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Verfasst: 27.09.2012, 19:25
von Machts Sinn
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Verfasst: 27.09.2012, 20:04
von pfirsich30
Hallo GerneKrankenVersichert,
wenn es aber keinen Nachweis gibt von 1997 bis z.B. 2004 und ich das erste Mal AU Zeiten vom Arzt bekomme für 2005 und die TK aber ja angeblich nur bis 2006 zurück gehen kann....was wäre dann?
Dann müsste sie ja nach meinem Beweis und nach einer Erklärung von meinem Hausarzt das Jahr 2005 akzeptieren. Ist jetzt wieder nur ein Beispiel von mir, aber es wird ja immer nur zu meinem Nachteil spekuliert.
Wie bereits geschrieben, kann es auch sein, dass der 18. Oktober 2012 richtig ist, aber was mich nervt, ist einfach, dass die TK schreibt, der Beginn der Krankheit ist der 22. November 2006 und so beginnt auch dann die Blockfrist.....und wie du GerneKrankenVersichert da bereits richtig bemerkt hast, ist dieses nicht in Ordnung.....zumal man mir nicht mal am Telefon sagen kann, wie sie auf dieses Datum kommen?????
Ist das etwa in ORDNUNG? Und dann soll ich sogar noch den Widerspruch sein lassen???
Man muss ja nicht immer nur im Sinne der Versicherung denken, sondern auch mal im Sinne des Versicherten. Und es geht ja auch um meine Zukunft.
Eins kannst du mir glauben, ich wäre am liebsten nicht krank geworden bzw. sehr gerne schon wieder am arbeiten. Die Rentenversicherung genehmigte mir nach der Reha ja auch eine berufliche Reha (Teilhabe am Arbeitsleben) dann wurde es aber noch schlimmer und ich musste es verschieben. Jetzt wurde mit Hilfe der VDK ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, auf den Bescheid warte ich noch.
Aber würde ich nach dem Krankengeld kein ALG nach Nahtlosigkeit bekommen dann würde ich auch kein ALG 2 bekommen, da ich von einer privaten Versicherung eine kleine Berufsunfähigkeitsrente bekomme.
davon müsste ich aber für mich und meine bei mir wohnende Freundin die Krankenkassenbeiträge zahlen. Ich muss für sie aufkommen, da sie bereits eine 2 jährige Tochter hat und jetzt von mir schwanger ist. Somit kann sie nicht arbeiten und bekommt auch kein Hartz 4, da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft haben. Zusätzlich kommen noch die ganzen Arztbesuche.
Deswegen müsst ihr auch verstehen, dass ich alles mir zustehende auch einfordern möchte.
Und ich bin ehrlich einfach sauer, dass die TK einfach so den Beginn der Krankheit bestimmt, ohne einmal den Arzt angeschrieben zu haben wie besprochen. Und es war definitiv nicht die erste AU wegen der Krankheit im Jahr 2006.
Aber ich reg mich da jetzt auf, erst mal sehen, was die Arztberichte sagen, bzw. was man mir noch geben kann.
Und ja es kann sein, dass ich mir dann ins eigene Fleisch schlage und evtl. sogar noch früher die Krankenzahlung eingestellt wird.
Vielleicht war auch alles Aufregen umsonst, wenn die Rentenversicherung den Antrag bearbeitet und er sogar für mich positiv wäre.
LG
Pfirsich
Verfasst: 27.09.2012, 20:09
von Czauderna
Hallo,
ich denke wir wir haben es mit zwei Problemen zu tun - das erste Problem, und da bin ich doch sehr erstaunt, dass ist die Tatsache, dass die Kasse nur sechs Jahre die AU-Zeiten der Versicherten gespeichert hat - das halte ich schlichtweg für ein Unding und so kenne ich das auch nicht aus der Praxis - auch wenn im Gesetz
der Begriff "spätestens nach 10 Jahren" , so kenne ich nur die 10 Jahre, und was Aufzeichnungen (also nicht die Originalunterlagen), z.B. die alten Mitgliedskarten, die auch Leistungsdaten enthielten betrifft, so kann ich da noch 30 Jahre darauf zurückgreifen. Also das wäre wirklich erst einmal zweifelsfrei zu klären, ob das bei der Kasse tatsächlich nicht auch so ist. -
Das zweite Problem ist - wie verhält sich das mit den Blockfristen, für die es bei Arzt oder Kasse wirklich keine Unterlagen mehr gibt, also nach Ablauf der 10 Jahre-
Ich denke, dass es sich auch hier wirklich nur um den Ausnahmefall handeln kann,
und wenn der Versicherte nicht selbst noch Unterlagen (Nachweise), dann kann eben wirklich erst mit Vorliegen der ersten Unterlagen bei Kasse oder Arzt begonnen werden. Ich vergleiche das mal mit der Kontenklärung beim RV-Träger -
Zeiten, die nicht belegt bzw. nachgewiesen werden können, werden nicht berücksichtigt, oder irre ich mich da ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 27.09.2012, 20:09
von roemer70
Da sie meines Erachtens hier noch nicht erwähnt waren, der Vollständigkeit halber eine Übersicht zu den Aufbewahrungsfristen der Ärzte:
http://www.kvhb.de/aufbewahrungsfristen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Durchschrift des gelben Dreifachsatzes, Teil C) 1 Jahr [...]
