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Verfasst: 09.12.2012, 12:26
von Habssatt
Hallo Danke für die Antwort
Nein, es handelt sich um die Reha-Servicestelle der DRV, genau da sitzt auch
das Fallmanagement der KK?? Zufall?
Gruß
Habssatt
Verfasst: 09.12.2012, 12:50
von CiceroOWL
Zufall, denn normaleweise sind die meistens getrennt untergebracht, ist aber von Region zu Region unterschiedlich. Es kann sein das denn irgend wann mal vor 4 oder 6 Jahren im Rahmen der Neuorganisation des DRV Systems da Stellen zentrallisiert werden sollten und konnten udn das es sich denn ergbeben hat im Rahmen der Prozessoptimirung das da Intressengleiche Stellen in einem Gebäüde untergebracht wurden. Hat natürlich den Charme des kurzen Dienstweges
Verfasst: 12.12.2012, 20:17
von Habssatt
Hallo,
ich wollte mal über meinen MDK Besuch berichten vom 10.12.
Also das Angebot der KK um weitere Heilerfolge dadurch zu erzielen waren wie gewohnt
Erstunken und erlogen.
Es ging rein um die Erstellung eines Leistungsprofils,sprich, kann man den jetzt zum Arbeitsamt jagen oder doch.Und mein Widerspruch an die KK wurde erwähnt.
MDK
Für die MDK-Beratung sollten möglichst viele aussagekräftige Befunde und Informationen (zum Beispiel Arbeitsplatzbeschreibung) vorliegen. Die Krankenkassen organisieren die Beschaffung der Unterlagen. Die Versicherten können die Krankenkassen dabei aktiv unterstützen.
In der sich anschließenden sozialmedizinischen Fallberatung (SFB) werden die medizinischen Fragen der Krankenkassen durch Ärzte des MDK und Kassenmitarbeiter individuell mündlich erörtert. Hier entscheidet sich, ob weitere Informationen erforderlich sind oder ob eine Begutachtung beim MDK angebracht ist. Reichen die Unterlagen aus, kann auf eine persönliche Untersuchung verzichtet werden.
Die Unterlagen und Befunde die meine KK dem MDK zusandte waren ein MRT Befund vom Februar und mein Widerspruch,sonst nichts.
Ich hatte nur die CD vom 30.10. dabei, weil die Zeit zwischen Termin und Einladung viel zu kurz waren.
Deshalb denke ich hat die Untersuchung 1,5 Std. gedauert.Aber, auch mit dem Ergebnis dass ich laut MDK weiterhin AU bin.
Jetzt bin ich mal gespannt auf das Ergebnis des Widerspruchsausschusses am 14.12. und auf das
weitere vorgehen der KK. Der MDK wird auch Rhea-Maßnahmen in seinem Gutachten vorschlagen.
Bisher war ich ja nur rein aus meiner Subjektiven Sichtweise AU.
Gruß
Habssatt
Verfasst: 12.12.2012, 21:41
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 12.12.2012, 22:33
von Habssatt
P.S.: ist die "Kohle" als Folge der eA inzwischen eingetroffen?
Oh ja, am dritten Tag war die Kohle gebucht, gleichzeitig kam ein Brief des SG zur Kenntnisnahme mit allen Kopien über Zahlschein und Kontoauszug.
Anscheinend war der SG Richter sehr, sehr Misstrauisch, es war sogar eine Kopie des Elektronischen Überweisungsträger dabei, in der man sieht dass das Geld angewiesen und auf meine Kontonummer gutgeschrieben wurde.Mit leeren Kopien den Richter veräppeln
war da kein Raum mehr.
Gruß
Habssatt
Was kann ein Arzt sonst noch tun?
Verfasst: 17.12.2012, 20:41
von Habssatt
Wäre das mal ein Ansatz für Ärzte zu Reagieren??
Ich habe dies jetzt mal aus einem anderen Zusammenhang erstellt,laienhaft,ich weiß.
Aber man sollte doch auch die SB der KK etwas mit in die Pflicht nehmen können für ihr Handeln?
Die KK Fraktion ist Herzlich eingeladen dass ganze zu zerreissen
-------" An die xy Krankenkasse Herrn/ Frau XX -------Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 276 Abs.
3, 277 Abs. 1 SGB V bzw.§ 25 Akteneinsicht durch Beteiligte -- Pat. ---
Ihr Schreiben vom -----
Sehr geehrter Herr / Frau
In dem o.g. Schreiben teilen Sie, ohne dass sie Rücksprache mit mir genommen haben, der Pat. mit, dass die o.g Pat. Anders, als die von mir festgestellte AU Bescheinigung,arbeitsfähig sein soll. Ich betrachte dies als einen grob fahrlässigen Versuch des Eingriff in meine ärztliche Therapie der o.g. Pat., für die ich nach deutschem Gesundheitsrecht persönlich verantwortlich bin. Ich gehe durch Ihren Eingriff in die meine Therapie davon aus, dass Sie über die entsprechende Kompetenz verfügen. Ich weise Sie ebenfalls auf entsprechenden gesetzlichen Regelungen,§ 28
Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen über die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit ohne Approbation mit den entsprechenden Sanktionen hin.
