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Verfasst: 21.04.2012, 13:26
von Violetta76
Also ich sags jetzt einfach so, wie ich denke:
Der MDK ist ne Marionette der KK. Die KK-Mitarbeiter sagen, was sie für ein Ergebnis haben wollen und der MDK richtet sich das dann so hin. Wie auch in meinem Fall geschehen.
Der MDK ist nicht dazu da, den Versicherten, sondern der KK zu helfen. Es wird willkürlich das KK eingestellt und damit die Versicherten in den finanziellen Ruin getrieben und der MDK sagt dann, habt ihr richtig gemacht.
Die Ärzte sind heute nix mehr wert. Die können ihre Meinung zwar äußern und auch AUs ausstellen, die KK sagen aber: Ihr habt überhaupt nichts zu sagen, wir bestimmen das. Und das ist schon traurig, dann kann ich doch gleich zur KK gehen wenn ich krank bin und die stellen mir dann die AU aus. Wofür brauchen wir noch Ärzte?
Verfasst: 21.04.2012, 14:08
von CiceroOWL
Hm vieleicht um an Medikamente zu kommen?
Operiet zu werden?
Beraten zu werden?
aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/811469/bahr-laesst-ausnahme-arzneiabgabe-pruefen.html
Verfasst: 21.04.2012, 14:14
von Kernschmelze
Hallo,
Violetta76 hat den Sachverhalt nach meiner Erfahrung korrekt dargestellt: Der MDK ist ein williges Kostensenkungsinstrument der GKV. Übrigens kostet der MDK die Versicherten jährlich ca. 575 Mio.
Meine Erfahrungen im Telegrammstil:
• Burnout-Patientin startet nach stationärer Behandlung (8 Wo) eine Wiedereingliederung (WE);
• Wiedereingliederungsplan sieht eine WE-Dauer von 6 Monaten vor;
• KK schaltet nach 8 Wo den MDK ein;
• Das Auftragsformular trägt den Titel: „Auftrag an den MDK zur sozialmedizinischen Fallberatung: Arbeitsunfähigkeit“;
• Das Auftragsformular enthält in der linken Spalte eine Rubrik „Fragen der Krankenversicherung“ mit 6 Fragen an den MDK-Gutachter, die durch Ankreuzen als zu beantworten gekennzeichnet werden können. Eine abschließende Bemerkung lautet „Sonstiges“;
• Im vorliegenden Fall wurde die Frage „Weiter AU?“ angekreuzt sowie unter „Sonstiges“ das gewünschte Gutachtenergebnis notiert „WE kürzen“.
• Das Ergebnis lautete wie gewünscht: „Weiter AU?“ „Nein“
Die Patientin wurde, obwohl erst zu 25% belastungsfähig, als „gesund“ deklariert mit dem Hinweis, sich umgehend (2 Tage) beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitsagentur zu melden.
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 21.04.2012, 14:28
von CiceroOWL
Burn out ? = F Diagnose ?Burn out als Krankheit gibt es nicht. Ein Burn Out ist die Bezeichnung für ein geistig und körpliches Ausbrennen im Bereich der Pflegeberufe, dies Bezeichnung wird seit cirka der Mitte der 70 er Jahre benutzt. Burn Out ist eigentlichnur eine Deutsche Bezeichnung für die Überforderung des Menschn im Sein. Der Rest der Welt kennt das nicht gibt es noch nicht mal einen Diganoseschlüssel dafür. Echt hapert diese Beweisstellung
Verfasst: 21.04.2012, 14:47
von Sportsfreund
Hi Violette und Kernschmelze,
dass Eure Erfahrungen so sind glaube ich. Dass man aufgrund dieser Erfahrungen dann eine solche Meinung haben kann, kann ich auch nachvollziehen.
Aber so wie Ihr das äußert, ist es nur verallgemeinert und so nämlich nicht korrekt.
Ich räume ein, dass es ggf. einzelne Ärzte beim MDK gibt, die sich vorher schon vom Sachbearbeiter seine Entscheidung in den Mund legen lassen.
Der wirklich große Teil der MDK-Ärzte läßt sich von den Sachbearbeitern aber mit Sicherheit nicht beeinflussen.
Und ja. Der MDK ist ein Kostensenkungsinstrument der GKV. Oder meint hier wirklich jemand, die Kasse zahlen einfach alles, was die Versicherten und/oder Ärzte so beantragen? Wenn ja, wäre das sehr naiv.
