Hallo Forum,
ich bin seit Febr. 2021 Altersrentnerin für schwerbehinderte Menschen und dachte, ich komme automatisch in die KVdR, weil alle Voraussetzungen erfüllt sind. Seitdem bekomme ich fast täglich Mitteilungen von der DAK Gesundheit über alles mögliche. Ich habe auch alles beantwortet.
Heute bekam ich wieder ein Mitteilung, daß ein neues Lichtbild erforderlich ist für eine neue eGK, da mir sonst keine neue Gesundheitskarte ausgestellt werden kann.
Da ich nicht wußte was die DAK meint, habe ich im Internet nachgeschaut. Durch diese eGK wir man ja total gläsern, alles wird darauf gespeichert...Krankheiten und alles mögliche.
Ich will das einfach nicht. Bin ich denn dazu verpflichtet?
Meine alte Karte ist noch gültig, ich verstehe das alles nicht mehr.
Liebe Grüße an alle.
eGK
Moderator: Czauderna
Re: eGK
Hallo,
ja, das ist gesetzlich so vorgeschrieben und dass deine alte Karte noch gültig ist, das ist wirklich sehr, sehr selten, dass es solche Karten noch gibt.
Du wirst nicht um ein Foto für die Kasse herumkommen und dann bekommst du auch einen eGk.
Momentan ist auf der Karte nicht mehr gespeichert als auf deiner alten Karte auch -
Name, Vorname - Geburtsdatum - Adresse - Versichertenstatus. - Das mit dem Datenspeichern soll erst kommen und auch da hat man die Möglichkeit selbst zu entscheiden, was gespeichert werden soll und was nicht.
Angemerkt sei noch, dass die Kasse auch ohne die Krankenversichertenkarte deine Daten in vollem Umfang abrufen kann, z.B. wann und wo du bei welchem Arzt warst, was der dir verschrieben hat und ob dein Zahnarzt dir vor einigen Jahren am Zahn 34 rechts oben eine Füllung gelegt hat.
Gruss
Czauderna
ja, das ist gesetzlich so vorgeschrieben und dass deine alte Karte noch gültig ist, das ist wirklich sehr, sehr selten, dass es solche Karten noch gibt.
Du wirst nicht um ein Foto für die Kasse herumkommen und dann bekommst du auch einen eGk.
Momentan ist auf der Karte nicht mehr gespeichert als auf deiner alten Karte auch -
Name, Vorname - Geburtsdatum - Adresse - Versichertenstatus. - Das mit dem Datenspeichern soll erst kommen und auch da hat man die Möglichkeit selbst zu entscheiden, was gespeichert werden soll und was nicht.
Angemerkt sei noch, dass die Kasse auch ohne die Krankenversichertenkarte deine Daten in vollem Umfang abrufen kann, z.B. wann und wo du bei welchem Arzt warst, was der dir verschrieben hat und ob dein Zahnarzt dir vor einigen Jahren am Zahn 34 rechts oben eine Füllung gelegt hat.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 8
- Registriert: 06.07.2020, 20:42
Re: eGK
vielen Dank Czauderna, aber diese Bürokratie macht mich echt fertig. Ich wollte nur nach 45 Jahren in Rente gehen, aber ich werde einfach nicht zu frieden gelassen.
Re: eGK
Hallo,einfach nur Beate hat geschrieben: ↑13.02.2021, 11:10vielen Dank Czauderna, aber diese Bürokratie macht mich echt fertig. Ich wollte nur nach 45 Jahren in Rente gehen, aber ich werde einfach nicht zu frieden gelassen.
ich bin 2016 nach 48 Jahren in Rente gegangen und war die gesamten 48 Jahre sogar bei der DAK beschäftigt gewesen - es gab bei diesem Übergang sowohl vom Arbeitgeber DAK zur Rente als auch von der Krankenkasse (DAK) zum Rentner eigentlich sehr wenig Bürokratie und meine egK hatte ich sowieso schon seit längerer Zeit in der neuen Form.
Sei froh, dass du jetzt in Rente bist - ich kann dir versprechen, es gibt größere Probleme als ab und zu Formulare auszufüllen.
Ich habe gerade die Unterlagen zur Briefwahl vor mir liegen - Allein für unseren Kreistag hat der Wahlzettel die Grösse eine ausgewachsenen Büroschreibtisches und ich habe sage und schreibe 31 Stimmen zu verteilen, das sind Herausforderungen.
Gruss
Czauderna