Einen schönen Frühlingstag wünsche ich.
Ich habe eine spezielle Frage. Eine Bekannte von mir war vor 35 Jahren privat versichert, weil sie wegen Kindererziehung einige Jahre nicht berufstätig war. Es besteht noch immer die Anwartschaftsversicherung.
Als die Kinder die Schule besuchten, arbeitete sie wieder Teilzeit. Später schulte sie nochmal um und arbeitet Vollzeit. Nun beginnt für sie ab Ende des Jahres die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Danach geht sie in die Altersrente der Frauen. Ich gehe davon aus, dass sie in der zweiten Lebensarbeitshälte mehr als 9/10 der Zeit pflichtversichert in der gestzlichen Krankenkasse war, so dass bei ihr die KVdR greifen würde.
Nun meine Frage:
1. Nachdem sie noch immer die Anwartschaftsversicherung ihrer privaten Krankenkasse zahlt, könnte sie da nun wählen ob privat oder pflichtversichert? Ihr Mann ist pensionierter Beamter und sie hat Beihilfeanspruch.
2. Sollte sie doch nicht die KVdR erfüllt haben, hat sie dann die Möglichkeit der Rückkehr in die private Krankenversicherung?
Ich gehe davon aus, dass viele versierte Fachleute dieses Forum lesen und mir die Fragen freundlicherweise beantworten können.
Vielen Dank schon im voraus
heide
Muss man in die KVdR?
Moderator: Czauderna
Nach SGB V § 8 kann Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden, wer versicherungspflichtig wird durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden, d.h. der Weg zurück in die GKV ist nicht mehr möglich.
@krümel2007
Vielen Dank für die Information. Ich habe schon mit der Bekannten telefoniert. Sie hatten schon viele Jahre vor, die Anwartschaftsversicherung aufzugeben. Aber immer wieder verschoben. Nun wird sie sich doch rentieren. Gerade im Bezug darauf, dass nicht nur für die Altersrente ein hoher Krankenkassenbeitrag zu zahlen ist sondern dass der Krankenkassenbeitrag für die Zusatzversorgung voll von den Rentnern zu zahlen ist.
Freundliche Grüsse
von der heide
Vielen Dank für die Information. Ich habe schon mit der Bekannten telefoniert. Sie hatten schon viele Jahre vor, die Anwartschaftsversicherung aufzugeben. Aber immer wieder verschoben. Nun wird sie sich doch rentieren. Gerade im Bezug darauf, dass nicht nur für die Altersrente ein hoher Krankenkassenbeitrag zu zahlen ist sondern dass der Krankenkassenbeitrag für die Zusatzversorgung voll von den Rentnern zu zahlen ist.
Freundliche Grüsse
von der heide
fragt sich dann, was für ihre Bekannte schwerer wiegt.
für jedes Wehwechen, dass im Alter unweigerlich hinzukommt muss man kräftig draufzahlen. die PKV berechnet ihre Beiträge u.a. nach Geschlecht, Alter und natürlich (Vor-)Erkrankungen. das kann ganz schnell ganz teuer werden. man wird ja bekanntlich nicht jünger und schon gar nicht gesünder im Alter.
für jedes Wehwechen, dass im Alter unweigerlich hinzukommt muss man kräftig draufzahlen. die PKV berechnet ihre Beiträge u.a. nach Geschlecht, Alter und natürlich (Vor-)Erkrankungen. das kann ganz schnell ganz teuer werden. man wird ja bekanntlich nicht jünger und schon gar nicht gesünder im Alter.