Ärztliche Aufzeichnungen einschließlich Untersuchungsbefunde 10 Jahre
Was aber nicht heißt, dass die Daten nicht länger aufgehoben werden, da es sich um Mindestzeiträume handelt.
Verfasst: 27.09.2012, 20:26
von Lady Butterfly
- ich bin der Meinung dass die TK ihre Berechnung der Blockfrist auf jeden Fall nachvollziebar begründen muss - wenn sie das nicht kann oder will, spricht das nicht unbedingt für sie und für die Richtigkeit ihrer Berechnung
- dass die TK nur 6 Jahre rückwirkend auf AU-Zeiten zugreifen kann, halte ich aufgrund meiner Praxiserfahrung genauso wie Czauderna für sehr unwahrscheinlich. Ich kenne es so, dass vielleicht die AU-Bescheinigungen selbst irgendwann vernichtet werden (ebenso wie andere Unterlagen), dass aber Versicherungszeiten und auch AU-Zeiten für eine lange Zeit (mehrere Jahrzehnte) rückwirkend ermittelbar sind. Sei es jetzt als ganz alte Aufzeichnungen auf Mitgliedskarten oder in der EDV. Es kann natürlich sein, dass auf die alten Zeiten nicht mehr jeder Mitarbeiter Zugriff hat, sondern dass irgendwo ein Terminal mit alten EDV-Systemen und man einen Ausdruck dort anfordern muss....
- ich würde auf jeden Fall den Widerspruch aufrecht erhalten, bis die TK eine zufriedenstellende Auskunft gegeben hat - eine auf AU-Zeiten basierende Berechnung der Blockfristen
Verfasst: 27.09.2012, 20:33
von pfirsich30
Danke roemer70 für die genauen Aufbewahrungsfristen. Wenn das von jedem Arzt genau eingehalten wird, dann könnte ich zwar die Befunde von früher bekommen, aber die AU Zeiten werden maximal 1 Jahr aufbewahrt. Das wäre dann für mich bereits negativ, denn dann hätte ich nichts mehr vorliegen,
@Czauderna
du magst recht haben, dass wenn ein Arzt und auch die Krankenkasse die ersten AU Zeiten z.B. ab 2006 haben, dass dann auch erst damit begonnen werden kann.
Nur nochmal. Wieso kommt die Kasse erst auf den 22.03.2010 und nach Widerspruch plötzlich einfach so auf den 22. November 2006 und das, obwohl mir am Telefon gesagt wurde, dass der Arzt jetzt angeschrieben wird um das mit dem Arzt zusammen durchzugehen. Der Arzt wird aber nicht mal angeschrieben oder angerufen.....und sie entscheiden von sich aus.
Ich habe nachrträglich nicht mal einen Ausdruck beigelegt bekommen mit den AU Zeiten von 2006.
War ich an dem 22. November 2006 einen Tag krank oder 1 Woche usw. und für mich interessant was für einen Diagnoseschlüssel verwendet wurde.
Ich werde dann doch morgen mal wieder bei der Tk anrufen und genau das anforden. Per email reagiert komischerweise keiner. Normalerweise kommt immer kurz danach eine email: Vielen Dank für Ihre email, diese wird an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet und schnellstmöglich bearbeitet. Aber dieses Mal nichts und ich schickte die email 4 Mal.
Ich werde dann auch sagen, dass ich an dem Widerspruch festhalte, weil ich das genau prüfen lassen möchte und eben deswegen die ganzen Au Zeiten für mindestens 10 Jahre brauche.
