Hallo,
Eine Frage zur Familienversicherung. Ich bin in der PKV und liege über JAE. Demnächst werde ich meine Lebenspartnerin heiraten, welche mit Ihren beiden Kindern Mitglied der GKV ist. Die Kinder sind bei Ihr Familienversichert.
Nach § 10 Abs. 3 SGB V. sollte auch nach der Heirat die Voraussetzung zur Familienversicherung für die Kinder gegeben sein, da diese ja nicht mit mir Verwandt sind. Jetzt habe ich hierzu aber eine widersprüchliche Aussage erhalten, das auch bei Stiefkindern die Voraussetzung für eine kostenfreie Mitversicherung entfallen kann wenn der nicht verwandte Ehepartner massgeblich für den Unterhalt der Stiefkinder sorgt. Da meine zukünftige Ehefrau keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis hat, währe das wohl objektiv gegeben.
Gibt es so eine Sonderreglung für Stiefkinder ?
Vielen Dank für eure Antworten.
Familienversicherung und Stiefkind
Moderator: Czauderna
Hi Amigo,
nein, es gibt hier keine Extraregelung für Stiefkinder.
§ 10 (3) SGB V stellt hier eindeutig auf den "mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds" ab.
Wer hat Dir denn die wiedersprüchliche Aussage gegeben. Schon mal bei der Krankenkasse Deiner zukünftigen Frau angefragt?
Grüße, Agion
nein, es gibt hier keine Extraregelung für Stiefkinder.
§ 10 (3) SGB V stellt hier eindeutig auf den "mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds" ab.
Wer hat Dir denn die wiedersprüchliche Aussage gegeben. Schon mal bei der Krankenkasse Deiner zukünftigen Frau angefragt?
Grüße, Agion
Re: Familienversicherung und Stiefkind
Hallo,
Stiefkinder können kostenfrei über ihren Stief-Elternteil in der GKV familienversichert werden, wenn dieser den überwiegenden Unterhalt leistet (§ 10 Abs.4 SGB 5).
Damit ergeben sich also ggf. Vorteile bei einer Heirat, nicht jedoch Nachteile für die Versicherung der Stiefkinder.
Freundliche Grüße
ratte1
Ich bin überzeigt, dass hier zwei völlig verschiedene Sachverhalte vermengt wurden.Amigo hat geschrieben:Nach § 10 Abs. 3 SGB V. sollte auch nach der Heirat die Voraussetzung zur Familienversicherung für die Kinder gegeben sein, da diese ja nicht mit mir Verwandt sind. Jetzt habe ich hierzu aber eine widersprüchliche Aussage erhalten, das auch bei Stiefkindern die Voraussetzung für eine kostenfreie Mitversicherung entfallen kann wenn der nicht verwandte Ehepartner massgeblich für den Unterhalt der Stiefkinder sorgt. Da meine zukünftige Ehefrau keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis hat, währe das wohl objektiv gegeben.
Gibt es so eine Sonderreglung für Stiefkinder ?.
Stiefkinder können kostenfrei über ihren Stief-Elternteil in der GKV familienversichert werden, wenn dieser den überwiegenden Unterhalt leistet (§ 10 Abs.4 SGB 5).
Damit ergeben sich also ggf. Vorteile bei einer Heirat, nicht jedoch Nachteile für die Versicherung der Stiefkinder.
Freundliche Grüße
ratte1