Bitte um schnelle Hilfe. Aussteuerung und ALG Nahtlosigkeit

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

pfirsich30
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Bitte um schnelle Hilfe. Aussteuerung und ALG Nahtlosigkeit

Beitrag von pfirsich30 » 30.08.2012, 00:59

Hallo,

ich (m,31 Jahre) habe wichtige Fragen und hoffe, dass ihr mir etwas helfen könnt. Ich weiß wirklich nicht, wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Ich habe Morbus Crohn und die Beschwerden sind sehr schlimm und ich muss jeden Tag sogar Morphium Tabletten gegen die Schmerzen nehmen. Im Oktober 2010 und Januar 2011 wurde ich operiert. So nun musste ich am 19. Juli 2011 für drei Wochen in eine Reha, beantragt über die Rentenversicherung BUND. Am 09. August 2011 wurde ich arbeitsunfähig entlassen mit dem Verweis, dass ich in meinem Beruf (Industriebuchbinder) nicht mehr arbeiten kann. Ich bekam bis 29. August noch Lohnfortzahlung und ab dann Krankengeld. Nun habe ich Samstag einen Brief von der Techniker Krankenkasse bekommen.

"Seit dem 19. Juli 2011 haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dieses Datum weicht vom tatsächlichen Beginn unserer Zahlung ab. Der Grund hierfür ist, dass Ihr Krangengeldanspruch in Zeiten ruht, in denen Sie zum Beispiel Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhalten haben.
Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren können Sie bis zu 78 Wochen Krankengeld wegen derselben Krankheit erhalten. Für Sie beginnt dieser Drei-Jahres-Zeitraum am 22. März 2010.
Nachfolgend habe ich für Sie Zeiträume aufgelistet, in denen Sie wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig waren, und die deshalb auf die maximale Bezugsdauer angerechnet werden.
15.07.2011, 30.05.2011, 07.02.2011-04.03.2011, 13.01.2011-31.01.2011, 19.10.2010-12.11.2010, 27.09.2010-01.10.2010 und 22.03.2010-01.04.2010.
Daraus folgt, dass Ihr Krankengeldanspruch spätestens am 18. Oktober 2012 endet"


Ich weiß nicht mehr, ob ich an diesen Tagen und genau so lange krank war, aber in den Zeiten gab es dann wohl immer Lohnfortzahlung. KG habe ich nie bekommen. Aber evtl. stimmt ja auch alles. Nach meiner Rechnung hätte ich noch bis Januar 2012 KG bekommen können maximal.

So nun steht weiter im Schreiben, um finanzielle Nachteile zu vermeiden, soll ich mit dem Schreiben zur Agentur für Arbeit.

Ja aber was soll ich denn jetzt machen? Ich habe morgen einen Termin beim VDK. Und evtl. könnte ich bei der Ver.Di auch mal nachfragen. Aber ich hoffe, dass ich hier im Forum auch informative Antworten erhalte.

Also ich bin weiterhin in bei meiner Arbeitsstelle angestellt. Also würde ich ja kein Geld bekommen von dem Arbeitsamt oder? Hartz 4 würde ich nicht bekommen, weil ich Zahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bekomme. Und ich bin ja noch weiterhin arbeitsunfähig, allein schon wegen den Tabletten und dem erneuten Krankenhausaufenthalt noch in diesem Jahr, wenn ich den Termin erhalte.

Soll ich denn jetzt bei meiner Arbeitsstelle kündigen? Bekomme ich da keine Sperre? Ich habe im Internet etwas von ALG 1 wegen Nahtlosigkeit gehört? Habe ich darauf ein Anrecht?
Ich hatte letztes Jahr im August die Teilhabe am Arbeitsleben beantragt und genehmigt bekommen, musste es aber zweimal verschieben, wegen der Krankheit und den Schüben. Dann wurde mir dieses Jahr im März gesagt, ich müsste die Teilhabe neu beantragen. Da noch lange keine Besserung in Sicht ist, riet mir der VDK dazu, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Also erfülle ich somit die Bedingungen zur Nahtlosigkeit. Aber ich bin 31 Jahre alt, arbeite seit ich 16 bin in meinem Beruf inkl. 3 Jahre Ausbildung...und die Erfolgsaussichten dieser "Frührente" sind ja gering.
Oder muss die Firma mich kündigen? Ich müsste dann auch noch 12 Tage Urlaub von 2011 und bis jetzt 16 Tage Urlaub 2012 ausbezahlt bekommen. Wenn ich kündige, dann müsste ich es ja jetzt machen oder? Ich habe 1 Monat Kündigungsfrist und erhalte KG ja nur bis 18. Oktober.
Der Berater von der VDK sagte mir, ich solle bloß nicht kündigen, aber ich soll mich arbeitsuchend melden. Das geht doch nicht....denn melde ich mich arbeitsuchend, dann bin ich doch sozusagen wieder gesund, ergo kann ich in meinem Job wieder arbeiten...ergo bekomme ich die private BU nicht mehr monatlich ausgezahlt. Die Krankenkasse kann einen doch nicht eigenmächtig dazu zwingen, sich "gesundschreiben" zu lassen, obwohl man es definitiv nicht ist und nicht mal ein medizinischer Dienst der KV einen untersucht hat etc. ! Alles wirklich sehr schwierig für mich.
Ich muss ja ab 18. Oktober dann auch noch meine Kranken- Pflege etc. Versicherungsbeiträge selbst zahlen und zusätzlich noch die von meiner Freundin, weil sie jetzt zu mir zieht und wir im November ein Baby erwarten. Wie soll man das alles bezahlen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Soll ich doch kündigen um ALG 1 zu erhalten ohne Sperre, weil ich den Beruf ja gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben kann? Wie ihr seht, Fragen über Fragen, die mich jetzt auch noch zusätzlich psychisch belasten.

Lieb Grüße
Pfirsich

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.08.2012, 07:48

Hallo,
so, wie geschrieben, scheint das alles in Ordnung zu sein - die Kasse hat sogar die anrechenbaren Vorerkrankungen genau beziffert - vorbildlich !!.
Ja, du solltest unbedingt mit diesem Schreiben direkt zum Arbeitsamt gehen und Leistungen beantragen und nein, du solltest auf keinen Fall dein Beschäftigungsverhältnis kündigen.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 30.08.2012, 10:12

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reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 30.08.2012, 10:24

dann müsste es aber heissen
"erhalten sie Krankengeld für 78 Wochen Krankheit, unabhängig davon, ob sie KRG bezogen haben. Der erste Tag der nicht ausgeheilten Krankheit zählt." (In Pfirsichs' Fall der 22.03.2010)

Für jeden Normalbürger bedeutet "78 Wochen Krankengeld"
= 72 (plus die 6 Wochen vom Arbeitgeber) mal €XXX, dann Ende Krankengeld.

"Otto Normalverbraucher" versteht das so.

Jetzt verstehe ich endlich, warum ihr in meinem thread die Frage "Dürfen die das?" mit einem schlichten "Ja, das dürfen die" beantwortet habt.

@Pfirsich,
poste deinen Fall mal im Forum Krank-ohne - Rente, damit du nicht in weitere Fallen beim Arbeitsamt tappst. Da wird das mit dem ausgesteuert und Nahtlosigkeit sehr gut erklärt. Ist alles weniger kompliziert, als es im ersten Moment erscheint.
Wie Czauderna schrieb: auf keinen Fall kündigen!!!!

Und: du musst ja einen Bescheid über den Bezug von KRG bekommen haben. Stand da drin
"erhalten sie Krankengeld auf Grund einer Vorerkrankung ab dem 22.03.2010."
Dann wäre dir vermutlich ein Licht aufgegangen.

