Die BBg ist 44.100.00 jährlich. Gemeint ist doch das Bruttoeinkommen.Meine Frage:Werden Sonderausgaben, wie z. Bsp. Abschreibungen,Mietverluste vorher berücksichtigt?
Wird das Steuerpflichtige Bruttoeink. zugrunde gelegt?
würde mich über Antworten freuen
Gruß Alexandra
Frage zu Beitragsbemessungsgrenze
Moderator: Czauderna
Hallo,bienchen hat geschrieben:selbstständiger Ehemann, er selbst PKV, ich demnächst beitragsfrei wg. Elternzeit. die kinder müssten dann versichert werden
Gruß Alexandra
wir richten uns nach dem Einkommen lt. Steuerbescheid welches sich aus Einnahmen aus Gewerbe und ggf. Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung und Kapitalerträgen zusammensetzt.
Gruß
Czauderna