Hallo,
ich habe im Forum bereits viel gelesen, habe aber leider noch nicht alle Antworten gefunden. Folgender Sachverhalt:
Ein Bekannter ist 2006 in die Selbständigkeit gegangen (samt Existenzgründung über das Arbeitsamt). Seit 2007 fiel die Förderung weg. Die Selbständigkeit besteht weiterhin, leider wirft sie bis heute nicht genügend Geld ab, um die Krankenversicherung zu zahlen. Das bedeutet:
1. lt Aussage des Bekannten ist die Versicherung seitens der Krankenkasse (BKK) bislang nicht gekündigt worden - kann das sein? Falls ja besteht dann noch die Möglichkeit, die Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen?
2. im Zeitraum 2007 bis zum heutigen Datum war er nicht krank und hat somit keine Kosten zu Lasten der Krankenkasse verursacht.
3. Muss er die Beiträge aus 2007 und 2008 an die Krankenkasse zurückzahlen, auch wenn er nicht krank war und der Kasse nicht zu Last fiel?
4. Besteht die Mögklichkeit über das Arbeitsamt oder eine andere Einrichtung, Fördermittel zu beantragen, die die soziale Absicherung gewährleisten bzw. die diese komplett übernehmen, bis Geld vorhanden ist, um selber die KV-beiträge zu zahlen?
5. Der Bekannt möchte auf keinen Fall aus der gesetzlichen KV austreten.
6. Die monatlichen Einkünfte liegen bei rund 1.200 €. Nicht verheiratet. Das Geld, was derzeit am Monatsende übrig bleibt, geht gegen 0. (nach Abzug von Miete, Bezahlung von Lieferanten, Lebensmitteln etc.)
8. Was muss er tun, wenn er die KV Beiträge monatlich zahlen kann - einfach an die Krankenkasse überweisen?
Für fundierte Tipps wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Selbständig - keine KV-Beiträge seit 2007
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1
- Registriert: 07.07.2008, 12:54
Hallo,habe ein ähnliches Problem und selbst kaum Ahnung.
Nur soviel:
zu 2. und 3. Ja, mit ziemlicher Sicherheit.
zu 4. Soweit ich weiß nicht. Außer dem Existenzgründerzuschuss ist mir keine Förderung bekannt.
zu 5. Muss er auch nicht.
Zu den anderen Punkten kann ich leider nichts hilfreiches beisteueren.
Viel Erfolg noch!
Nur soviel:
zu 2. und 3. Ja, mit ziemlicher Sicherheit.
zu 4. Soweit ich weiß nicht. Außer dem Existenzgründerzuschuss ist mir keine Förderung bekannt.
zu 5. Muss er auch nicht.
Zu den anderen Punkten kann ich leider nichts hilfreiches beisteueren.
Viel Erfolg noch!
Zu 1: Die Krankenkasse darf seit 01.04.07 nicht mehr kündigen, da Versicherungspflicht. Sie kann aber die Leistungen stark einschränken, solange Rückstände bestehen.
Zu 4: Folgendes habe ich im Internet gefunden: "Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.
Wer ohne diese Versicherungsbeiträge gerade noch genug zum Leben hat, muss nun nicht mehr Arbeitslosengeld II beantragen, sondern nur noch den Beitragszuschuss. Das heißt jedoch nicht, dass in jedem Fall die vollen Beiträge übernommen werden - nur eben so viel, dass kein Bedarf auf Arbeitslosengeld II mehr besteht. " Also sollte bei der Agentur mal nachgehakt werden.
zu 8: Vorher mit der Kasse abklären. Höher als 170 EUR sollte der monatliche Beitrag nicht sein (ermäßigter Tarif für geringverdienende Selbständige). Dieser muss beantragt werden, soweit noch nicht geschehen.
Zu 4: Folgendes habe ich im Internet gefunden: "Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist.
Wer ohne diese Versicherungsbeiträge gerade noch genug zum Leben hat, muss nun nicht mehr Arbeitslosengeld II beantragen, sondern nur noch den Beitragszuschuss. Das heißt jedoch nicht, dass in jedem Fall die vollen Beiträge übernommen werden - nur eben so viel, dass kein Bedarf auf Arbeitslosengeld II mehr besteht. " Also sollte bei der Agentur mal nachgehakt werden.
zu 8: Vorher mit der Kasse abklären. Höher als 170 EUR sollte der monatliche Beitrag nicht sein (ermäßigter Tarif für geringverdienende Selbständige). Dieser muss beantragt werden, soweit noch nicht geschehen.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
es sei nur zu ergänzen, dass die Arbeitsagentur nix rückwirkend übernimmt.
Ich empfehle Deinem Bekannten bei der Kasse vorbeizugehen und die Versicherung zu klären. Die Versicherungs beginnt rückwirkend am 1.4.07. Ob in der Zeit Leistungen in Anspruch genommen wurden ist egal, zahlen muss er. Es ist eine Risikoversicherung. Ich kann mich ja auch nicht für den nächsten Monat ausklinken, nur weil ich in Urlaub fahre.
Am 1.1.09 triit sowieso die Krankenversicherungspflicht ein, da sammeln die Deinen Bekannten spätestens wieder ein (auch rückwirkend ab 1.4.07). Also ist es ratsam das Elend jetzt zu beenden, bevor noch mehr anläuft.
Andere Alternative: Privat versichern.
Und nein, garantiert ist er nicht mehr versichert, denn das kostet ja Geld.
LG, Fee
es sei nur zu ergänzen, dass die Arbeitsagentur nix rückwirkend übernimmt.
Ich empfehle Deinem Bekannten bei der Kasse vorbeizugehen und die Versicherung zu klären. Die Versicherungs beginnt rückwirkend am 1.4.07. Ob in der Zeit Leistungen in Anspruch genommen wurden ist egal, zahlen muss er. Es ist eine Risikoversicherung. Ich kann mich ja auch nicht für den nächsten Monat ausklinken, nur weil ich in Urlaub fahre.
Am 1.1.09 triit sowieso die Krankenversicherungspflicht ein, da sammeln die Deinen Bekannten spätestens wieder ein (auch rückwirkend ab 1.4.07). Also ist es ratsam das Elend jetzt zu beenden, bevor noch mehr anläuft.
Andere Alternative: Privat versichern.
Und nein, garantiert ist er nicht mehr versichert, denn das kostet ja Geld.
LG, Fee