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Beitragspflicht oder nicht

Verfasst: 06.07.2018, 16:48
von ippuj
Hallo,

irgendwie gibt es keinen richtig gut dafür passenden Bereich, deshalb hier.
Ich habe von verschiedenen Krankenkassen unterschiedliche Aussagen zur Beitragspflicht der Einmalzahlung im folgenden Fall:

Männlicher Arbeitnehmer
Jahresentgeltmeldung 2016 ganz normal
Elternzeit beginnend am 02.01.2017
Unterbrechungsmeldung vom 01.01.2017 bis 01.01.2017 mit Entgelt Null (01.01.2017 war natürlich Feiertag und Sonntag)
Während der Elternzeit Kündigung durch Arbeitnehmer zum Ende der Elternzeit 30.04.2018
In der Abrechnung April 2017 durch Urlaubsabgeltung entstehende Einmalzahlung von etwa 2800 Euro
Abrechnungssystem verbeitrag ein Dreißigstel der monatlichen Bemessungsgrenze (212 Euro) als Einmalbezug

Was sagen die Fachleute hier dazu?

Danke im Voraus.

Verfasst: 06.07.2018, 19:17
von heinrich
vollkommen richtig.


bis 30.04.2017 sind die SV Tage zu ermitteln.

Es gibt aber nur EINEN SV-Tag (1.1.2017)

anteilige BBG 212, also davon Beiträge zur RV/ALV zu berechnen.


Zuordnung zum Vorjahr wegen Märzklausel : nein, weil ja naaaach März (nämlich April) gezahlt

Verfasst: 08.07.2018, 08:44
von ippuj
Nun, eine große Ersatzkasse ist der Meinung, daß in dem Fall keine Beitragspflicht besteht, weil an dem einen SV-Tag kein Einkommen erzielt wurde. Ich bin der Meinung, daß das keine Rolle spielt; ein SV-Tag ist ein SV-Tag, Punkt.

Verfasst: 08.07.2018, 09:11
von Czauderna
Hallo,
was meint Ihr dazu - https://www.haufe.de/personal/personal- ... 64542.html
passt das eventuell ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.07.2018, 11:00
von ippuj
Hallo Czauderna,

vielen Dank. So etwas habe ich verzweifelt gesucht.

Gruß

Ippuj