ein Monat selbständig und zurück in Fam-Vers.
Moderator: Czauderna
ein Monat selbständig und zurück in Fam-Vers.
Hallo!
ich promoviere und bekomme dafür ein Stipendium. Dies gilt zum Glück nicht als Einkommen, so dass ich bei meiner Frau familienversichert sein kann. Nebenbei verdiene ich für Beratung auf selbständigen-Basis ca. 200,-€/Monat.
Nun habe ich ein Angebot, für einen Monat Beratungsleistung auf selbständiger Basis 4400,-€ zu bekommen.
Daher möchte ich mich für diesen Monat in der GKV freiwillig versichern. Im Monat darauf möchte ich wieder zurück in die Familienversicherung bei meiner Frau.
Meine Fragen:
- Kann es beim Zurück in die Fam-Vers. Probleme geben?
- Kann es mir passieren, dass die 4400,-€ für den einen Monat auf einen durchschnittlichen Jahresverdienst umgelegt werden, so dass ich dann über die geringfügigen-Grenze rutsche und für jeden Monat des Jahres nachträglich Beiträge zahlen muss?
Ich frage hier, weil ich der Beratung meiner KK kein Wort mehr glaube, weil mich die noch nie fehlerfrei beraten hat...
Danke, Paul
ich promoviere und bekomme dafür ein Stipendium. Dies gilt zum Glück nicht als Einkommen, so dass ich bei meiner Frau familienversichert sein kann. Nebenbei verdiene ich für Beratung auf selbständigen-Basis ca. 200,-€/Monat.
Nun habe ich ein Angebot, für einen Monat Beratungsleistung auf selbständiger Basis 4400,-€ zu bekommen.
Daher möchte ich mich für diesen Monat in der GKV freiwillig versichern. Im Monat darauf möchte ich wieder zurück in die Familienversicherung bei meiner Frau.
Meine Fragen:
- Kann es beim Zurück in die Fam-Vers. Probleme geben?
- Kann es mir passieren, dass die 4400,-€ für den einen Monat auf einen durchschnittlichen Jahresverdienst umgelegt werden, so dass ich dann über die geringfügigen-Grenze rutsche und für jeden Monat des Jahres nachträglich Beiträge zahlen muss?
Ich frage hier, weil ich der Beratung meiner KK kein Wort mehr glaube, weil mich die noch nie fehlerfrei beraten hat...
Danke, Paul
Re: ein Monat selbständig und zurück in Fam-Vers.
Nein, wenn danach wieder die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen.Paul hat geschrieben: - Kann es beim Zurück in die Fam-Vers. Probleme geben?
Nein, dafür gäbe es keine gesetzliche Grundlage.Paul hat geschrieben:
- Kann es mir passieren, dass die 4400,-€ für den einen Monat auf einen durchschnittlichen Jahresverdienst umgelegt werden, so dass ich dann über die geringfügigen-Grenze rutsche und für jeden Monat des Jahres nachträglich Beiträge zahlen muss?
Gruße
ratte1
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Falscher Rückschluss. Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit schließt den Anspruch auf eine Familienversicherung ausdrücklich aus (§ 5 Abs.1 Nr.4 SGB V) gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html.Paul hat geschrieben:Hallo!
Danke für die Antworten.
Aus dem Link entnehme ich, dass das einmalige Einkommen meinem Status in der Familienversicherung nicht gefährdet.
Paul
Ist auch logisch, weil auch ein Beschäftiger mit einem solchen Einkommen Beiträge bezahlen muss.
Gruß
ratte1
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Hallo"freiwillig",freiwillig hat geschrieben:Hallo Ratte,
wie lange die selbständigen Tätigkeit auch dauert: Wenn sie hauptberuflich ausgeübt wird, und da besteht nach den hiesigen Angaben wohl kein Zweifel, besteht kein Familienversicherungsschutz.
Natürlich sollte - wie von Ihnen vorgeschlagen - aber auf jeden Fall die eigenen Krankenkasse kontaktiert werden.
Schönen Tag noch!
Gruß
ratte1
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