Verordnung von Krankengymnastik
Verfasst: 01.08.2008, 14:20
hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine frage, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
ich habe entzündliches gelenkrheuma und war im februar drei wochen deswegen im krankenhaus. dort hat man mir nahegelegt, zur prävention und damit sich das ganze nicht noch verschlechtert, zur rankengymnastik zu gehen. mein rheumatologe hat mir diese bis jetzt (3 verordnungen mit
je 6 behandlungen) verschrieben. jetzt hat er gemeint, daß er ein quartal "pausieren" muß und mir erst wieder im letzten quartal kg verordnen darf.
- ist das richtig so?
- gibt es ausnahmen?
- wenn ja, wie muß man das machen (spezieller antrag o.ä.)?
- kann ich irgendwie für dieses quartal ein rezept bekommen?
ich sage jetzt schon mal vielen lieben dank für eure hilfe, alles gute
liebe grüße
brini
ich habe mal wieder eine frage, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
ich habe entzündliches gelenkrheuma und war im februar drei wochen deswegen im krankenhaus. dort hat man mir nahegelegt, zur prävention und damit sich das ganze nicht noch verschlechtert, zur rankengymnastik zu gehen. mein rheumatologe hat mir diese bis jetzt (3 verordnungen mit
je 6 behandlungen) verschrieben. jetzt hat er gemeint, daß er ein quartal "pausieren" muß und mir erst wieder im letzten quartal kg verordnen darf.
- ist das richtig so?
- gibt es ausnahmen?
- wenn ja, wie muß man das machen (spezieller antrag o.ä.)?
- kann ich irgendwie für dieses quartal ein rezept bekommen?
ich sage jetzt schon mal vielen lieben dank für eure hilfe, alles gute
liebe grüße
brini