Welche Rolle spielt der MDK wirklich?

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Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Welche Rolle spielt der MDK wirklich?

Beitrag von Machts Sinn » 08.10.2010, 21:24

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topline
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Beitrag von topline » 08.10.2010, 21:54

Der MDK, (ob Zahnarzt, Frauenarzt oder Hautarzt) wird von der KK bezahlt.

Jeder Krankengeldfallmanager hat einen eigenen MDK als Freund und gibt im vornherein an, wie der MDK erstmalig zu entscheiden hat.

Denn wenn die vorliegende Krankheit eines Versicherten den Krankengeldfallmanager zu lange (teuer) erscheint, wird er sich an den MDK (Freund) wenden, der dann "meist nur nach Aktenlage" der Meinung sein muss, der Versicherte sei inerhalb einer Woche nicht mehr arbeitsunfähig.

Würde der MDK (Freund) dess öffteren anderer Meinung des Krankengeldfallmanagers sein, würde der MDK die Freundschaft mit der KK verlieren und keinen Fall mehr entscheiden dürfen.

In diesen Sinne

Mit freundlichen Grüßen

topline

Taita
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MDK neutral?

Beitrag von Taita » 08.10.2010, 22:27

Also ich sehe es auch eher wie topoline.
Der MDK wird ja von den Krankenkassen bezahlt. Daher wundert es mich immer sehr, wenn dieser auch mal gegen die Krankenkasseninteressen entscheidet.
Wie das Verhältnis hier genau ist, ist mir unklar.

Meine Vermutung:
Die KK muss sicher die in Auftrag gegebene Untersuchung bezahlen, ist aber vermutlich auch verpflichtet sich beim MDK abzusichern, wenn es Unklarheiten bei dem Versicherten bezüglich seiner Arbeitsunfähigkeit gibt.

Von daher nehme ich schon eine gewisse Unabhängigkeit der Ärzte beim MDK an. Sie sind wohl nicht nur einer Kasse verpflichtet und beziehen keine festen Zahlungen. Sie werden nach Auftrag bezahlt, der dann für die KK vermutlich immer günstiger ist, als weiterhin wochen- oder monatelang Krankengeld zu zahlen.
Sollte es anders sein, bitte ich um Aufklärung. Mich interssiert wirklich, wie das Verhältnis zwischen MDK und KK tatsächlich ist.

leser
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Beitrag von leser » 08.10.2010, 23:21

Tja, wenn das Geld von der GKV kommt, dann kannst Du ja auf Deine Unabhängige Patientenberatung vermutlich auch pfeifen... Wie dumm... :roll:
Machts Sinn hat geschrieben:Auch wenn die Kohle vom GKV-Spitzenverband kommt sind laut wiki Träger des Modellverbunds und Gesellschafter der im Jahr 2006 gegründeten Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD gemeinnützige GmbH der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) e.V.
...alle abhängig von der "bösen Krankenkasse". Ein Skandal :oops:

Pluto
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Beitrag von Pluto » 09.10.2010, 08:26

Auch ich bin der Ansicht, dass der MDK nicht unabhängig ist, so wie es gerne dargestellt wird. Es sind ja nicht nur die Patienten, die mit dem MDK Ärger haben, sondern auch die niedergelassenen Ärzte. Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass ein Arzt sonderlich begeistert ist, wenn er vom MDK hört.

Wäre der MDK tatsächlich unabhängig, dann wäre es doch ein Leichtes für jeden Arzt bei einem zweifelhaften Fall, den Patienten von sich aus zum MDK zu schicken, um der KK „neutral“ darzulegen, und eine zweite Meinung einzuholen. Das passiert nach meiner Kenntnis so nicht.


Das ist auch kein Wunder, denn der MDK definiert sich als Berater der KK und damit ist die Intention kristall klar:
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in einem Bundesland (Arbeitsgemeinschaft).
Quelle:Wiki

leser hat geschrieben:Tja, wenn das Geld von der GKV kommt, dann kannst Du ja auf Deine Unabhängige Patientenberatung vermutlich auch pfeifen... Wie dumm... :roll:
:
Viele Menschen eines gewissen Alters denken, dass die Ostereier vom Osterhasen kommen, denn die Eier liegen ja auf der Wiese und im Wald verstreut rumm. Dennoch legen Hasen keine Eier - so wenigstens die jüngsten Forschungsergebnisse unserer Spitzenforscher.