Um Ihre Entscheidung nachvollziehen zu können, bitte ich, die meine Pat. persönlich betreffenden entscheidungsbegründenden Unterlagen, bis spätestens zum ( maximal 14 Tage) in Kopie zuzusenden. Bitte teilen Sie mir in diesem Zusammenhang auch den Namen, Anschrift und die Qualifikation des Arztes mit, der diese, in meine Therapie und in meinen Verantwortungsbereich eingreifende Arbeitsunfähigkeitsbeendigung verordnet hat, wann eine persönliche Untersuchen meiner/s Pat. stattgefunden hat und welche Unterlagen hinzugezogen worden sind. Vorsorglich weise ich auf die Vorgaben des §275 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 5 Satz 2 hin. Sollte die von Ihnen vorgesehene Beendigung der Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsaufnahme so durchgeführt werden, wie Sie diese beabsichtigen, so teilen Sie dies bitte Ihrem Mitglied schriftlich mit. Bitte teilen Sie Ihrem Mitglied auch mit, dass es mich in diesem Zusammenhang mit sofortiger Wirkung von der Verantwortung der weiteren Behandlung zu befreien hat und Sie persönlich die weitere ärztliche Verantwortung für die weitere Behandlung und die Sicherung der bisherigen Behandlung übernehmen."
Gruß
Habssatt
Re: Was kann ein Arzt sonst noch tun?
Verfasst: 17.12.2012, 21:18
von Bully
Habssatt hat geschrieben:
Unterlagen, bis spätestens zum ( maximal 14 Tage) in Kopie zuzusenden.
Hallo Habssatt,
ich würde hier ein bestimmtes Datum setzen, nicht maximal 14 Tage
Gruß Bully
Verfasst: 17.12.2012, 21:35
von roemer70
Frag' doch mal in einem Ärzteforum, ob sie Dir so etwas unterschreiben... Und solltest Du einen finden, freue ich mich auf die Antwort der Kasse!
Verfasst: 17.12.2012, 22:05
von Habssatt
Frag' doch mal in einem Ärzteforum, ob sie Dir so etwas unterschreiben... Und solltest Du einen finden, freue ich mich auf die Antwort der Kasse!
Den weg kann ich mir sparen, dass schreiben ist aus einem Ärzteforum und wurde in der
Grundform von einem Chefarzt verfasst, die Reaktion der Kasse: Sie hatte innerhalb von zwei tagen Ihre Meinung zu Gunsten des Patienten geändert!
Der nächste bitte!!
Gruß
Habssatt
Verfasst: 17.12.2012, 22:26
von roemer70
Habssatt hat geschrieben:[...]die Reaktion der Kasse: Sie hatte innerhalb von zwei tagen Ihre Meinung zu Gunsten des Patienten geändert!
Aufgrund des obigen Schreibens? Ohne weitere Vorgänge?
Vielleicht hatte der SB keine Lust, weiter zu agieren.
Anders kann ich es mir nämlich nicht erklären. Der Arzt spricht dem MDK nämlich die Legitimation der AU-Beurteilung ab.
Habssatt hat geschrieben:und wurde in der Grundform von einem Chefarzt verfasst
Da würde mich das Original auch mal interessieren - ohne Deine Änderungen.
Verfasst: 17.12.2012, 23:03
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 17.12.2012, 23:49
von roemer70
Vielleicht weiß er es auch gerade nicht - denn nur weil ein Chefarzt ein harsches Schreiben aufsetzt, revidiert das nicht das Ergebnis des GA... Wie geschrieben würde mich interessieren, ob es weitere Aktivitäten gab.
Wenn Du "bezweifeln" als "mit offenem Ergebnis infragestellen" siehst, wären wir übrigens einer Meinung.
Verfasst: 18.12.2012, 00:50
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 03.01.2013, 07:35
von Habssatt
Frage zum Widerspruchsausschuss??
Da bei mir ja der Ausschuss am 14. Dezember getagt haben soll, bekomme ich.
darauf keinen Bescheid?
Normalerweise ist es ja so, dass es einen Einwurfbrief, ähnlich wie der eines Gerichtes,
mit Zustellhinweis gibt. Das bei einem negativen Bescheid.
Die KK hat ja meinen zweiten Zahlschein nach dem 14.12 und nach der EV durch das SG ohne Murren und Knurren angenommen und gezahlt?.Gibt es denn keinen positiven Bescheid?
Eine Kommunikation per Telefon findet ja seltsamerweise nicht mehr statt. Ich vermute mal, weil ich so böse war
.
Gruß
Habssatt
Verfasst: 03.01.2013, 11:28
von Czauderna
Hallo,
so, am 14.12. war die Sitzung, lassen wir mal die Praxis
sprechen. Wir muessen davon ausgehen, dass dein Fall nicht der
Einzige auf der Tagesordnung war. Die Entscheidung des Ausschusses
wird den jeweiligen Fachabteilungen zurueckgegeben mit dem
Auftrag der Bescheiderteilung an die Widerspruchsfuehrer, da vergehen
schon zwangslaeufig ein paar Tage und wenn wir nun mal auf den Kalender
schauen, Weihnachten und der Jahreswechsel sorgen dafuer dass auch bei
Krankenkassen viele Mitarbeiter im Urlaub sind.
Ich denke mal, dass du innerhalb der naechsten zwei
Wochen deinen Bescheid hast, hoffentlich positiv fuer dich
Gruss
Czauderna