Berechnung Säumniszuschläge bei Ratenzahlungsvereinbarung
Verfasst: 14.04.2018, 22:28
Hallo,
ich habe heute eine Frage, an der ich mir gerade das Hirn zermartere, und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Folgendes Szenario: Eine Person hat mehrere Monate an Beitragsrückständen gesammelt. Es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen; darauf hin wurden auch einige der Raten bezahlt. Dann kollabierte die Vereinbarung; die Sache landete beim Hauptzollamt.
Und nun meine Frage: Wie werden Säumniszuschläge und / oder Zinsen berechnet?
Oder anders gesagt: Nach Fälligkeit der Beiträge werden ja zunächst Säumniszuschläge berechnet. Was passiert mit den Säumniszuschlägen, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wird; wie hoch ist dann die Verzinsung; was passiert mit den Säumniszuschlägen, die vor der Vereinbarung aufgelaufen sind? Und wenn dann die Vereinbarung aufgehoben wird: Rücken dann an die Stelle der Verzinsung auch rückwirkend wieder Säumniszuschläge, oder erst ab des Verendens der Vereinbarung?
Ich bedanke mich im voraus.
ich habe heute eine Frage, an der ich mir gerade das Hirn zermartere, und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Folgendes Szenario: Eine Person hat mehrere Monate an Beitragsrückständen gesammelt. Es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen; darauf hin wurden auch einige der Raten bezahlt. Dann kollabierte die Vereinbarung; die Sache landete beim Hauptzollamt.
Und nun meine Frage: Wie werden Säumniszuschläge und / oder Zinsen berechnet?
Oder anders gesagt: Nach Fälligkeit der Beiträge werden ja zunächst Säumniszuschläge berechnet. Was passiert mit den Säumniszuschlägen, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wird; wie hoch ist dann die Verzinsung; was passiert mit den Säumniszuschlägen, die vor der Vereinbarung aufgelaufen sind? Und wenn dann die Vereinbarung aufgehoben wird: Rücken dann an die Stelle der Verzinsung auch rückwirkend wieder Säumniszuschläge, oder erst ab des Verendens der Vereinbarung?
Ich bedanke mich im voraus.