Diagnosen V_Z_G
Moderator: Czauderna
Diagnosen V_Z_G
Sind nachstehende Diagnosen V-Z-G-eigendlich als Zusatz Diagnosen zu werten?
Hallo!
Ich verstehe nicht so ganz, was du mit bewerten meinst.
Die Zusatzschlüssel einer Diagnose beurteilen sich durch den aktuellen Stand einer Erkrankung.
Folgender Fall:
Ein Patient geht mit starkem Husten und Schleimbildung zum Arzt
1- Bei der ersten Untersuchung bzw. Kontakt mit dem Patienten schildert der Patient seine Symptome. Der Arzt schreibt ihn arbeitsunfähig mit dem Hinweis V, weil er eine Bronchitis vermutet.
2. Im weiteren Verlauf und durch weitere Untersuchungen kommt der Arzt zum dem Ergebnis, dass tatsächlich eine eitrige Bronchitis besteht. Dann steht hinter der Diagnose G für gesichert.
3. Die Bronchitis ist fast abgeklungen, aber der Patient ist noch nicht in der Lage, seine Tätigkeit aufzunehmen, dann steht hinter der Diagnose das Z.
Das ist aber nur ein Beispiel.
LG, Bine
Ich verstehe nicht so ganz, was du mit bewerten meinst.
Die Zusatzschlüssel einer Diagnose beurteilen sich durch den aktuellen Stand einer Erkrankung.
Folgender Fall:
Ein Patient geht mit starkem Husten und Schleimbildung zum Arzt
1- Bei der ersten Untersuchung bzw. Kontakt mit dem Patienten schildert der Patient seine Symptome. Der Arzt schreibt ihn arbeitsunfähig mit dem Hinweis V, weil er eine Bronchitis vermutet.
2. Im weiteren Verlauf und durch weitere Untersuchungen kommt der Arzt zum dem Ergebnis, dass tatsächlich eine eitrige Bronchitis besteht. Dann steht hinter der Diagnose G für gesichert.
3. Die Bronchitis ist fast abgeklungen, aber der Patient ist noch nicht in der Lage, seine Tätigkeit aufzunehmen, dann steht hinter der Diagnose das Z.
Das ist aber nur ein Beispiel.
LG, Bine
Ich bedanke mich bei dir,weil du es genau auf den Punkt gebracht hast.Heute gehe ich lachend ins Bett.Kanns du mir noch erzählen, wie man an Unterlagen der KK.kommt , wenn die bewusst wegen eigenem Fehlverhalten ,seit einen dreivierten Jahr die Unterlagen verweigern.Ich möchte nicht unbedingt den Datenschutz in anspruch nehmen.