Selbständig - keine KV-Beiträge seit 2007
Verfasst: 07.07.2008, 14:09
Hallo,
ich habe im Forum bereits viel gelesen, habe aber leider noch nicht alle Antworten gefunden. Folgender Sachverhalt:
Ein Bekannter ist 2006 in die Selbständigkeit gegangen (samt Existenzgründung über das Arbeitsamt). Seit 2007 fiel die Förderung weg. Die Selbständigkeit besteht weiterhin, leider wirft sie bis heute nicht genügend Geld ab, um die Krankenversicherung zu zahlen. Das bedeutet:
1. lt Aussage des Bekannten ist die Versicherung seitens der Krankenkasse (BKK) bislang nicht gekündigt worden - kann das sein? Falls ja besteht dann noch die Möglichkeit, die Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen?
2. im Zeitraum 2007 bis zum heutigen Datum war er nicht krank und hat somit keine Kosten zu Lasten der Krankenkasse verursacht.
3. Muss er die Beiträge aus 2007 und 2008 an die Krankenkasse zurückzahlen, auch wenn er nicht krank war und der Kasse nicht zu Last fiel?
4. Besteht die Mögklichkeit über das Arbeitsamt oder eine andere Einrichtung, Fördermittel zu beantragen, die die soziale Absicherung gewährleisten bzw. die diese komplett übernehmen, bis Geld vorhanden ist, um selber die KV-beiträge zu zahlen?
5. Der Bekannt möchte auf keinen Fall aus der gesetzlichen KV austreten.
6. Die monatlichen Einkünfte liegen bei rund 1.200 €. Nicht verheiratet. Das Geld, was derzeit am Monatsende übrig bleibt, geht gegen 0. (nach Abzug von Miete, Bezahlung von Lieferanten, Lebensmitteln etc.)
8. Was muss er tun, wenn er die KV Beiträge monatlich zahlen kann - einfach an die Krankenkasse überweisen?
Für fundierte Tipps wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
ich habe im Forum bereits viel gelesen, habe aber leider noch nicht alle Antworten gefunden. Folgender Sachverhalt:
Ein Bekannter ist 2006 in die Selbständigkeit gegangen (samt Existenzgründung über das Arbeitsamt). Seit 2007 fiel die Förderung weg. Die Selbständigkeit besteht weiterhin, leider wirft sie bis heute nicht genügend Geld ab, um die Krankenversicherung zu zahlen. Das bedeutet:
1. lt Aussage des Bekannten ist die Versicherung seitens der Krankenkasse (BKK) bislang nicht gekündigt worden - kann das sein? Falls ja besteht dann noch die Möglichkeit, die Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen?
2. im Zeitraum 2007 bis zum heutigen Datum war er nicht krank und hat somit keine Kosten zu Lasten der Krankenkasse verursacht.
3. Muss er die Beiträge aus 2007 und 2008 an die Krankenkasse zurückzahlen, auch wenn er nicht krank war und der Kasse nicht zu Last fiel?
4. Besteht die Mögklichkeit über das Arbeitsamt oder eine andere Einrichtung, Fördermittel zu beantragen, die die soziale Absicherung gewährleisten bzw. die diese komplett übernehmen, bis Geld vorhanden ist, um selber die KV-beiträge zu zahlen?
5. Der Bekannt möchte auf keinen Fall aus der gesetzlichen KV austreten.
6. Die monatlichen Einkünfte liegen bei rund 1.200 €. Nicht verheiratet. Das Geld, was derzeit am Monatsende übrig bleibt, geht gegen 0. (nach Abzug von Miete, Bezahlung von Lieferanten, Lebensmitteln etc.)
8. Was muss er tun, wenn er die KV Beiträge monatlich zahlen kann - einfach an die Krankenkasse überweisen?
Für fundierte Tipps wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen