Krankenversicherung für Rentner

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Frau. F.
Beiträge: 2
Registriert: 15.10.2008, 14:23

Krankenversicherung für Rentner

Beitrag von Frau. F. » 06.11.2008, 15:47

Guten Tag,

ich suche nach der derzeitigen Rechtslage die Belastungen der KK im Rentenalter (sind zwar noch ein paar Jährchen) zu verstehen.

Im www gibt es zwar sehr viele Informationen, aber ich wollte mich vergewissern, ob ich auch alles verstanden habe.

Mein Mann und ich sind freiwillig in der GKV (mein Mann wegen Überschreitung der Bemessungsgrenze, ich bin im betrieblichen Vorruhestand).

Nun habe ich aus den zahlreichen Berichten herausgelesen, dass, wer vor Beginn des Renteneintritts aus welchen Gründen auch immer freiwillig in der GKV versichert war, auch beim Renteneintritt nur als freiwilliges Mitglied versichert wird!?

Damit muss das gesamte Einkommen nicht nur gegenüber dem Finanzamt sondern auch noch der KK offengelegt werden. D.h., dass auch bei Auszahlung z.B. einer Direktversicherung/Lebensversicherung daraus Sozialbeiträge zu entrichten sind?

Zusätzlich muss für Pensionszahlungen vom früheren AG auch noch der volle Beitragssatz gezahlt werden, obwohl man ja kein Krankengeld mehr benötigt.


Habe ich das alles richtig verstanden?

Vielen Dank

Frau. F.

Rentner
Beiträge: 335
Registriert: 28.06.2008, 11:57

Beitrag von Rentner » 06.11.2008, 17:13

Alles korrekt

Diese Versicherungen werden auf 10 Jahre aufgeteilt, d.h. daß ein 120 der Summe (bei Einmalzahlungen) für die Beitragszahlung herangezogen wird. Bei monatlichen Zahlungen ist´s so, wie von Ihnen angegeben.

Diese Praxis wurde inzwischen vom BGH bestätigt.

Nemesis
Beiträge: 48
Registriert: 05.11.2008, 19:58

Re: Krankenversicherung für Rentner

Beitrag von Nemesis » 06.11.2008, 21:10

Frau. F. hat geschrieben:Nun habe ich aus den zahlreichen Berichten herausgelesen, dass, wer vor Beginn des Renteneintritts aus welchen Gründen auch immer freiwillig in der GKV versichert war, auch beim Renteneintritt nur als freiwilliges Mitglied versichert wird!?
Falsch.
Sofern du die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllt hast, wirst du ab Rentenbeginn (frühestens mit Tag der Rentenantragstellung) versicherungspflichtig (außer es sind Ausschlussgründe vorhanden, durch welche Versicherungsfreiheit bestünde, z.B. eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit ab Rentenbeginn).

Die erforderliche Vorversicherungszeit für die KVdR beträgt 9/10 der 2. Hälfte der Zeit von deiner ersten Erwerbstätigkeit bis zum Tag der Rentenantragstellung. Diese Zeit muss durch Versicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sein.

Kapitalleistungen (z.B. aus Kapitallisierung einer Lebensversicherung) sind davon unabhängig (grundsätzlich) beitragspflichtig, egal ob eine freiwillige oder eine Pflichtversicherung besteht.

Antworten