Mitgliedsantrag zurückziehen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Sweddaniel
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Mitgliedsantrag zurückziehen

Beitrag von Sweddaniel » 15.03.2009, 02:31

Hallo Ihr lieben,

ich habe bei meiner alten Krankenversicherung gekündigt und bei der Knappschaft einen Mitgliedsantrag gestellt und bereits die Versichertenkarte etc. zugeschickt bekommen.

Leider habe ich festgestellt, dass sich die Klischees über die Knappschaft teilweise bewahrheitet haben, so erhalte ich auf Fragen die ich per E-Mail stelle so gut wie nie eine Antwort (in 3 von 4 Fällen) und als ich mir in der Geschäftsstelle eine kleine Auskunft holen und einige Papiere abgeben wollte, wurde ich schon am "Empfang" auf eine unmögliche Art-und Weise abgekanzelt.

Leider habe ich auch, nachdem ich meinen Mitgliedsantrag gestellt habe festgestellt, dass es ein paar andere Kassen gibt, die für meine Erkrankung bessere Zusatzprogramme anbieten, als es bei der Knappschaft der Fall ist.

Nun ist meine Frage ob es möglich ist den Antrag vor Versicherungsbeginn (01.04.) noch zurück zu ziehen.

In jedem Fall würde ich mich freuen, wenn Ihr mir die folgende Frage beantworten könntet:

Muss man bei einem Kassenwechsel erneut nachweisen, dass man chronisch krank ist, damit die Krankenkasse die Zuzahlungsgrenze herabsetzt? Bei mir ist die Besonderheit, dass der sozialmedizinische Dienst jener Geschäftsstelle in der ich auch mit der Krankenversicherung geführt werde im Auftrag der KBS (Rente) bei mir die vollständige Erwerbsminderung festgestellt hat, somit liegen die Unterlagen ja bereits vor.

Vielen Dank und viele Grüße
Daniel

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 15.03.2009, 10:08

Hallo,

hast Du die Kündigungsbestätigung bei der Knappschaft schon abgegeben?

Mach es so: Schreibe einen Brief und faxe den an die Knappschaft. So ähnlich wie: Hiermit ziehe ich meinen Mitgliedschaftsantrag zurück und bitte um schriftliche Bestätigung. die Kündigungsbestätigung der alten Kasse ist mir bitte unverzügich zurückzusenden. Die Krankenversichertenkarte liegt bei. Die benötige ich nicht.

Zeitgleich besorgst Du Dir eine Ersatz-Kündigungsbestätigung der alten Kasse. Am besten abholen oder faxen lassen. Sag einfach, die andere ist verloren gegangen.

Ganz fix bei der neuen Kasse schon mal alles ausfüllen und Kündiungsbestätigung einreichen. Denn die müssen alle Formalia noch bis 31.3. erledigen, sonst klappt das nicht.

LG, Fee

P.S. Das klappt bestimmt

Sweddaniel
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Danke für die schnelle Antwort

Beitrag von Sweddaniel » 15.03.2009, 18:53

Hallo,
danke für die schnelle Antwort,
aber was passiert wenn die neue Krankenkasse die Mitgliedschaft bestätigt und die Knappschaft die Antragsrücknahme nicht akzeptiert?

Wirtschaftlich wäre das für mich zwar nicht so schlimm, da ich auf meine (Waisen-)Rente ohnehin nur 7 Euro für die GKV zahle, aber da wird es doch sicherlich andere Probleme geben...

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Knappschaft meine Antragsrücknahme akzeptiert? Mir ist es mit diesem Problem durchaus ernst, da ich gleich mehrere chronische Erkrankungen habe und mich daher nur ungerne ärgern möchte...

Viele Grüße
Daniel

Sweddaniel
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P.S.

Beitrag von Sweddaniel » 15.03.2009, 18:54

Ich hab vergessen zu schreiben, dass ich die Kündigungsbestätigung bereits abgegeben habe.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 15.03.2009, 20:50

Hallo,

die Knappschaft muss es akzeptieren. Am besten da vorbeigehen und das schriftlich erledigen.
Die müssen wahrscheinlich die Meldesätze zur DRV stornieren, wenn sie schon abgesetzt wurden.

Für die neue Kasse brauchst Du unbedingt die Kündigungsbestätigung.

Das mit den 7 € Beitrag hab ich allerdings nicht verstanden - der Beitrag ist doch überall gleich hoch?!

LG, Fee

Sweddaniel
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...

Beitrag von Sweddaniel » 15.03.2009, 22:33

Hallo Krankenkassenfee,

danke für die Antwort.
Mit den 7 Euro meinte ich den Fall, wenn die Knappschaft die Rücknahme nicht akzeptieren würde und ich schon eine neue Mitgliedschaft bei einem anderen Versicherer eingegangen und somit doppelt versichert wäre.
Aufgrund meines geringen Beitrags wäre der wirtschaftliche Schaden nicht weiter nennenswert.

Dann bleibt für mich nur noch die Frage zu welchem Versicherer ich gehen soll. Vorher war ich bei der TKK, evtl. ist die Hamburg Münchener oder die HKK bzw. KKH vom Service besser... mal anrufen und ein bisschen den nervigen Kunden spielen...

Vielen Dank und viele Grüße
Daniel

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 16.03.2009, 07:32

Hallo,

doppelt versichert gibt es nicht!

Mein Tipp: Schriftlich (Fax oder Einschreiben mit Rückschein) zur Knappschaft. Bei der TK vorbeigehen und Duplikat der Kündigungsbestätigung holen.

Neue Kasse schnellstmöglich aussuchen und Mitgliedsantrag ausfüllen, Kopie Rentenbescheid und KÜ-Bestätigung da einreichen. Situation schildern und neue Kasse bitten bei Knappschaf auch noch mal nachzubohren.

Oder einfach Mitgliedsanatrag wie oben beschrieben bei Knappschaft zurückziehen und bei TK die Kündigung zurückziehen. Dann bleibst Du erst mal bei der TK und kannst unter Einhaltung der Kündigungsfrist erneut kündigen - und in Ruhe eine neue Kasse suchen.

LG, Fee

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