Die UPD hat einen vollkommen anderen gesetzlich definierten Auftrag, sie berät nämlich Patienten und nicht die KK.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland | UPD ist ein Verbund unabhängiger Beratungsstellen. Gesellschafter der UPD sind der Sozialverband VdK Deutschland e.V., der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Verbund unabhängige Patientenberatung e.V. Gefördert vom GKV Spitzenverband, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, berät und informiert die UPD Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Quelle:UPB


Pluto

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 09.10.2010, 11:05

Diese Frage zu stellen und Antworten von Krankenkassenmitarbeitern (und wahrscheinlich auch MDK-Mitarbeitern) von vorneherein auszuschließen, ist ungefähr so sinnvoll, wie die Frage nach der Rolle der NASA bei der fingierten Mondlandung zu stellen und auf Einschätzungen von NASA-Mitarbeitern keinen Wert zu legen.

Nichtsdestotrotz versuche ich es mal mit Fakten, nicht mit Einschätzungen von denjenigen, die nicht dabei sind, wenn entschieden wird.

Der MDK ist finanziell völlig unabhängig von seinen Entscheidungen. Die Finanzierung erfolgt durch die Krankenkassen aufgrund der Mitgliederanzahl, nicht aufgrund der Anzahl von Gutachten und deren Ausgang. http://www.mdk.de/902.htm

Die Ärzte des MDK sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem medizinischen Gewissen unterworfen. http://www.mdk.de/media/pdf/Folder_Aerzte.pdf

Wie kommt es nun zu der Wahrnehmung, MDK und Kassen würden im Hinterzimmer etwas zu Lasten der Versicherten ausklüngeln?

Zunächst einmal weiß ein erfahrener Sachbearbeiter, wann es sich lohnt, den MDK einzuschalten und wann nicht. Dadurch kommt es wohl überdurchschnittlich oft dazu, dass MDK und Kasse einer Meinung sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass der MDK alles abnickt, was die Kasse ihm vorlegt. Ich erinnere mich an viele Fälle, bei denen der Gutachter aufgrund eines (dem Krankenkassenmitarbeiter, da kein Mediziner) entgangenen Details zu einer komplett anderen Einschätzung kam. Und daraus lernt der Kassenmitarbeiter und schafft es dann, die Fälle noch zielgerichteter vorzulegen, was wiederum den Eindruck erweckt, es würde geklüngelt.

Dann gibt es Fälle, bei denen der Kassenmitarbeiter die Welt nicht mehr versteht - Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit, aus der Rehamaßnahme arbeitsunfähig entlassen, Rentenantrag abgelehnt, arbeitsfähig laut MDK. Da kann der Kassenmitarbeiter genausowenig sagen: "Aber Herr MDK, der Mann ist doch am Ende, wie soll der wieder arbeiten gehen?" wie er in anderen Fällen sagen kann: "Du, Herr MDK, der da will nicht arbeiten, schreib den mal gesund."

Der MDK ist nicht in der Form unabhängig, dass er sich über das Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV hinwegsetzen kann. Die Ärzte sind nicht nur medizinisch ausgebildet, sondern ebenfalls in sozialmedizinischen Fragestellungen geschult. Hier sind die Anforderungen beschrieben: http://www.mdk.de/media/pdf/Folder_Aerzte.pdf Die Zeiten, als die Ärzte beim damaligen Vertrauensärztlichen Dienst unterkamen, die sonst nirgendwo eine Stelle fanden, sind vorbei. Von daher entsteht natürlich schnell der Eindruck, sie seien Erfüllungsgehilfen der Kassen, da sie anders als viele niedergelassene Ärzte nicht die Wünsche des Patienten, sondern das Wirtschaftlichkeitsgebot und die übrigen sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen im Blick haben.

Ganz sicher gibt es - wie überall - Ärzte beim MDK, die über das Ziel hinausschießen, sich die Arbeit zu einfach machen etc. Das sind die Fälle, in denen der behandelnde Arzt sofort einen Widerspruch schreibt, zum Telefonhörer greift, um seiner Empörung Luft zu machen etc. Aber ob ihr es mir jetzt glaubt oder nicht, diese Fälle sind selten. Meist sind sich Arzt und MDK einig, wenn ein klärendes Gespräch über die dem behandelnden Arzt vielleicht in dieser Form nicht bekannten sozialmedizinischen Hintergründe erfolgte.