Die Tk hat sich ja damals schon mal vertan. Ich erhielt nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld (2008), erst nachdem mein Chef mit Hilfe des Betriebsarztes und meiner Info einen Brief an die TK sendete, zahlte sie das Krankengeld für 35 Tage rückwirkend direkt an meinen Chef ( ich musste eine Abtrittserklärung an die TK senden)
Der Grund war, dass verschiedene Diagnoseschlüssel benutzt wurden, aber beide Diagnoschlüssel mit der gleichen Krankheit zu tun hatten.
@LadyButterfly,
ja so mache ich das auch. Hier sagen viele, dass die Aufbewahrungsfristen 10 Jahre seien und es gibt auch viele Belege im Internet. Nur was bringt mir das, wenn die TK sagt: Nö wir können nur Maximal 6 Jahre zurück.
Dann würde mir wohl doch nur ein Anwalt helfen oder???
Lieben Gruß
Verfasst: 27.09.2012, 20:50
von Machts Sinn
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Verfasst: 27.09.2012, 21:17
von vlac
Hallo,
klar ist eines: Man kann nicht pauschal sagen - "Nach sechs Jahren landet alles im Schredder". Denn jede Aufbewahrungsfrist beginnt stets mit dem Beginn des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Vorgang je nachdem angefallen, abgerechnet oder abgeschlossen wurde und endet mit dem Ende des letzten Jahres der Frist. Womit der Spaß anfängt. Ob die Mindestfrist dabei tatsächlich sechs Jahre beträgt, kann ich nicht sagen. Klar ist: Nach zehn Jahren müssen die gespeicherten Sozialdaten zwingend gelöscht werden. Dazu zählen beispielsweise Diagnosen, aber auch Gutachten und Aktennotizen, in denen eine Wertung vorgenommen wird, wobei diese Aufstellung nicht abschließend ist.
Nicht zu den Sozialdaten gehören Abrechnungsunterlagen, Berechnungen, Aufstellungen über Versicherungszeiträume oder Zeiträume, in denen eine Leistung erbracht worden ist. Hier wird es aus Behördensicht extrem komplex: In manchen Bereichen gibt es Verwaltungsvorschriften, anderswo wird es durch interne Vorgaben geregelt.
Für den Kunden hat das keine Bedeutung: Sein Recht auf korrekte Entscheidungen und vor allem darauf, diese korrekten Entscheidungen einzufordern, wird nicht durch diese internen Abläufe eingeschränkt - sondern nur durch die gesetzlichen Bestimmungen, durch die der Zeitraum begrenzt wird, in dem dieses Recht eingefordert werden kann.
Will heißen: Wenn der Versicherte der Ansicht ist, dass eine Blockfrist falsch berechnet worden ist, und legt dafür einen Beleg vor, dann hat die Krankenkasse schlechte Karten, wenn sie nicht dazu in der Lage ist, den Gegenbeweis anzutreten. Sie kann sich auch nicht auf den § 304 SGB V berufen, weil die Berechnung der Blockfrist eben kein Sozialdatum darstellt - nur die Diagnosen und MdK-Gutachten müssen nach zehn jahren zwingend gelöscht werden.
Womit ich zum Arzt komme: Meine Erfahrung zeigt, dass viele Ärzte ihre Unterlagen sehr viel länger als die berühmten zehn Jahre lang aufheben - entweder aus Angst vor Klagen von Patienten, oder, was sehr viel häufiger vorkommt, weil sie schlicht kein Geld dafür ausgeben wollen, die Akten auszusortieren, die wirklich weg können.
Wenn es wichtig ist, lohnt es sich auf jeden Fall, mal den Arzt zu fragen. Und falls der wirklich penibel mit seinen Akten ist - auch die Akten von Arbeitgebern sind wahre Fundgruben. Und falls da nichts mehr ist, kann man auch schriftliche Aussagen von Chefs, und Ärzten und Kollegen sammeln.
Allerdings: Ich habe keinerlei Ahnung, wann eine Blockfrist beginnt und ob eine Serie von einmal begonnenen Blockfristen unterbrochen werden und neu beginnen könnte. Wenn es aber so sein sollte, dass es tatsächlich auf etwas ankommt, dass 15 Jahre zurück liegt, kann sich ein bisschen Forscherarbeit lohnen - irgendwo hat immer jemand einen Schnippsel vergessen.
Verfasst: 27.09.2012, 22:49
von roemer70
Vielleicht stellt sich die ganze Problematik nicht mehr, wenn wir erfahren, was der Arzt noch vorliegen hat... In meinen Augen führt uns eine zwischenzeitliche Diskussion à la "was wäre wenn" in der Sache nicht weiter.