Gruß ReallyAngry

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 30.08.2012, 11:52

Hallo,

erst einmal vielen Dank für eure Antworten.

Also die Schmerzen habe ich seit 1997 und war auch immer mal wieder wegen Schmerzen oder Darmoperationen krank geschrieben. Die Diagnose Morbus Crohn habe ich allerdings erst seit Februar 2011 gestellt bekommen.

Ich war 2008 auch mal insgesamt 11 Wochen krank wegen einer OP. Einmal 6 Wochen im März 2008 und dann noch 5 Wochen im Oktober 2008. Damals bekam ich keine Nachricht von der TK ob ich Krankengeld bekommen würde. Mein damaliger Chef war verständlicherweise sauer und forderte Krankengeld rückwirkend für die 5 Wochen ein. Ich musste zum Betriebsarzt, der dann ein Schreiben aufstellen sollte wegen meinen Beschwerden und das sollte dann der TK geschickt werden. Unmöglicherweise schickte der Arzt dieses Schreiben aber der Geschäftsleitung und machte ohne eine Untersuchung eine eigene Diagnose, es sei schon chronisch. Somit verletzte er seine Schweigepflicht. Die Konsequenz war, dass ich nach 12 Jahren dann im Juni 2009 gekündigt wurde, angeblich wegen Arbeitsmangel. Ging vor Gericht und ich erhielt eine Abfindung. Mir wurde seitens der Ver.Di und des Betriebsrates davon abgeraten den Arzt zu verklagen, weil das Verfahren mehrere Jahre andauern könnte und ich dennoch verlieren könnte. Aber jetzt bin ich vom Thema abgeschweift.
Also ich musste damals der TK ein Schreiben schicken, dass mein angefordertes Krankengeld sofort an meinen Arbeitgeber überwiesen wird. Ich hatte dadurch aber einen Vorteil, dass ich meinem Chef nicht die Differenz zurücküberweisen musste, denn Arbeitslohn war ja mehr als das sonst mir zugestandene Krankengeld.

Also habe ich es jetzt richtig verstanden. Ich soll nicht kündigen, aber ich soll mit dem Schreiben zum Arbeitsamt und mich ab 19. Oktober arbeitsuchend melden?
Sagt das Amt dann nicht: "Wenn Sie noch beschäftigt sind, haben Sie kein Anrecht auf ALG 1 und wenn Sie sogar noch krank sind, dann erst recht nicht" ? Irgendwie verstehe ich das nicht.
Wenn ich mich ab 19. Oktober ja sozusagen arbeitsuchend melde, dann wäre ich doch gleichzeitig gesund geschrieben oder nicht? >Dann müsste ich doch wieder bei der Firma arbeiten?

Noch mal zur privaten BU. Ich erhalte da seit August 2011 Berufsunfähigkeitsrente. Sie können mich aber auf einen neuen Job verwaisen, also wenn ich irgendwo anfange und ich würde kein Geld mehr bekommen. So wäre es ja nach der Umschulung gewesen. Das wäre ja dann auch ok, obwohl ich ganz gutes Geld bekomme, aber wenn ich mich jetzt arbeitsuchend melde.....können die mir dann die "Rente" sperren, obwohl ich ja gar nicht in der Lage bin zu arbeiten?

@reallyangry
nein als ich den ersten Bescheid wegen Krankengeld bekommen habe, stand da nichts in der Art: "Auf Grund der Vorerkrankung ab dem 22.03.2010.
Dieses Schreiben habe ich ja erst Samstag bekommen, wo das drin stand. Ich wurde ab März 2012 einmal im Monat von der TK angerufen, wie es denn jetzt bei mir aussieht und wegen der Umschulung. Ich sagte immer, dass ich noch nicht weiß, wann es mir besser geht und ich schon alles dran setze wieder fit zu werden, habe mich sogar eigenständig in einer Schmerztherapie begeben in einer Schmerzpraxis, wo ich die Kosten selbst trage, weil viel homöopathisches angewendet wird, wie TCM, Akkupunktur etc. aber selbst das wirkt nicht. Sogar jetzt wo ich grade schreibe, sitze ich vor dem PC und hab einen Heizlüfter auf meinen Beinen stehen, der pustet warme Luft gegen meinen Bauch und das entspannt, sonst halte ich es nicht aus und kann nur liegen.
Vor einer Woche wurde ich wieder angerufen von der TK, wann denn jetzt die Umschulung losgeht und ich sagte wieder, dass ich es nicht weiß und ich evtl. sogar eine Erwerbsminderungsrente beantragen werde.