Denn es gibt nunmal Schmarotzer. Und es gibt Ärzte, die gerne nur das Notwendige, aber nicht das ggf. Ausreichende beachten, oder sogar teilweise die Voraussetzungen für bestimmte Leistungsansprüche nicht kennen.
Und solche Fällen sollten geprüft werden.
Und leider geraten unbescholtene Versicherte auch in diese Prüfverfahren und bekommen ggf. Leistungen (zunächst) abgelehnt.
Und solche Versicherten treten dann in solchen Foren auf. Zurecht! Und in aller Regel bekommen sie hier auch die Hilfe die sie brauchen. Großteils von Kassenmitarbeitern.
So viel von mir zu diesem Thema.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 21.04.2012, 14:47
von Sportsfreund
Hi Violette und Kernschmelze,
dass Eure Erfahrungen so sind glaube ich. Dass man aufgrund dieser Erfahrungen dann eine solche Meinung haben kann, kann ich auch nachvollziehen.
Aber so wie Ihr das äußert, ist es nur verallgemeinert und so nämlich nicht korrekt.
Ich räume ein, dass es ggf. einzelne Ärzte beim MDK gibt, die sich vorher schon vom Sachbearbeiter seine Entscheidung in den Mund legen lassen.
Der wirklich große Teil der MDK-Ärzte läßt sich von den Sachbearbeitern aber mit Sicherheit nicht beeinflussen.
Und ja. Der MDK ist ein Kostensenkungsinstrument der GKV. Oder meint hier wirklich jemand, die Kasse zahlen einfach alles, was die Versicherten und/oder Ärzte so beantragen? Wenn ja, wäre das sehr naiv.
Denn es gibt nunmal Schmarotzer. Und es gibt Ärzte, die gerne nur das Notwendige, aber nicht das ggf. Ausreichende beachten, oder sogar teilweise die Voraussetzungen für bestimmte Leistungsansprüche nicht kennen.
Und solche Fällen sollten geprüft werden.
Und leider geraten unbescholtene Versicherte auch in diese Prüfverfahren und bekommen ggf. Leistungen (zunächst) abgelehnt.
Und solche Versicherten treten dann in solchen Foren auf. Zurecht! Und in aller Regel bekommen sie hier auch die Hilfe die sie brauchen. Großteils von Kassenmitarbeitern.
So viel von mir zu diesem Thema.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 21.04.2012, 14:50
von Kernschmelze
Hallo,
für die Experten nunmehr die korrekte Diagnose der o. g. Patientin:
Mittelgradige depressive Episode (ICD-10 F321)
Burnout-Syndrom (ICD-10 Z73)
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 21.04.2012, 14:56
von CiceroOWL
icd-code.de/icd/code/Z73.html
Aha sag ich doch im Vordergrund steht die F32 Diagnose.
Naja aber wiso wird denn hier auch eigentlich mit primär persönlichen Daten um sich geschmissen. Hat doch eigentlich hier nix verloren.
Verfasst: 21.04.2012, 15:12
von Kernschmelze
Hallo,
Sportsfreund hat den unbefriedigenden Zustand des gegenseitigen Generalverdachts m. E. richtig beschrieben: GKV/MDK sehen jeden Krankengeldempfänger als potenziellen Sozialschmarotzer – die Versicherten als Krankengeldempfänger sehen den GKV/MDK als skrupellosen Leistungsverweigerer.
Nur: Als Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die GKV die über das SGB V, X normierte Pflicht, ihre Versicherten unabhängig von deren Polemik rechtmäßig zu behandeln. Da die GKV dieser Pflicht nachweislich nur ungenügend nachkommen, entsteht der obige Generalverdacht. Ursache ist der massive Vertrauensverlust, der übrigens auch in anderen Bereichen zu konstatieren ist.
Nun wäre dieser Generalverdacht beherrschbar, wenn die GKV ihr Verwaltungshandeln qualitätssichern und die Prüfergebnisse veröffentlichen würden. Ein Maß für die Qualität wäre z. B. die Zahl der Widersprüche, Vor- und Hauptverfahren sowie die resultierenden Ergebnisse. Doch die GKV weigern sich beharrlich, eine entsprechende Dokumentation aufzubauen.
Den Leistungserbringern wird diese Dokumentationspflicht übrigens auferlegt. Die GKV wollen jetzt sogar die privaten Anteile der Zahnarztrechnungen prüfen. Ich empfehle, erst einmal die eigene Organisation auf Vordermann zu bringen, bevor Leistungen erbracht werden, die letztlich als reine PR-Masche eingeordnet werden müssen.