Einfluss hat die Krankenkasse nur bedingt. Ich erinnere mich z. B. an die Kämpfe, als bei uns die Anweisung rauskam, dass ausführliche Gutachten und nicht mehr der Satz: "Arbeitsfähig ab..." zur Beendigung einer Arbeitsunfähigkeit erforderlich sind (übrigens bereits lang vor dem hier zitieren Gerichtsurteil). Das hat den MDK-Ärzten natürlich nicht geschmeckt, da es wesentlich mehr Arbeit macht. Und ich möchte nicht ausschließen, dass es Krankenkassen gibt, die darauf nicht bestehen und es dadurch zu den hier beschriebenen Vorkommnissen kommt. Aber wie schon öfters empfohlen, fragt bei eurem Arzt nach, welche Krankenkasse wie handelt. Er hat den Überblick und kann euch weiterhelfen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.10.2010, 22:38

Hallo,
da, dies ein freies Forum ist, darf auch jeder antworten und es ist schon gar nicht im Sinne dieses Forums, dass ein Forums.Teilnehmer bestimmen will, wer seine Fragen beatnwortet.
Zum Thema MDK - Ich will es mal vereinfacht darstellen.
Ja, der MDK wird von d e n Krankenkassen finanziert, ist aber trotzdem nicht abhängig von den Kassen und demzufolge auch nicht bestechlich, wie es hier zwischen den Zeilen zu lesen ist.
Interessant ist (ich weiss nicht, ob das die Nichtkassenmitarbeiter so wirklich wussten), der MDK ist nur beratend für die Kassen tätig, d.h. entscheiden tut grundsätzlich die Krankenkasse bzw. die Pflegekasse. Deshalb werden ja auch immer nur diese beiden verklagt wenn es um Leistungsablehnungen geht.
Nur wenn es um zivilrechtliche Klagen geht, da wird dann auch schon mal ein MA. des MDK verklagt..
Warum halten sich die Kassen nun eine solchen Beraterstab wie dem MDK ?
Da die Krankenkassenmitarbeiter äusserst selten auch Medizin studiert haben, also Ärzte oder Zahnärzte sind, fehlt ihnen die Qualifikation über medizinische Notwendigkeiten zu entscheiden.
Nun könnte man einwenden - dafür gibt es doch die behandelnden Ärzte -
Ja sicher, das Problem an der Sache ist aber, würden die Kasse all das widerspruchlos bezahlen was Deutschlands Kassenärzte so alles für medizinisch notwendig halten, dann würde der Krankenversicherungsbeitrag
nicht bei 15,5 % liegen sondern bei 31%.
Deshalb gibt es auch den MDK.
Auf den MDK verzichten und externe Gutachter beauftragen wäre ungleich teurer und vor allem auch wesentlich zeitaufwendiger.
Apropos Kosten - die Kassen zahlen für jeden Auftrag eine nicht gerade niedrige Summe an den MDK (siehe FInanzierung)
Kommen wir nun zur "Freundschaft" zwischen MDK und Krankenkasse.
Da ich aus natürlichen Gründen nicht alle Kassenmitarbeiter kenne, die einen persönlichen Kontakt zu MDK-Ärzten habe kann ich auch nix über
"Gefälligkeiten von MDK zu KK" sagen. Ich habe leider keinen MDK-Arzt an der Hand, der mit Gutachten so schreibt wie ich sie ihm gerne diktieren würde.
Ich würde natürlich nur einen nehmen, der Gutachten ausschliesslich zu Gunsten meines Kunden schreiben würde. Ablehnungen geht doch viele einfacher, wenn man sich hier so durchliest.
Gruss
Czauderna

topline
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Beitrag von topline » 10.10.2010, 00:39

Ich glaub ich steh im Wald ( aber nicht alleine)

(Czauderna 1. Auf den MDK verzichten und externe Gutachter beauftragen wäre ungleich teurer und vor allem auch wesentlich zeitaufwendiger)


STIMMT GENAU: ZEIT IST GELD FÜR DIE KK ; ZUM LEID DER VERSICHERTEN

(Czauderna 2. Ich würde natürlich nur einen nehmen, der Gutachten ausschliesslich zu Gunsten meines Kunden schreiben würde).

WARUM WIRD DANN EIN MDK ÜBERHAUPT BEFRAGT; (beauftragt, bezahlt)

In diesen Sinne

Mit freundlichen Grüßen

topline

leser
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Beitrag von leser » 10.10.2010, 01:40

Nun kommt mal wieder alle auf den Teppich

Hauptgrund sind die sozialversicherungs- bzw insbesondere die leistungsrechtlichen Hintergründe bei Entscheidungen der GKV, die ausschließlich medizinische Sachverhalte betreffen. Natürlich werden auch externe Gutachter beauftragt, wenn es ausschließlich um medizinische Fragen geht, die z.B. die Fachärzte des MDKs nicht beantworten können. Die Arbeit des MDKs ist gesetzlich klar festgelegt. Dies kann man mögen oder eben nicht. Es steht jedem behandelnden Arzt frei, wenn er anderer Auffassung ist, diese mitzuteilen und ein Zweitgutachten zu verlangen. Ich sag's euch ehrlich, es kommt nicht so oft vor. Da ist es doch viel einfacher mit dem enttäuschten Versicherten über die böse Krankenkasse zu schimpfen...

