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Diagnosen V_Z_G
Verfasst: 24.04.2009, 21:35
von heidi
Sind nachstehende Diagnosen V-Z-G-eigendlich als Zusatz Diagnosen zu werten?
Verfasst: 24.04.2009, 21:52
von KKbine
Hallo!
Wenn ich richtig vermute, was du meinst, bedeuten die Abkürzungen folgendes:
V = Verdacht
Z = Zustand nach
G= Gesicherte Diagnose
LG, Bine
Verfasst: 24.04.2009, 22:04
von heidi
Ja ,das ist alles richtig.Aber wie ist dieses zu bewerten.Hat das eine Aussage Kraft zur gestellten Diagnose.
Verfasst: 24.04.2009, 22:27
von KKbine
Hallo!
Ich verstehe nicht so ganz, was du mit bewerten meinst.
Die Zusatzschlüssel einer Diagnose beurteilen sich durch den aktuellen Stand einer Erkrankung.
Folgender Fall:
Ein Patient geht mit starkem Husten und Schleimbildung zum Arzt
1- Bei der ersten Untersuchung bzw. Kontakt mit dem Patienten schildert der Patient seine Symptome. Der Arzt schreibt ihn arbeitsunfähig mit dem Hinweis V, weil er eine Bronchitis vermutet.
2. Im weiteren Verlauf und durch weitere Untersuchungen kommt der Arzt zum dem Ergebnis, dass tatsächlich eine eitrige Bronchitis besteht. Dann steht hinter der Diagnose G für gesichert.
3. Die Bronchitis ist fast abgeklungen, aber der Patient ist noch nicht in der Lage, seine Tätigkeit aufzunehmen, dann steht hinter der Diagnose das Z.
Das ist aber nur ein Beispiel.
LG, Bine
Verfasst: 24.04.2009, 22:56
von heidi
Ich bedanke mich bei dir,weil du es genau auf den Punkt gebracht hast.Heute gehe ich lachend ins Bett.Kanns du mir noch erzählen, wie man an Unterlagen der KK.kommt , wenn die bewusst wegen eigenem Fehlverhalten ,seit einen dreivierten Jahr die Unterlagen verweigern.Ich möchte nicht unbedingt den Datenschutz in anspruch nehmen.