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Frage zu Beitragsbemessungsgrenze

Verfasst: 06.08.2009, 15:36
von bienchen
Die BBg ist 44.100.00 jährlich. Gemeint ist doch das Bruttoeinkommen.Meine Frage:Werden Sonderausgaben, wie z. Bsp. Abschreibungen,Mietverluste vorher berücksichtigt?
Wird das Steuerpflichtige Bruttoeink. zugrunde gelegt?

würde mich über Antworten freuen
Gruß Alexandra

Verfasst: 06.08.2009, 16:07
von Czauderna
Hallo,
in welchen Zusammenhang erfolgt diese Frage ?
Arbeitnehmer oder Selbständiger oder Familienversicherung ?
Gruß

Czauderna

Verfasst: 06.08.2009, 16:28
von bienchen
selbstständiger Ehemann, er selbst PKV, ich demnächst beitragsfrei wg. Elternzeit. die kinder müssten dann versichert werden
Gruß Alexandra

Verfasst: 06.08.2009, 16:30
von Czauderna
bienchen hat geschrieben:selbstständiger Ehemann, er selbst PKV, ich demnächst beitragsfrei wg. Elternzeit. die kinder müssten dann versichert werden
Gruß Alexandra
Hallo,
wir richten uns nach dem Einkommen lt. Steuerbescheid welches sich aus Einnahmen aus Gewerbe und ggf. Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung und Kapitalerträgen zusammensetzt.

Gruß

Czauderna