Krankenversicherung für Rentner
Verfasst: 06.11.2008, 15:47
Guten Tag,
ich suche nach der derzeitigen Rechtslage die Belastungen der KK im Rentenalter (sind zwar noch ein paar Jährchen) zu verstehen.
Im www gibt es zwar sehr viele Informationen, aber ich wollte mich vergewissern, ob ich auch alles verstanden habe.
Mein Mann und ich sind freiwillig in der GKV (mein Mann wegen Überschreitung der Bemessungsgrenze, ich bin im betrieblichen Vorruhestand).
Nun habe ich aus den zahlreichen Berichten herausgelesen, dass, wer vor Beginn des Renteneintritts aus welchen Gründen auch immer freiwillig in der GKV versichert war, auch beim Renteneintritt nur als freiwilliges Mitglied versichert wird!?
Damit muss das gesamte Einkommen nicht nur gegenüber dem Finanzamt sondern auch noch der KK offengelegt werden. D.h., dass auch bei Auszahlung z.B. einer Direktversicherung/Lebensversicherung daraus Sozialbeiträge zu entrichten sind?
Zusätzlich muss für Pensionszahlungen vom früheren AG auch noch der volle Beitragssatz gezahlt werden, obwohl man ja kein Krankengeld mehr benötigt.
Habe ich das alles richtig verstanden?
Vielen Dank
Frau. F.
ich suche nach der derzeitigen Rechtslage die Belastungen der KK im Rentenalter (sind zwar noch ein paar Jährchen) zu verstehen.
Im www gibt es zwar sehr viele Informationen, aber ich wollte mich vergewissern, ob ich auch alles verstanden habe.
Mein Mann und ich sind freiwillig in der GKV (mein Mann wegen Überschreitung der Bemessungsgrenze, ich bin im betrieblichen Vorruhestand).
Nun habe ich aus den zahlreichen Berichten herausgelesen, dass, wer vor Beginn des Renteneintritts aus welchen Gründen auch immer freiwillig in der GKV versichert war, auch beim Renteneintritt nur als freiwilliges Mitglied versichert wird!?
Damit muss das gesamte Einkommen nicht nur gegenüber dem Finanzamt sondern auch noch der KK offengelegt werden. D.h., dass auch bei Auszahlung z.B. einer Direktversicherung/Lebensversicherung daraus Sozialbeiträge zu entrichten sind?
Zusätzlich muss für Pensionszahlungen vom früheren AG auch noch der volle Beitragssatz gezahlt werden, obwohl man ja kein Krankengeld mehr benötigt.
Habe ich das alles richtig verstanden?
Vielen Dank
Frau. F.