Nach welchem Gehalt wird das Krankengeld entsprechend des Bemessungszeitraums berechnet?
Verfasst: 11.12.2019, 00:47
Ich verstehe folgenden Gesetzestext nicht ganz:
"Bemessungszeitraum ist der letzte vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum. Dieser umfasst mindestens 4 Wochen. Der Entgeltabrechnungszeitraum muss betriebsüblich abgerechnet sein"
Beispiel:
1. Tag einer langen AU = 02.12.
Gehaltszahlung immer um den 23. eines laufenden Monats mit Auszahlung spätestens am 26. des laufenden Monats:
das Krankengeld wird hier m.E. vom Novembergehalt berechnet.
Wie sieht es aber bei einer langen AU ab dem 27.11. aus? Wird hier das Krankengeld ebenfalls aus dem Novembergehalt berechnet, da am Tag vor der AU das Novembergehalt bereits abgerechnet ist, oder wird es aus dem Oktobergehalt berechnet?
Zudem ist ab November ein Steuerfreibetrag eingetragen, im Oktober noch nicht => das Novembergehalt ist somit netto höher als im Oktober.
Vielen Dank!
"Bemessungszeitraum ist der letzte vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum. Dieser umfasst mindestens 4 Wochen. Der Entgeltabrechnungszeitraum muss betriebsüblich abgerechnet sein"
Beispiel:
1. Tag einer langen AU = 02.12.
Gehaltszahlung immer um den 23. eines laufenden Monats mit Auszahlung spätestens am 26. des laufenden Monats:
das Krankengeld wird hier m.E. vom Novembergehalt berechnet.
Wie sieht es aber bei einer langen AU ab dem 27.11. aus? Wird hier das Krankengeld ebenfalls aus dem Novembergehalt berechnet, da am Tag vor der AU das Novembergehalt bereits abgerechnet ist, oder wird es aus dem Oktobergehalt berechnet?
Zudem ist ab November ein Steuerfreibetrag eingetragen, im Oktober noch nicht => das Novembergehalt ist somit netto höher als im Oktober.
Vielen Dank!