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Kündigungsbestätigung
Verfasst: 12.08.2009, 15:08
von afr
Hallo,
ich habe meine KK gekündigt. Hat jemand eine Ahnung, wie lange es dauert, bis die Kündigungsbestätigung zugeschickt wird? Ich warte jetzt seit 14 Tagen.
Gruß und danke
Andreas
Verfasst: 12.08.2009, 15:55
von Gast
Die Krankenkasse ist nach § 175 Abs. 4 S. 3 SGB V verpflichtet, dem kündigenden Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen.
auf jeden Fall sofort bei der KK nachhaken.
Verfasst: 12.08.2009, 18:25
von Hucky
Hallo,
nach 3 Wochen solltest du auf jeden Fall mal nachfragen, warum es zu einer Verzögerung kommt.
Sollte es trotz Zusage der Zusendung der Kdg.-bestätigung bei keiner Reaktion bleiben, würde ich die neue KK um Unterstützung bitten. In der Regel hilft das bzw. es erfolgt ein Schreiben, dass bei keiner Bestätigung bis X davon ausgegangen wird, dass die Kündigung akzeptiert wird und der Wechsel rechtlich zulässig ist.
VG
Hucky
Verfasst: 22.09.2009, 14:39
von alex26e
Hallo Zusammen,
meine Krankenkasse hat eine ganz besondere Masche.
Ich habe ordnungsgemäß per Einschreiben gekündigt. Eine Kündigungsbesätigung wurde mir nicht zugeschickt. Begründung, als man mich diesbzgl. anrief: Meine Krankenkasse möchte mir einen Berater vorbeischicken (bzw. ich soll auf die Geschäftstelle kommen) damit ich das Ganz ein weiteres Mal schriftlich bestätige.
Habt ihr von sowas schonmal gehört? Darf meine Krankenkasse das verlangen?
Danke & Gruß
Verfasst: 22.09.2009, 15:58
von heinrich
wie heißt denn diese Kasse ?
Verfasst: 22.09.2009, 17:28
von Czauderna
Hallo,
ist egal welche Kasse das ist - das darf sie nicht - sie muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung die Kündigungsbestätigung
versenden - Halteversuche, egal in welcher Form, kann die Kasse zwar vornehmen, das ändert aber nicht an ihrer rechtlichen Verpflichtung.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 22.09.2009, 23:01
von Lady Butterfly
genauer gesagt: die Krankenkasse muss die Kündigungsbestätigung
unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen versenden
im Klartext heißt dass: jede Verzögerung ist klar rechtswidrig. auch das hier:
Ich habe ordnungsgemäß per Einschreiben gekündigt. Eine Kündigungsbesätigung wurde mir nicht zugeschickt. Begründung, als man mich diesbzgl. anrief: Meine Krankenkasse möchte mir einen Berater vorbeischicken (bzw. ich soll auf die Geschäftstelle kommen) damit ich das Ganz ein weiteres Mal schriftlich bestätige.
die Kasse vielleicht mal darauf hinweisen....
in der Realität ist es nach meiner Erfahrung aber äußerst selten, dass sich eine Kasse daran hält. Ist ja eigentlich auch verständlich: niemand will seine Kunden verlieren
und daher versuchen die Kassenmitarbeiter natürlich alles, um die Kunden zu halten.
solange dies im Interesse des Kunden ist, ist es meiner Meinung nach ok.
Gruß Lady Butterfly
Verfasst: 23.09.2009, 01:13
von Lord Dragon
Was passiert wenn Krankenkasse die Kündigungsbestätigung nicht zuschickt? Wechseln kann man dann nicht.
Verfasst: 24.09.2009, 16:19
von Hoschi
selbstverständlich kann man. da gibts ein BSG Urteil...
Verfasst: 24.09.2009, 16:25
von Czauderna
Hoschi hat geschrieben:selbstverständlich kann man. da gibts ein BSG Urteil...
Hallo, nämlich das hier :
Az: B 12 KR 23/04 R
Gruß
Czauderna
Verfasst: 25.09.2009, 09:08
von Hoschi
sehr schön... als wandelndes SV-Lexikon bekannt