Was mich zur Frage bringt: pfirsich30, hast Du die Praxis schon kontaktiert?
Verfasst: 27.09.2012, 23:55
von pfirsich30
Hallo roemer70,
ja ich hatte da heute morgen angerufen, die Dame war kurz angebunden und sie wollen mal schauen, ob sie noch was da haben, ich war da selbst auch seit 2 Jahren nicht mehr, habe mittlerweile einen anderen Hausarzt.
Ich soll aber morgen früh noch mal anrufen.
Dann werde ich auf jeden Fall hier schreiben, was sie "gefunden" haben.
Danach werde ich auch das Gespräch mit meinem jetzigen Hausarzt suchen und ihm alles schildern, auch die ganzen Schreiben von der TK mitnehmen. Vielleicht will und kann er mir ja helfen, sonst noch was zu besorgen. Wenn Ärzte direkt irgendwo anrufen, gehts ja immer (meistens) schneller.
LG
Verfasst: 28.09.2012, 07:50
von GerneKrankenVersichert
pfirsich30 hat geschrieben:
Dann müsste sie ja nach meinem Beweis und nach einer Erklärung von meinem Hausarzt das Jahr 2005 akzeptieren. Ist jetzt wieder nur ein Beispiel von mir, aber es wird ja immer nur zu meinem Nachteil spekuliert.
Ich dachte eigentlich, die Spekulationsphase sei vorbei, da nach deiner Aussage erstmals Arbeitsunfähigkeit wegen deiner Erkrankung Ende Dezember 1997/Anfang Januar 1998 eingetreten ist und du seitdem immer wieder (ich interpretiere das so, dass keine Lücke von mehr als 3 Jahren eingetreten ist) wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig warst.
pfirsich30 hat geschrieben:
Wie bereits geschrieben, kann es auch sein, dass der 18. Oktober 2012 richtig ist, aber was mich nervt, ist einfach, dass die TK schreibt, der Beginn der Krankheit ist der 22. November 2006 und so beginnt auch dann die Blockfrist.....und wie du GerneKrankenVersichert da bereits richtig bemerkt hast, ist dieses nicht in Ordnung.....zumal man mir nicht mal am Telefon sagen kann, wie sie auf dieses Datum kommen?????
Ist das etwa in ORDNUNG? Und dann soll ich sogar noch den Widerspruch sein lassen??? Man muss ja nicht immer nur im Sinne der Versicherung denken, sondern auch mal im Sinne des Versicherten. Und es geht ja auch um meine Zukunft.
Eins kannst du mir glauben, ich wäre am liebsten nicht krank geworden bzw. sehr gerne schon wieder am arbeiten. Die Rentenversicherung genehmigte mir nach der Reha ja auch eine berufliche Reha (Teilhabe am Arbeitsleben) dann wurde es aber noch schlimmer und ich musste es verschieben. Jetzt wurde mit Hilfe der VDK ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, auf den Bescheid warte ich noch.
Aber würde ich nach dem Krankengeld kein ALG nach Nahtlosigkeit bekommen dann würde ich auch kein ALG 2 bekommen, da ich von einer privaten Versicherung eine kleine Berufsunfähigkeitsrente bekomme.
davon müsste ich aber für mich und meine bei mir wohnende Freundin die Krankenkassenbeiträge zahlen. Ich muss für sie aufkommen, da sie bereits eine 2 jährige Tochter hat und jetzt von mir schwanger ist. Somit kann sie nicht arbeiten und bekommt auch kein Hartz 4, da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft haben. Zusätzlich kommen noch die ganzen Arztbesuche.
Ich kann den Ärger darüber, dass die Kasse da wohl im Nebel rumstochert, ohne auf die entsprechenden Daten zuzugreifen oder zugreifen zu können, verstehen. Wieso weshalb warum das so ist, könnte nur die TK aufklären, hier scheint kein TK-Mitarbeiter unterwegs zu sein oder sich outen zu wollen. Die Diskussion um die Speicherung der Daten wird zur Zeit auf mehreren Ebenen geführt, Datenschutzbeauftragte fordern die schnelle Löschung, Kassen wollen die lange Speicherung, um genau in solchen Fällen wie deinen die Blockfristen konkret bestimmen zu können, EDV-technisch wird versucht, eine Linie reinzubringen, ganz aktuell zum Thema:
http://www.bitmarck.de/kundenjournal/ei ... daten.html. Da ist anscheinend noch ziemliches Chaos bei den einzelnen Kassen, wie auch die Berichte der Kassenmitarbeiter hier zeigen. Das ist die eine Baustelle, an der gearbeitet wird und weshalb es wohl noch keine Lösung nach dem Motto: "Wenn dann, dann tritt bei allen Kassen einheitlich dies ein", gibt.
