Hallo im Forum
Ich denke mal, das dürfte für die Experten eine einfache Frage sein.
Fordert eine GKV bei einer nachträglichen Kündigung der Familienversicherung (z. B. als sich herausstellt, dass der Familienversicherte über dem Gesamteinkommen lag und die GKV davon nichts wusste) die B e i t r ä g e nach oder die in Anspruch genommenen Leistungen? Wenn man sich da bei GOOGLE umschaut, dann bekommt man zu 99 % die Auskunft einer Beitragsnachforderung.
Bei der GKV, die ich meine steht zum Beispiel zum Thema freiwillig versichert, dass man Änderungen seiner Einkünfte mitteilen soll, um
Beitragsnachforderungen zu vermeiden. Ich gehe mal davon aus, dass das diese GKV dann bei der Familienversicherung genauso handhabt, oder?
Gruß
Beitragsnachforderung/Leistungen rückwirkend
Moderator: Czauderna
Re: Beitragsnachforderung/Leistungen rückwirkend
Hallo,Mileyfan hat geschrieben:Hallo im Forum
Ich denke mal, das dürfte für die Experten eine einfache Frage sein.
Fordert eine GKV bei einer nachträglichen Kündigung der Familienversicherung (z. B. als sich herausstellt, dass der Familienversicherte über dem Gesamteinkommen lag und die GKV davon nichts wusste) die B e i t r ä g e nach oder die in Anspruch genommenen Leistungen? Wenn man sich da bei GOOGLE umschaut, dann bekommt man zu 99 % die Auskunft einer Beitragsnachforderung.
Bei der GKV, die ich meine steht zum Beispiel zum Thema freiwillig versichert, dass man Änderungen seiner Einkünfte mitteilen soll, um
Beitragsnachforderungen zu vermeiden. Ich gehe mal davon aus, dass das diese GKV dann bei der Familienversicherung genauso handhabt, oder?
Gruß
ja, das ist korrekt
Gruß
Czauderna
Beitragsnachzahlung
Hallo,
danke für die Info.
Ist das irgendwo geregelt (Gesetzestext, Sozialgesetzbuch etc.), dass
die Kassen nur Beiträge und keine erbrachten Leistungen nachfordern können? In der Satzung der betreffenden KK habe ich nichts gefunden.
Noch mal vielen Dank für die Info.
Gruß
danke für die Info.
Ist das irgendwo geregelt (Gesetzestext, Sozialgesetzbuch etc.), dass
die Kassen nur Beiträge und keine erbrachten Leistungen nachfordern können? In der Satzung der betreffenden KK habe ich nichts gefunden.
Noch mal vielen Dank für die Info.
Gruß