Krankmeldung nach Übergangsregelung/Aussteuerung bei der ges. Krankenkasse
Verfasst: 15.02.2019, 16:21
Hallo,
ich bin April 2018 bei meiner Krankenkasse ausgesteuert worden. Seit diesem Zeitpunkt erhalte ich ALG I und ich bin krank geschrieben
Mein Arbeitsvertrag ist sozusagen "auf Eis gelegt". Ab 4. März diesen Jahres werde ich eine Schulungsmaßnahme der DRV machen. Sprich eine Krankmeldung ist dann nicht mehr nötig, da ich ja eine Teilnahme am Arbeitsleben mache.
Nun ist meine Frage: muss die Krankmeldung bis zum 3. März noch lückenlos sein? Ich weiß noch beim Bezug des Krankengeldes war das so.
Oder reicht es aus, dass die Krankmeldung nur noch für die Werktage ausgestellt werden muss?
Sprich....bis zum 1. März habe ich noch eine Krankmeldung. Aber im worst case wird evtl. die Maßnahme verschoben, da noch nicht alles 100% in trockenen Tüchern ist.
Bekomme ich dann Schwierigkeiten, wenn ich dann noch mal am 4. März zum Doc wegen einer Verlängerung der Krankmeldung gehen muss?
Dann wäre ja eine "Lücke" vom 2. - 3. März.....
Wäre für Feedback dankbar.
ich bin April 2018 bei meiner Krankenkasse ausgesteuert worden. Seit diesem Zeitpunkt erhalte ich ALG I und ich bin krank geschrieben
Mein Arbeitsvertrag ist sozusagen "auf Eis gelegt". Ab 4. März diesen Jahres werde ich eine Schulungsmaßnahme der DRV machen. Sprich eine Krankmeldung ist dann nicht mehr nötig, da ich ja eine Teilnahme am Arbeitsleben mache.
Nun ist meine Frage: muss die Krankmeldung bis zum 3. März noch lückenlos sein? Ich weiß noch beim Bezug des Krankengeldes war das so.
Oder reicht es aus, dass die Krankmeldung nur noch für die Werktage ausgestellt werden muss?
Sprich....bis zum 1. März habe ich noch eine Krankmeldung. Aber im worst case wird evtl. die Maßnahme verschoben, da noch nicht alles 100% in trockenen Tüchern ist.
Bekomme ich dann Schwierigkeiten, wenn ich dann noch mal am 4. März zum Doc wegen einer Verlängerung der Krankmeldung gehen muss?
Dann wäre ja eine "Lücke" vom 2. - 3. März.....
Wäre für Feedback dankbar.