Die andere Baustelle ist dein konkreter Fall. Und da kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen, wie man auf der einen Seite absolute Korrektheit von der Kasse fordern kann (zu Recht, die Kasse sollte sich immer korrekt verhalten und nicht zu ihren Gunsten taktieren), gleichzeitig aber wissentlich eine falsche Entscheidung anstrebt, um selbst einen Vorteil zu erlangen
. Es geht m. E. um die richtige Entscheidung, unabhängig davon, zu wessen Gunsten sie nun ausfällt.
pfirsich30 hat geschrieben:
Deswegen müsst ihr auch verstehen, dass ich alles mir zustehende auch einfordern möchte.
Wenn du wahrheitsgemäßge Angaben machst, kommt es dazu, dass das Krankengeld endet und dir eben kein Krankengeld mehr zusteht. Und bevor du mir wieder vorwirfst, ich stände auf Kassenseite - ich würde genauso argumentieren, wenn du aufgrund der Sachlage nochmals Anspruch auf 546 Tage Krankengeld hättest - dann müsste die TK zahlen.
Verfasst: 28.09.2012, 08:08
von GerneKrankenVersichert
vlac hat geschrieben:
Will heißen: Wenn der Versicherte der Ansicht ist, dass eine Blockfrist falsch berechnet worden ist, und legt dafür einen Beleg vor, dann hat die Krankenkasse schlechte Karten, wenn sie nicht dazu in der Lage ist, den Gegenbeweis anzutreten. Sie kann sich auch nicht auf den § 304 SGB V berufen, weil die Berechnung der Blockfrist eben kein Sozialdatum darstellt - nur die Diagnosen und MdK-Gutachten müssen nach zehn jahren zwingend gelöscht werden.
Hallo vlac,
wenn die Abgrenzung denn immer so einfach wäre und es eine einheitliche Linie - auch der Datenschutzbeauftragten - gäbe. Im Netz findet sich der Bericht des Datenschutzbeauftragten Baden-Württemberg, der Kassen anwies, die Daten zu löschen und die Argumentation der Kassen, sie benötigten diese Daten zur Berechnung der Blockfrist, nicht gelten ließ. Aber wenn die Diagnosen gelöscht sind und keine Blockfrist gebildet wurde, kann die Kasse die Arbeitsunfähigkeitszeiten nicht mehr nachvollziehen. Im Grunde genommen müsste die Kasse vor der Löschung der Arbeitsunfähigkeitsdaten zu jeder Diagnose eine Blockfrist bilden, die dann gespeichert wird - dieser Aufwand würde die Verwaltungskosten in bisher ungeahnte Höhen treiben.
Dass die Kasse das bei Nachweisen gegen sich wirken lassen muss, steht für mich außer Frage. Ich würde sogar so weit gehen, dass sie eine eidesstattliche Versicherung akzeptieren muss. Die dann aber auch wahrheitsgemäß sein muss.
Da du rechtlich ja sehr bewandert bist - wie sieht es denn aus, wenn der Versicherte genau weiß, wann die Erkrankung erstmalig Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, Nachweise aber nur ab einem späteren Datum erbringen kann und dann die tatsächliche erstmalige Arbeitsunfähigkeit unter den Tisch fallen lässt?
Verfasst: 28.09.2012, 08:53
von pfirsich30
Hallo GerneKrankenVersichert,
du überliest immer gerne das ich auch schreibe,dass es sein kann, dass das Ende der Zahlungen auch richtig sein kann, aber ich mir da ganz sicher sein möchte.
Ausserdem habe ich auch geschrieben, das es so lange her ist und ich es eben nicht mehr weiß, wann ich genau krank war damals. Ich meine mich aber zu erinnern, dass dieses gleich nach der ersten Spiegelung war. Jetzt hoffe ich ja, dass es da noch Unterlagen zu gibt und das werde ich gleich ja wissen, nachdem ich bei meinem ehemaligen hausarzt angerufen habe.
