eGK
Verfasst: 12.02.2021, 22:30
Hallo Forum,
ich bin seit Febr. 2021 Altersrentnerin für schwerbehinderte Menschen und dachte, ich komme automatisch in die KVdR, weil alle Voraussetzungen erfüllt sind. Seitdem bekomme ich fast täglich Mitteilungen von der DAK Gesundheit über alles mögliche. Ich habe auch alles beantwortet.
Heute bekam ich wieder ein Mitteilung, daß ein neues Lichtbild erforderlich ist für eine neue eGK, da mir sonst keine neue Gesundheitskarte ausgestellt werden kann.
Da ich nicht wußte was die DAK meint, habe ich im Internet nachgeschaut. Durch diese eGK wir man ja total gläsern, alles wird darauf gespeichert...Krankheiten und alles mögliche.
Ich will das einfach nicht. Bin ich denn dazu verpflichtet?
Meine alte Karte ist noch gültig, ich verstehe das alles nicht mehr.
Liebe Grüße an alle.
ich bin seit Febr. 2021 Altersrentnerin für schwerbehinderte Menschen und dachte, ich komme automatisch in die KVdR, weil alle Voraussetzungen erfüllt sind. Seitdem bekomme ich fast täglich Mitteilungen von der DAK Gesundheit über alles mögliche. Ich habe auch alles beantwortet.
Heute bekam ich wieder ein Mitteilung, daß ein neues Lichtbild erforderlich ist für eine neue eGK, da mir sonst keine neue Gesundheitskarte ausgestellt werden kann.
Da ich nicht wußte was die DAK meint, habe ich im Internet nachgeschaut. Durch diese eGK wir man ja total gläsern, alles wird darauf gespeichert...Krankheiten und alles mögliche.
Ich will das einfach nicht. Bin ich denn dazu verpflichtet?
Meine alte Karte ist noch gültig, ich verstehe das alles nicht mehr.
Liebe Grüße an alle.