Als Flop ist auch das Konstrukt des „Verwaltungsrates“ (VR) zu bezeichnen. Er wird sehr gern als Zeichen der Selbstverwaltung hingestellt. Wohl um dem Versicherten zu signalisieren, dass der VR schon auf regelgerechtes Verwaltungshandeln achten wird. Denn immerhin hat er nach § 197 Abs. 1, Satz 1a SGB V den Auftrag, den Vorstand zu überwachen. Doch wie sieht diese Überwachung aus? Da ist nichts. Das kannst Du vergessen. Reine Show.
Gruß, Kernschmelze
Verfasst: 21.04.2012, 17:46
von Czauderna
Hallo,
bei dieser Diagnose nach 8 Wochen MDK - ist nachvollziehbar, aber eine Wiedereingliederung von vorne herein auf 8 Monate anzulegen, bei dieser Diagnose,
das hätte ich als Krankenkasse, die den gesamten Zeitraum wahrscheinlich Krankengeld zahlen soll, auch nicht so ohne weiteres mitgemacht. Da hätte ich schon sofort bei Beginn den MDK eingeschaltet und nicht erst nach 8 Wochen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.04.2012, 18:25
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 21.04.2012, 18:44
von Krankenkassenfee
Hallo,
also ich halte eine stufenweise Wiedereingliederung von 6 Monaten für prüfungswürdig. Ich sage mal, 12 Wochen maximal. Es soll doch ein Ziel da sein in absehbarer Zeit wieder voll zu arbeiten und keine Beschäftigungstherapie.
Immerhin profitiert der Arbeitgeber in der Zeit auch von einer (in der Regel) kostenlosen Arbeitskraft, die zumindestens ein Teil wirtschaftlich sinnvoller Leistung erbringt.
Also entweder wurde Maßnahme zu früh begonnen, oder am Ende war gar nicht so sicher das Ziel, dass es zur Vollzeitstelle wieder reicht.
Hier sind auch Regelzeiten genannt: tk.de/tk/leistungen-a-z/krankengeld/wiedereingliederung/39920
Ganz ehrlich: Ich finde das Vorgehen das abrupt zu beende nicht ok, ich hätte es von vornerein nicht mit dem langen Zeitfenster genehmit. denn wie heißt es so schön: Wer bezahlt - der bestimmt die Musik. Bei allem Einigsein von Versichertem, Arzt und sonst noch wem.
LG, fee
Verfasst: 21.04.2012, 19:48
von Kernschmelze
Hallo,
der oben skizzierte Fall konzentriert sich auf die Fakten, die belegen, dass der MDK Gefälligkeitsgutachten nach den vorab geäußerten Wünschen der beauftragenden Krankenkasse erstellt. Die Fakten reichen nicht, um die WE-Dauer oder das Verwaltungshandeln der Krankenkasse zu diskutieren geschweige denn zu beurteilen.
Im Ergebnis erlitt die Krankenkasse eine krachende Niederlage, der MDK blamierte sich bis auf die Knochen. Aber wie gesagt, dies ist nicht Gegenstand des Threads.
Gruß, Kernschmelze
PS: WE-Maßnahmen dauern in der Regel 6 Wochen bis 6 Monate.
[url] betanet.de/betanet/soziales_recht/Stufenweise-Wiedereingliederung-465.html [/url]
Die Aussage der TK - 4 bis 8 Wochen - ist schlichtweg falsch und irreführend.
Verfasst: 21.04.2012, 20:15
von Czauderna
HAllo Machts Sinn - 8 Monate war ein Tippfehler, sorry
@Kernschmelze - richtig, aber 6 Monate ist die Obergrenze und ich wiederhole mich gerne, bei dieser Diagnose von Anfang an 6 Monate, das hätte ich auch nicht einfach so gemacht - allerdings sage ich auch, wenn eine Zusage für einen bestimmten Zeitraum schriftlich gegeben wurde, dann sollte diese Zusage ohne Not nicht aufgekündigt werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.04.2012, 20:32
von Violetta76
Also die KiGärtnerin meines Sohnes hat auch eine WE von 6 Monaten gehabt. Aber die hatte Kieferkrebs, vielleicht ist es da auch was anderes, weil zu schlimme Diagnose und vor allem zu spät erkannt.