Ich verstehe folgenden Gesetzestext nicht ganz:
"Bemessungszeitraum ist der letzte vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum. Dieser umfasst mindestens 4 Wochen. Der Entgeltabrechnungszeitraum muss betriebsüblich abgerechnet sein"
Beispiel:
1. Tag einer langen AU = 02.12.
Gehaltszahlung immer um den 23. eines laufenden Monats mit Auszahlung spätestens am 26. des laufenden Monats:
das Krankengeld wird hier m.E. vom Novembergehalt berechnet.
Wie sieht es aber bei einer langen AU ab dem 27.11. aus? Wird hier das Krankengeld ebenfalls aus dem Novembergehalt berechnet, da am Tag vor der AU das Novembergehalt bereits abgerechnet ist, oder wird es aus dem Oktobergehalt berechnet?
Zudem ist ab November ein Steuerfreibetrag eingetragen, im Oktober noch nicht => das Novembergehalt ist somit netto höher als im Oktober.
Vielen Dank!
Nach welchem Gehalt wird das Krankengeld entsprechend des Bemessungszeitraums berechnet?
Moderator: Czauderna
Re: Nach welchem Gehalt wird das Krankengeld entsprechend des Bemessungszeitraums berechnet?
Dann wird es aus dem Oktobergehalt berechnet. Der Gesetzestext ist konkretisiert im Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 18.06.2019 unter dem Punkt 3.1.1.1.1. "Weil für die Bemessung auf das erzielte Arbeitsentgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abzustellen ist, kommt nur ein solcher Entgeltabrechnungszeitraum in Betracht, der vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und abgerechnet ist."Tina Weiß hat geschrieben: ↑11.12.2019, 00:47Wie sieht es aber bei einer langen AU ab dem 27.11. aus? Wird hier das Krankengeld ebenfalls aus dem Novembergehalt berechnet, da am Tag vor der AU das Novembergehalt bereits abgerechnet ist, oder wird es aus dem Oktobergehalt berechnet?
Zudem ist ab November ein Steuerfreibetrag eingetragen, im Oktober noch nicht => das Novembergehalt ist somit netto höher als im Oktober.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Nach welchem Gehalt wird das Krankengeld entsprechend des Bemessungszeitraums berechnet?
Vielen lieben Dank, D-S-E, für Deine verständliche und präzise Erklärung!
Noch eine Zusatzfrage: ich habe wegen Arbeitsplatzwechsel erst kürzlich für Dezember einen Steuerfreibetrag eintragen lassen, der recht hoch ist, da er für das ganze Jahr gilt, und ich somit ein recht hohes Nettoeinkommen habe. Ab Januar wird ein geringerer Freibetrag eingetragen: wie verhält sich so ein Freibetrag bei der Krankengeldberechnung, wenn jetzt z.B. genau dieser eine Monat Dezember mit dem höheren Freibetrag für die Ermittlung des Krankengeldes herangezogen wird?
Vielen Dank!