Hallo,
muss eine Schwerbehinderung der Krankenkasse mitgeteilt werden?
Wie läuft es mit den Zuzahlen bei Schwerbehinderten? Die Chroniker-Regelung (1%) wird bereis angewandt.
Danke für eure Antworten,
krümel
Mitteilungspflicht Schwerbehinderung / Zuzahlungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Mitteilungspflicht Schwerbehinderung / Zuzahlungen
Nö.krümel2007 hat geschrieben:muss eine Schwerbehinderung der Krankenkasse mitgeteilt werden?
Hat keine Auswirkung.krümel2007 hat geschrieben:Wie läuft es mit den Zuzahlen bei Schwerbehinderten? Die Chroniker-Regelung (1%) wird bereis angewandt.
MfG
ratte1
Auswirkung der Schwerbehinderung auf die gesetzl. Zuzahlung:
Bei Dauerbehandlung und einem GdB von mindestens 60 greift automatisch die Chronikerregelung (sofern der KK mitgeteilt).
Die reduzierte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen für chronisch Kranke gilt für Menschen ab einem gewissen Alter seit 1.1.2008 nur dann, wenn sich der Patient an regelmäßiger Gesundheitsvorsorge beteiligt hat oder sich therapiegerecht verhält.
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegwei ... te.html#A6
Bei Dauerbehandlung und einem GdB von mindestens 60 greift automatisch die Chronikerregelung (sofern der KK mitgeteilt).
Die reduzierte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen für chronisch Kranke gilt für Menschen ab einem gewissen Alter seit 1.1.2008 nur dann, wenn sich der Patient an regelmäßiger Gesundheitsvorsorge beteiligt hat oder sich therapiegerecht verhält.
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegwei ... te.html#A6