Hallo,
irgendwie gibt es keinen richtig gut dafür passenden Bereich, deshalb hier.
Ich habe von verschiedenen Krankenkassen unterschiedliche Aussagen zur Beitragspflicht der Einmalzahlung im folgenden Fall:
Männlicher Arbeitnehmer
Jahresentgeltmeldung 2016 ganz normal
Elternzeit beginnend am 02.01.2017
Unterbrechungsmeldung vom 01.01.2017 bis 01.01.2017 mit Entgelt Null (01.01.2017 war natürlich Feiertag und Sonntag)
Während der Elternzeit Kündigung durch Arbeitnehmer zum Ende der Elternzeit 30.04.2018
In der Abrechnung April 2017 durch Urlaubsabgeltung entstehende Einmalzahlung von etwa 2800 Euro
Abrechnungssystem verbeitrag ein Dreißigstel der monatlichen Bemessungsgrenze (212 Euro) als Einmalbezug
Was sagen die Fachleute hier dazu?
Danke im Voraus.
Beitragspflicht oder nicht
Moderator: Czauderna
Hallo,
was meint Ihr dazu - https://www.haufe.de/personal/personal- ... 64542.html
passt das eventuell ?
Gruss
Czauderna
was meint Ihr dazu - https://www.haufe.de/personal/personal- ... 64542.html
passt das eventuell ?
Gruss
Czauderna