Mitteilungspflicht Schwerbehinderung / Zuzahlungen

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Gast

Mitteilungspflicht Schwerbehinderung / Zuzahlungen

Beitrag von Gast » 15.09.2009, 18:49

Hallo,

muss eine Schwerbehinderung der Krankenkasse mitgeteilt werden?

Wie läuft es mit den Zuzahlen bei Schwerbehinderten? Die Chroniker-Regelung (1%) wird bereis angewandt.

Danke für eure Antworten,

krümel

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Re: Mitteilungspflicht Schwerbehinderung / Zuzahlungen

Beitrag von ratte1 » 15.09.2009, 22:03

krümel2007 hat geschrieben:muss eine Schwerbehinderung der Krankenkasse mitgeteilt werden?
Nö.
krümel2007 hat geschrieben:Wie läuft es mit den Zuzahlen bei Schwerbehinderten? Die Chroniker-Regelung (1%) wird bereis angewandt.
Hat keine Auswirkung.

MfG

ratte1

Marcel75
Beiträge: 71
Registriert: 11.09.2009, 22:29

Beitrag von Marcel75 » 06.10.2009, 22:54

Auswirkung der Schwerbehinderung auf die gesetzl. Zuzahlung:

Bei Dauerbehandlung und einem GdB von mindestens 60 greift automatisch die Chronikerregelung (sofern der KK mitgeteilt).

Die reduzierte Belastungsgrenze bei Zuzahlungen für chronisch Kranke gilt für Menschen ab einem gewissen Alter seit 1.1.2008 nur dann, wenn sich der Patient an regelmäßiger Gesundheitsvorsorge beteiligt hat oder sich therapiegerecht verhält.

http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegwei ... te.html#A6


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