Mitgliedsantrag zurückziehen
Verfasst: 15.03.2009, 02:31
Hallo Ihr lieben,
ich habe bei meiner alten Krankenversicherung gekündigt und bei der Knappschaft einen Mitgliedsantrag gestellt und bereits die Versichertenkarte etc. zugeschickt bekommen.
Leider habe ich festgestellt, dass sich die Klischees über die Knappschaft teilweise bewahrheitet haben, so erhalte ich auf Fragen die ich per E-Mail stelle so gut wie nie eine Antwort (in 3 von 4 Fällen) und als ich mir in der Geschäftsstelle eine kleine Auskunft holen und einige Papiere abgeben wollte, wurde ich schon am "Empfang" auf eine unmögliche Art-und Weise abgekanzelt.
Leider habe ich auch, nachdem ich meinen Mitgliedsantrag gestellt habe festgestellt, dass es ein paar andere Kassen gibt, die für meine Erkrankung bessere Zusatzprogramme anbieten, als es bei der Knappschaft der Fall ist.
Nun ist meine Frage ob es möglich ist den Antrag vor Versicherungsbeginn (01.04.) noch zurück zu ziehen.
In jedem Fall würde ich mich freuen, wenn Ihr mir die folgende Frage beantworten könntet:
Muss man bei einem Kassenwechsel erneut nachweisen, dass man chronisch krank ist, damit die Krankenkasse die Zuzahlungsgrenze herabsetzt? Bei mir ist die Besonderheit, dass der sozialmedizinische Dienst jener Geschäftsstelle in der ich auch mit der Krankenversicherung geführt werde im Auftrag der KBS (Rente) bei mir die vollständige Erwerbsminderung festgestellt hat, somit liegen die Unterlagen ja bereits vor.
Vielen Dank und viele Grüße
Daniel
ich habe bei meiner alten Krankenversicherung gekündigt und bei der Knappschaft einen Mitgliedsantrag gestellt und bereits die Versichertenkarte etc. zugeschickt bekommen.
Leider habe ich festgestellt, dass sich die Klischees über die Knappschaft teilweise bewahrheitet haben, so erhalte ich auf Fragen die ich per E-Mail stelle so gut wie nie eine Antwort (in 3 von 4 Fällen) und als ich mir in der Geschäftsstelle eine kleine Auskunft holen und einige Papiere abgeben wollte, wurde ich schon am "Empfang" auf eine unmögliche Art-und Weise abgekanzelt.
Leider habe ich auch, nachdem ich meinen Mitgliedsantrag gestellt habe festgestellt, dass es ein paar andere Kassen gibt, die für meine Erkrankung bessere Zusatzprogramme anbieten, als es bei der Knappschaft der Fall ist.
Nun ist meine Frage ob es möglich ist den Antrag vor Versicherungsbeginn (01.04.) noch zurück zu ziehen.
In jedem Fall würde ich mich freuen, wenn Ihr mir die folgende Frage beantworten könntet:
Muss man bei einem Kassenwechsel erneut nachweisen, dass man chronisch krank ist, damit die Krankenkasse die Zuzahlungsgrenze herabsetzt? Bei mir ist die Besonderheit, dass der sozialmedizinische Dienst jener Geschäftsstelle in der ich auch mit der Krankenversicherung geführt werde im Auftrag der KBS (Rente) bei mir die vollständige Erwerbsminderung festgestellt hat, somit liegen die Unterlagen ja bereits vor.
Vielen Dank und viele Grüße
Daniel