Sonderkündigungsrecht wg, Wahltarifen ab Januar 2009 ????
Verfasst: 09.12.2008, 14:06
Zur Vorgeschichte:
Mein Mann ist als sog. unständiger Selbständiger bei seinem Arbeitgber eingestellt.
Er ist NUR DORT per Zeitverträgen (jeweils über 2 Jahre) als "Freier Miarbeiter" eingestellt - es gibt KEINE weiteren Arbeitgeber (also keine freie Mitarbeit bei verschiedenen Arbeitgebern).
Bei Erkrankung erfolgt KEINE Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Bisher ist mein Mann in einer Gesetzlichen Krankenkasse durch einen anderen (erhöht?niedriger??) Versicherungssatz so versichert, dass seien KK ab dem 1. Krankentag Krankengeld zahlt.
Wie wir wissen, ändert sich das ab 1. Januar 2009.
Jetzt sind wir auf der Suche nach einer KK die diese Möglichkeit (Krankengeld ab dem 1. Tag) zu einem bezahlbaren Tarif anbietet, da wir, im Falle einer Erkrankung, auf das Krankengeld angewiesen sind.
Bisher ging ich davon aus, dass es wegen dieser Änderung, ein Sonderkündigungsrecht bei der "alten" KK gäbe, da ja die meisten KK erst ab Anfang Dezember (einige haben bis heute noch keinerlei Info) die Konditionen zu den neuen Wahltarifen an die Öffentlichkeit gebracht haben.
Heute erfuhr ich, das diese Sonderkündigung wohl NICHT greifen würde... das würde also bedeuten, wenn man endlich eine akzeptable KK gefunden hat, alte KK kündigen - und dann hinge man also 3 Monate in der Luft und darf nur hoffen, nicht zu erkranken - ist dem so - oder habe ich da etwas falsch verstanden???
Verwirrtte Grüsse von
katinka
Mein Mann ist als sog. unständiger Selbständiger bei seinem Arbeitgber eingestellt.
Er ist NUR DORT per Zeitverträgen (jeweils über 2 Jahre) als "Freier Miarbeiter" eingestellt - es gibt KEINE weiteren Arbeitgeber (also keine freie Mitarbeit bei verschiedenen Arbeitgebern).
Bei Erkrankung erfolgt KEINE Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Bisher ist mein Mann in einer Gesetzlichen Krankenkasse durch einen anderen (erhöht?niedriger??) Versicherungssatz so versichert, dass seien KK ab dem 1. Krankentag Krankengeld zahlt.
Wie wir wissen, ändert sich das ab 1. Januar 2009.
Jetzt sind wir auf der Suche nach einer KK die diese Möglichkeit (Krankengeld ab dem 1. Tag) zu einem bezahlbaren Tarif anbietet, da wir, im Falle einer Erkrankung, auf das Krankengeld angewiesen sind.
Bisher ging ich davon aus, dass es wegen dieser Änderung, ein Sonderkündigungsrecht bei der "alten" KK gäbe, da ja die meisten KK erst ab Anfang Dezember (einige haben bis heute noch keinerlei Info) die Konditionen zu den neuen Wahltarifen an die Öffentlichkeit gebracht haben.
Heute erfuhr ich, das diese Sonderkündigung wohl NICHT greifen würde... das würde also bedeuten, wenn man endlich eine akzeptable KK gefunden hat, alte KK kündigen - und dann hinge man also 3 Monate in der Luft und darf nur hoffen, nicht zu erkranken - ist dem so - oder habe ich da etwas falsch verstanden???
Verwirrtte Grüsse von
katinka