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ein Monat selbständig und zurück in Fam-Vers.

Verfasst: 02.12.2007, 15:43
von Paul
Hallo!
ich promoviere und bekomme dafür ein Stipendium. Dies gilt zum Glück nicht als Einkommen, so dass ich bei meiner Frau familienversichert sein kann. Nebenbei verdiene ich für Beratung auf selbständigen-Basis ca. 200,-€/Monat.
Nun habe ich ein Angebot, für einen Monat Beratungsleistung auf selbständiger Basis 4400,-€ zu bekommen.
Daher möchte ich mich für diesen Monat in der GKV freiwillig versichern. Im Monat darauf möchte ich wieder zurück in die Familienversicherung bei meiner Frau.

Meine Fragen:
- Kann es beim Zurück in die Fam-Vers. Probleme geben?
- Kann es mir passieren, dass die 4400,-€ für den einen Monat auf einen durchschnittlichen Jahresverdienst umgelegt werden, so dass ich dann über die geringfügigen-Grenze rutsche und für jeden Monat des Jahres nachträglich Beiträge zahlen muss?

Ich frage hier, weil ich der Beratung meiner KK kein Wort mehr glaube, weil mich die noch nie fehlerfrei beraten hat...

Danke, Paul

Re: ein Monat selbständig und zurück in Fam-Vers.

Verfasst: 02.12.2007, 21:46
von ratte1
Paul hat geschrieben: - Kann es beim Zurück in die Fam-Vers. Probleme geben?
Nein, wenn danach wieder die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen.
Paul hat geschrieben:
- Kann es mir passieren, dass die 4400,-€ für den einen Monat auf einen durchschnittlichen Jahresverdienst umgelegt werden, so dass ich dann über die geringfügigen-Grenze rutsche und für jeden Monat des Jahres nachträglich Beiträge zahlen muss?
Nein, dafür gäbe es keine gesetzliche Grundlage.

Gruße

ratte1

Verfasst: 03.12.2007, 11:22
von freiwillig
out

Verfasst: 03.12.2007, 12:44
von Paul
Hallo!
Danke für die Antworten.
Aus dem Link entnehme ich, dass das einmalige Einkommen meinem Status in der Familienversicherung nicht gefährdet. Muss ich es dann eigenltich der KK melden, oder kann ich mir den Aufwand sparen?

Danke nochmals,
Paul

Verfasst: 04.12.2007, 11:04
von ratte1
Paul hat geschrieben:Hallo!
Danke für die Antworten.
Aus dem Link entnehme ich, dass das einmalige Einkommen meinem Status in der Familienversicherung nicht gefährdet.
Paul
Falscher Rückschluss. Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit schließt den Anspruch auf eine Familienversicherung ausdrücklich aus (§ 5 Abs.1 Nr.4 SGB V) gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html.

Ist auch logisch, weil auch ein Beschäftiger mit einem solchen Einkommen Beiträge bezahlen muss.

Gruß

ratte1

Verfasst: 04.12.2007, 12:10
von freiwillig
out

Verfasst: 04.12.2007, 15:45
von ratte1
freiwillig hat geschrieben:Hallo Ratte,
Hallo"freiwillig",

wie lange die selbständigen Tätigkeit auch dauert: Wenn sie hauptberuflich ausgeübt wird, und da besteht nach den hiesigen Angaben wohl kein Zweifel, besteht kein Familienversicherungsschutz.


Natürlich sollte - wie von Ihnen vorgeschlagen - aber auf jeden Fall die eigenen Krankenkasse kontaktiert werden.


Schönen Tag noch!

Gruß

ratte1

Verfasst: 04.12.2007, 20:14
von Paul
Na, wie auch immer.
Ich hab jetzt einfach mal den Antrag auf Prüfung gestellt und jetzt wart ich halt mal den Entscheid der KK ab.
Danke an alle,
Paul

Verfasst: 05.12.2007, 00:07
von freiwillig
out

Verfasst: 05.12.2007, 09:50
von Paul
ein Missverständnis besteht die ganze Zeit:
ich bin Doktorand, aber kein Student. D.h. ich bin nicht immatrikuliert, aber auch nicht angestellt an der Uni, da ich ein Stipendium vom BMBF beziehe, das steuerlich nicht als Einkommen zählt

Keine Ahnung, ob das jetzt was ändert...
Paul

Verfasst: 05.12.2007, 12:02
von freiwillig
out

Verfasst: 21.12.2007, 14:58
von Paul
@freiwillig

habe Antwort von der Kasse, dass diese einmalige Einkunft meinem Status in der Fam-Vers. nicht schadet.
Vielen Dank, dein Tip hat mir somit um die 500,-€ gespart, die ich eigentlich schon abgeschrieben hatte!
Macht meine Weihnachten noch etwas schöner,
Beste Grüße,
Paul