Beitragsnachforderung/Leistungen rückwirkend
Verfasst: 04.02.2009, 20:32
Hallo im Forum
Ich denke mal, das dürfte für die Experten eine einfache Frage sein.
Fordert eine GKV bei einer nachträglichen Kündigung der Familienversicherung (z. B. als sich herausstellt, dass der Familienversicherte über dem Gesamteinkommen lag und die GKV davon nichts wusste) die B e i t r ä g e nach oder die in Anspruch genommenen Leistungen? Wenn man sich da bei GOOGLE umschaut, dann bekommt man zu 99 % die Auskunft einer Beitragsnachforderung.
Bei der GKV, die ich meine steht zum Beispiel zum Thema freiwillig versichert, dass man Änderungen seiner Einkünfte mitteilen soll, um
Beitragsnachforderungen zu vermeiden. Ich gehe mal davon aus, dass das diese GKV dann bei der Familienversicherung genauso handhabt, oder?
Gruß
Ich denke mal, das dürfte für die Experten eine einfache Frage sein.
Fordert eine GKV bei einer nachträglichen Kündigung der Familienversicherung (z. B. als sich herausstellt, dass der Familienversicherte über dem Gesamteinkommen lag und die GKV davon nichts wusste) die B e i t r ä g e nach oder die in Anspruch genommenen Leistungen? Wenn man sich da bei GOOGLE umschaut, dann bekommt man zu 99 % die Auskunft einer Beitragsnachforderung.
Bei der GKV, die ich meine steht zum Beispiel zum Thema freiwillig versichert, dass man Änderungen seiner Einkünfte mitteilen soll, um
Beitragsnachforderungen zu vermeiden. Ich gehe mal davon aus, dass das diese GKV dann bei der Familienversicherung genauso handhabt, oder?
Gruß