Verordnung von Krankengymnastik

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Brini
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Verordnung von Krankengymnastik

Beitrag von Brini » 01.08.2008, 14:20

hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine frage, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

ich habe entzündliches gelenkrheuma und war im februar drei wochen deswegen im krankenhaus. dort hat man mir nahegelegt, zur prävention und damit sich das ganze nicht noch verschlechtert, zur rankengymnastik zu gehen. mein rheumatologe hat mir diese bis jetzt (3 verordnungen mit
je 6 behandlungen) verschrieben. jetzt hat er gemeint, daß er ein quartal "pausieren" muß und mir erst wieder im letzten quartal kg verordnen darf.

- ist das richtig so?
- gibt es ausnahmen?
- wenn ja, wie muß man das machen (spezieller antrag o.ä.)?
- kann ich irgendwie für dieses quartal ein rezept bekommen?

ich sage jetzt schon mal vielen lieben dank für eure hilfe, alles gute

liebe grüße
brini

floggy
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Beitrag von floggy » 01.08.2008, 17:54

Hallo.

Es gibt ein sogenannten Regelkontingent, dieses ist anscheinend bei Deinen Verordnungen erschöpft.

Der Arzt hat jedoch die Möglichkeit, Dir eine Verordnung außerhalb des Regelfalls auszustellen. Diese musst du dann bei Deiner KK einreichen, solche Verordnungen sind genehmigungspflichtig.

Es gibt auch Kassen, die auf diese Genehmigungspflicht verzichten.

Ob das bei Deiner der Fall ist, weiß ich nicht.

Hoffe, ich konnte Dir ein bißchen helfen.

Brini
Beiträge: 6
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danke

Beitrag von Brini » 03.08.2008, 21:33

hallo floggy,

danke für deine antwort. werde nächste woche mal meinen doc deswegen fragen und auch bei meiner kk nachfragen, wie die sachlage ist.

vielen dank schonmal für deinen tipp!
schönen abend noch,
alles gute
brini

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