Familienversicherung und Stiefkind
Verfasst: 10.06.2008, 17:09
Hallo,
Eine Frage zur Familienversicherung. Ich bin in der PKV und liege über JAE. Demnächst werde ich meine Lebenspartnerin heiraten, welche mit Ihren beiden Kindern Mitglied der GKV ist. Die Kinder sind bei Ihr Familienversichert.
Nach § 10 Abs. 3 SGB V. sollte auch nach der Heirat die Voraussetzung zur Familienversicherung für die Kinder gegeben sein, da diese ja nicht mit mir Verwandt sind. Jetzt habe ich hierzu aber eine widersprüchliche Aussage erhalten, das auch bei Stiefkindern die Voraussetzung für eine kostenfreie Mitversicherung entfallen kann wenn der nicht verwandte Ehepartner massgeblich für den Unterhalt der Stiefkinder sorgt. Da meine zukünftige Ehefrau keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis hat, währe das wohl objektiv gegeben.
Gibt es so eine Sonderreglung für Stiefkinder ?
Vielen Dank für eure Antworten.
Eine Frage zur Familienversicherung. Ich bin in der PKV und liege über JAE. Demnächst werde ich meine Lebenspartnerin heiraten, welche mit Ihren beiden Kindern Mitglied der GKV ist. Die Kinder sind bei Ihr Familienversichert.
Nach § 10 Abs. 3 SGB V. sollte auch nach der Heirat die Voraussetzung zur Familienversicherung für die Kinder gegeben sein, da diese ja nicht mit mir Verwandt sind. Jetzt habe ich hierzu aber eine widersprüchliche Aussage erhalten, das auch bei Stiefkindern die Voraussetzung für eine kostenfreie Mitversicherung entfallen kann wenn der nicht verwandte Ehepartner massgeblich für den Unterhalt der Stiefkinder sorgt. Da meine zukünftige Ehefrau keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis hat, währe das wohl objektiv gegeben.
Gibt es so eine Sonderreglung für Stiefkinder ?
Vielen Dank für eure Antworten.