Daraufhin kam ja drei Tage später das Schreiben mit der Krankengeldeinstellung ab 18. Oktober.

Also wegen der 78 Wochen Zahlung. Die 78 Wochen wären ja 546 Tage. Von 30.08.2011 bis 18.09.2012 wären ja 459 Tage. Und genau die aufgeführten älteren Kranktage wären 87 Tage. Zusammen wären das ja dann 546 Tage.

Aber wie kommen die auf die 3 Jahre ab März 2010? 2008 war ich ja auch krank und erhielt krankengeld. 2009 war ich auch mal krank wegen den Symptomen. Wäre die Rechnung dann ab 2008 losgegangen, dann wäre die neue Rechnung ja ab 2011 oder????

Wer kennt sich da aus?

edit: zu den 3 Fragen von "Machts Sinn":

1.
War dein allererster Arbeitsunfähigkeits-Tag wegen Morbus Crohn tatsächlich am 22.03.2010 oder gab es da in den letzten ca. 15 Jahren schon mal einen Arbeitsunfähigkeits-Tag in diesem Zusammenhang?


Nein der 22.03.2010 war eben nicht der allererste AU -Tag. Ich habe diese Symptome seit 1997, also seit fast 15 Jahren und war sogar im Jahr 2008 insgesamt ca. 11 Wochen krank. Da musste das Krankengeld rückwirkend von meinem Arbeitgeber eingefordert werden. Wenn die Rechnung also z.B. bereits 2008 anfängt, sagen wir März 2008, dann wäre die neue Rechnung nach den 3 Jahren ja März 2008 bis März 2011 und ab dann würden die 3 Jahre wieder neu berechnet werden, denn von Februar 2011 bis Juli 2011 habe ich ja normal gearbeitet.

2.
Standen alle aufgelisteten Tage und Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Morbus Crohn?

Das kann ich nicht genau sagen. Also Oktober 2010 und Januar 2011 auf jeden Fall, bzw. war ich an den beiden Terminen im Krankenhaus und wurde operiert. Steht ja normal im Zusammenhang mit Morbus Crohn.

3.
Hast du schon mal zusammengerechnet, ob du damit auf 78 Wochen (1 1/2 Jahre) kommst?


Wenn es rechtens wäre und die Rechnung ab 22. März 2010 wirklich anfängt, dann wären es bis 18. Oktober 2012 wohl die 78 Wochen denke ich.

Lieben Gruß

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 30.08.2012, 14:56

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pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 30.08.2012, 16:16

Hallo Machts Sinn,

also eine Befristung der Zahlung stand sonst nirgendwo, halt erst jetzt mit dem Schreiben am Samstag.
Das erste Schreiben kam am 31. August 2011 mit der genauen Auflistung, was ich an Krankengeld bekomme. Mir wurden anfangs alle 14 Tage die Auszahlscheine zugeschickt und im November 2011 wurde ich von der TK angerufen, dass ich doch bitte nur einmal im Monat die Auszahlscheine zuschicken soll, das wäre so üblich bei der TK. Na gut also wurden mir ab dann einmal im Monat die Auszahlscheine zugeschickt.
Am 28. Dezember 2011 erhielt ich einen Brief, dass sich zum 1. Januar 2012 der Beitragssatz zur Rentenversicherung geändert hat. Somit gab es ab dann etwas mehr Netto.
Am 3. Juli 2012 gab es wieder eine Erhöhung um ca. 1,60 Euro.
Also nirgendwo eine Befristung.
Soll ich denn mal bei der TK anrufen und nachfragen, wie sie auf den 22. März 2010 kommen, als Beginn der „3 Jahres Frist „