Und NEIN. Ich finde es nicht in Ordnung, dass du mir einfach unterstellt, dass ich "gleichzeitig aber wissentlich eine falsche Entscheidung anstrebt, um selbst einen Vorteil zu erlangen
Wieso strebe ich eine falsche Entscheidung an. Ich habe lediglich geschrieben, dass ich nicht einfach laut deiner Aussage, den Widerspruch fallen lasse, nur weil du denkst, dass die Kasse da alles super genau richtig bearbeitet hat.
Und das ich gerne alles mir zustehende einfordern möchte. SO unter dem Wort "zustehende" versteht normalerweise jeder, dass mir evtl. längere Zahlungen zustehen, aber es auch sein kann, dass mir genau nur diese Zahlungen zustehen. Dieses möchte ich aber ALS BEWEIS vorliegen haben. Und genau diesen Beweis, dass meine Krankheit 2006 begann, ist nicht richtig.
Hätte die Krankenkasse geschrieben, dass die erste AU wegen der Krankheit am 22. November 2006 vorliegt und sie keine früheren Daten finden und mir den Auszug schicken, wäre doch alles ok.
Aber die Tk schreibt, der Beginn der Krankheit sei an diesem Tag, deswegen beginnt dann auch die ERSTE Blockfrist dann.
Na dann bräuchte ich ja keinen Arzt mehr, wenn man jahrelang krank ist und kein Arzt eine Diagnose weiß, ruft man einfach seine Krankenkasse an und die sagt : Moment Ihre Krankheit begann genau dann und dann....
Und noch was du hast geschrieben;Wenn du warheitsgemäße Angaben machst, dann kommt es dazu, dass das Krankengeld endet und dir eben kein Krankengeld mehr zusteht
Bist du jetzt auch Mitarbeiter der TK und weißt genau Bescheid? Wieso sind die Zahlungen vorbei, wenn ich wahrheitsgemäße Angaben mache?
Also werfe ich dir natürlich vor, dass du auf Kassenseite bist.
.....aber ich schreibe gleich, wenn ich genaueres weiß, ob da nun noch Daten sind. Denn ich kann mich ja irren und die erste direkte AU wegen der Krankheit, war nicht 1997 oder 1998 sondern 1999 oder wirklich doch 2006. Wäre es aber z.B. 1999, dann sieht das mit den Blockfristen wieder anders auch.
Ich verlasse mich da nicht einfach auf die schwammige, unbegründete Antwort der Krankenkasse. Ich brauch Fakten.
Lieben Gruß
Verfasst: 28.09.2012, 09:02
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 28.09.2012, 09:13
von GerneKrankenVersichert
pfirsich30 hat geschrieben:Hallo GerneKrankenVersichert,
du überliest immer gerne das ich auch schreibe,dass es sein kann, dass das Ende der Zahlungen auch richtig sein kann, aber ich mir da ganz sicher sein möchte.
Ausserdem habe ich auch geschrieben, das es so lange her ist und ich es eben nicht mehr weiß, wann ich genau krank war damals. Ich meine mich aber zu erinnern, dass dieses gleich nach der ersten Spiegelung war. Jetzt hoffe ich ja, dass es da noch Unterlagen zu gibt und das werde ich gleich ja wissen, nachdem ich bei meinem ehemaligen hausarzt angerufen habe.
Du schriebst aber auch:
pfirsich30 hat geschrieben:
Ich habe die Beschwerden seit 1997. Damals mit 16 Jahren war mir das sehr peinlich mit dem Blut im Stuhl etc. und ich traute mir das erst Heilig Abend 1997 meinen Eltern zu erzählen. In der darauf folgenden Woche wurde die erste Spiegelung gemacht und wegen den Schmerzen war ich dann auch AU. Diese Schemrzen habe ich bis heute und bin auch immer nur wegen genau diesen Schmerzen AU gewesen.
Nicht nur ich aber das so verstanden, dass du dir da sicher bist, sondern auch Machts Sinn, da sofort der Hinweis kam
Machts Sinn hat geschrieben:
Hallo Pfirsich,
Achtung - ab jetzt käme es auf die Beweislast an und ob du selbst den Beweis dafür erbringen willst, dass du keinen weiteren Anspruch hast, bei Beweislast der Gegenseite aber weitere 78 Wochen Krankengeld drin wären.
Gruß!
Machts Sinn
woraufhin du wieder zweifelst - das hat für mich ein "Geschmäckle".
Und nein, ich bin kein Mitarbeiter der TK. Da du die Schreiben der TK hier eingestellt hast, kann jeder ersehen, welche Zeiten angerechnet werden müssten.