Muss man in die KVdR?
Verfasst: 01.03.2009, 13:07
Einen schönen Frühlingstag wünsche ich.
Ich habe eine spezielle Frage. Eine Bekannte von mir war vor 35 Jahren privat versichert, weil sie wegen Kindererziehung einige Jahre nicht berufstätig war. Es besteht noch immer die Anwartschaftsversicherung.
Als die Kinder die Schule besuchten, arbeitete sie wieder Teilzeit. Später schulte sie nochmal um und arbeitet Vollzeit. Nun beginnt für sie ab Ende des Jahres die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Danach geht sie in die Altersrente der Frauen. Ich gehe davon aus, dass sie in der zweiten Lebensarbeitshälte mehr als 9/10 der Zeit pflichtversichert in der gestzlichen Krankenkasse war, so dass bei ihr die KVdR greifen würde.
Nun meine Frage:
1. Nachdem sie noch immer die Anwartschaftsversicherung ihrer privaten Krankenkasse zahlt, könnte sie da nun wählen ob privat oder pflichtversichert? Ihr Mann ist pensionierter Beamter und sie hat Beihilfeanspruch.
2. Sollte sie doch nicht die KVdR erfüllt haben, hat sie dann die Möglichkeit der Rückkehr in die private Krankenversicherung?
Ich gehe davon aus, dass viele versierte Fachleute dieses Forum lesen und mir die Fragen freundlicherweise beantworten können.
Vielen Dank schon im voraus
heide
Ich habe eine spezielle Frage. Eine Bekannte von mir war vor 35 Jahren privat versichert, weil sie wegen Kindererziehung einige Jahre nicht berufstätig war. Es besteht noch immer die Anwartschaftsversicherung.
Als die Kinder die Schule besuchten, arbeitete sie wieder Teilzeit. Später schulte sie nochmal um und arbeitet Vollzeit. Nun beginnt für sie ab Ende des Jahres die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Danach geht sie in die Altersrente der Frauen. Ich gehe davon aus, dass sie in der zweiten Lebensarbeitshälte mehr als 9/10 der Zeit pflichtversichert in der gestzlichen Krankenkasse war, so dass bei ihr die KVdR greifen würde.
Nun meine Frage:
1. Nachdem sie noch immer die Anwartschaftsversicherung ihrer privaten Krankenkasse zahlt, könnte sie da nun wählen ob privat oder pflichtversichert? Ihr Mann ist pensionierter Beamter und sie hat Beihilfeanspruch.
2. Sollte sie doch nicht die KVdR erfüllt haben, hat sie dann die Möglichkeit der Rückkehr in die private Krankenversicherung?
Ich gehe davon aus, dass viele versierte Fachleute dieses Forum lesen und mir die Fragen freundlicherweise beantworten können.
Vielen Dank schon im voraus
heide