Lieben Gruß

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.08.2012, 16:53

Hallo,
ja, tu das - es könnte sein, dass die Kasse sagt, dass der Dreijahreszeitraum am 20.7.2008 begonnen hat , wenn sie ab dem 19.7.2011 gerechnet hat.
Grundsätzlich kann es durchaus so sein, wie Machts Sinn es auch geschrieben hat, wenn die 78 Wochen innerhalb der starren Blockfrist nicht erfüllt werden können, schlisst sich eine neuee Blockfrist an und damit auch ein neuer 78wöchiger Krankengeldanspruch.
Gruss
Czauderna

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 30.08.2012, 18:12

Hallo,

also ich habe gerade bei der Sachbearbeiterin der TK angerufen. Nach Angabe des Geschäftszeichens sagte sie etwas von einer Leistungsunterbrechung. Ich fragte, wie sie denn auf den 22.März 2010 kommen. Sie sagte, dass wäre der Beginn der Erkrankung.
Darauffhin sagte ich, dass ich die Krankheit ja bereits seit mehreren Jahren habe.
Sie wollte das weitergeben und der zuständige Mitarbeiter würde mich anrufen, wenn er geprüft hat, ob wegen der "Krankheit" wirklich schon früher Arbeitsunfähigkeitszeiten da waren.

Ich hoffe ich habe mir damit aber jetzt nicht ins eigene Fleisch geschnitten und die kommen merkwürdigerweise zu einem anderen Zeitpunkt und auf einmal wäre z.B. die letzte Zahlung im Mai 2012 gewesen und ich müsste das Krankengeld von Juni bis jetzt zurückzahlen? Also das jetzt mal als Beispiel.

Ich war in den Jahren immer mal wieder ein paar Tage oder auch eine Woche wegen den Schmerzen arbeitsunfähig. Wie gesagt alleine 2008 insgesamt ca. 11 Wochen. Vom 1. Juli 2009 bis 01. Juni 2010 war ich arbeitsuchend. In der Zeit habe ich mich aber nicht extra krank schreiben lassen, wenn es mir ein paar Tage nicht gut ging, ausser einmal wohl vom 22.03.2010 bis zum 01.04.2010.

Lieben Gruß

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 30.08.2012, 18:31

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Zuletzt geändert von Machts Sinn am 30.08.2012, 20:51, insgesamt 1-mal geändert.

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 30.08.2012, 19:48

Hallo Machts Sinn,

also so richtig verstehe ich das jetzt alles nicht. Schriftlicher Krankengeld-Bewilligungsschein?

Also wie in meiner vorigen Nachricht bereits geschrieben, habe ich datiert auf den 31.08.2011 hier ein Schreiben, worin steht, dass ich ab dem 30.08.2011 Krankengeld erhalte. Und in welcher Höhe und welche Abzüge (RV,AV,PV) es gibt. Darunter steht: Wenn wir Ihr Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat zahlen, wird dieser mit 30 Tagen berücksichtigt.

Meintest du dieses Schreiben als schriftlicher Bewilligungsschein?

Also Ende 1997 war ich das erste Mal in Behandlung, die richtigen Untersuchungen wie Ultraschall und Darmspiegelung fingen dann 1998 an.

Und noch eine Frage zu deinem Satz :
"Im Übrigen wäre das Risiko allerhöchstens bei 1 ½ Monaten, also so gut wie nichts im Vergleich zur Chance mit bis zu 18 Monaten!

Was meinst du da mit den 18 Monaten? Das ich evtl. erneut Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld hätte?

Kann ich das morgen alles dem Berater der vdK übergeben und prüfen lassen? Oder soll ich auf den Rückruf der TK warten, was die zu dem Zeitraum sagen? Eigene Fehler würde die TK sicherlich nicht zugeben.

Also soll ich nächste Woche zum Arbeitsamt und denen das Schreiben der TK vorlegen und sagen, dass ich ab 19. 10. 2012 kein Krankengeld merh bekomme aber höchstwarscheinlich noch länger Arbeitsunfähig sein werde? Oder was soll ich dann genau sagen?

LG

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 30.08.2012, 19:59

Hallo Pfirsich

ich würde mir an deiner Stelle mal einen Ausdruck über alle Zeiten der Arbeitsunfähigkeit seit 1997 zuschicken lassen - mit Angabe von Dauer und Diagnose

dann bist du wahrscheinlich schlauer....

hier sind noch ein paar Infos zur Berechnung der Blockfrist - so heißt dieser 3-Jahres-Zeitraum nämlich: http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159569,0

besonders interessant für dich:
Für jede Krankheit, die nicht auf dasselbe Grundleiden zurückzuführen ist, muss eine gesonderte Blockfrist gebildet werden.
d. h. selbst die Diagnose "Morbus Crohn" erst im Februar 2011 gestelllt wurde, du aber vorher z. B. wg. Magen-Darm-Beschwerden au warst, muss die Blockfrist früher beginnen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 30.08.2012, 20:53

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pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 30.08.2012, 21:21

Hallo Machts Sinn,

was bedeutet das in meinem Fall ?
hört sich noch besser – nach unbefristetem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung – an

Bedeutet es, dass die KK nicht einfach die Zahlung ab 19. Oktober 2012 einstellen kann, weil es vorher immer als "unbefristet" galt?

Ich bin da leider voll der Laie. Ich werde aber die Diskussion hier audrucken und meinem Berater der vdK morgen zeigen. Mein Hauptgrund für den morgigen Termin ist die Beantragung von Erwerbsminderungsrente und den Widerspruch von dem erhaltenden Behindertendgrad von 40.

Ich werde dann dennoch wohl Montag zum Arbeitsamt und mich da vorsorglich melden.
Ich habe jetzt auch per email (laut Lady Butterfly) die ganzen Krankzeiten mit Diagnose seit 1997 angefordert. Mal sehen ob die Krankenkasse das auch schnell zuschickt. So kann ich zumindest vergleichen und dann noch mal ganz genau erfragen, wie sie als Beginn der Erkrankung den 22. März 2010 nannten.
LG

P.S. ich habe hier im Forum auch was zu dem Thema: unbefristeter Verwaltungsakt mit Dauerwirkung gefunden. Aber in dem Fall soll dem Kunden die Krankengeldzahlungen eingestellt werden, weil z.B. der MDK so entschieden hat.

In meinem Fall wäre es ja so, dass die KK die Zahlungen ab. 19.10.2012 einstellen will, weil ich dann angeblich (oder evtl. sogar wirklich) die 78 Wochen Zahlungen erreicht habe.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 30.08.2012, 21:38

Ich habe jetzt auch per email (laut Lady Butterfly) die ganzen Krankzeiten mit Diagnose seit 1997 angefordert. Mal sehen ob die Krankenkasse das auch schnell zuschickt. So kann ich zumindest vergleichen und dann noch mal ganz genau erfragen, wie sie als Beginn der Erkrankung den 22. März 2010 nannten.
das ist gut - und deine Kasse ist verpflichtet, dir diese Auskünfte zu geben

dann siehst du mal deine Krankheitszeiten schwarz auf weiß - und kannst vielleicht auch nachvollziehen, wie die Frist errechnet wird.

wenn du im Zweifel bist, welche Zeiten auf Morbus Crohn zurückzuführen sind und welche nicht, sprich am besten mit deinem Arzt darüber - er kann das sicher besser abschätzen als du und auch als wir alle hier im Forum.

viel Erfolg.

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