Es geht nicht darum, Versicherte zu malträtieren. Ich kann nachvollziehen, dass nicht jeder Versicherte mit jeder Entscheidung der Krankenkasse einverstanden ist, aber es gibt eben auch Grenzen im Leistungswesen, Richtlinien und Vorgaben für die Kassen. Und auch Grenzen, die sich die Kassen selbst setzen oder Spielräume, die sie sich selbst öffnen (Mehrleistungen). Die Kassen werden von ihren Versicherten selbst verwaltet. Nicht jeder Versicherter teilt die Meinung, dass jede Leistung gewährt werden soll (was nicht ohnehin schon gesetzlich reglementiert ist), denn sie müssen - wie schon oben erwähnt - von den Beitragszahlern gegenfinanziert werden.

Also, wer einen Fehler im System vermutet, dem empfehle ich sich aktiv zu beteiligen und sich bei den Sozialwahlen einzubringen, statt immer nur verallgemeinernd rumzumeckern.

Wenn es um einzelne Probleme geht, die können wir gern diskutieren und Mängel sind dabei natürlich auch anzusprechen. Dafür sollten wir dann aber wieder einen eigenen Thread aufmachen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.10.2010, 10:20

Hallo topline,

mit zeitaufwendiger meine ich die Zeitspanne zwischen Erteilung eines Gutachterauftrages und dem Gutachten selbst, also Zeit im Interesse des Versicherten. Unser MDK, hat immer das Ziel, Gutachten innerhalb von 14 Tagen nach Auftragseingagn zu erstellen - klappt leider nicht immer, aber in den meisten Fällen schon.

Der zweite Teil war eher ironisch gemeint, aber deine Frage, warum man überhaupt Gutachten erstellt wurde ja bereit beantworter - sehr ausführlich und zuletzt vom "leser".

Denn kann ich auch bestätigen mit den externen Gutachtern ja, die gibt es auch, deshalb mein Wissen wegen der Zeitdauer.
Gruss
Czauderna

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 10.10.2010, 14:25

was man vielleicht auch mal erwähnen sollte......

....es gibt auch Ärzte, die auf das Expemplar der AU, das für die Kasse bestimmt ist, "MDK", "MDK empfoflen", "MDK-Vorstellung" oder ähnliches vermerken, weil sie selbst an der AU des Patienten zweifeln, sich aber nicht trauen, dies zuzugeben.

wenn der MDK dann "arbeitsfähig" entscheidet, haben sowohl Arzt als auch Patient einen geeigneten Buh-Mann

Gruß
Lady Butterfly

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 18.04.2011, 18:22

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.04.2011, 20:01

Hallo,
ja, die gibt es, z.B. wenn es um Psychotherapien geht oder um Zahnersatz.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 09.06.2011, 18:09

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Paule
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Beitrag von Paule » 09.06.2011, 19:12

Lady Butterfly hat geschrieben:....es gibt auch Ärzte, die auf das Expemplar der AU, das für die Kasse bestimmt ist, "MDK", "MDK empfoflen", "MDK-Vorstellung" oder ähnliches vermerken, weil sie selbst an der AU des Patienten zweifeln, sich aber nicht trauen, dies zuzugeben.
Konnte man das nicht mal ankreuzen? Jedenfalls erzählte mal ein Arzt, er habe das einmal gemacht. Aber wenn dann, wie hier, der MDK-Arzt zum Patienten sagt: "Ich halte Sie ja noch für arbeitsunfähig, aber Ihr Arzt hatte Zweifel", dann lässt er das künftig.

Manche Patienten beherrschen auch das Spiel. Ich traf mal in jungen Jahren einen Bekannten lebhaft tanzend in der Disko, gerade weitere 2 Wochen krankgeschrieben wegen Kniebeschwerden, auf Empfehlung des MDK. Auf die Frage nach dem Wie: "Ganz einfach. Erst mal 10 Minuten mit dem Arzt streiten, ob man wirklich unbedingt per Taxi kommen musste. Dann zugestehen, den Heimweg mit der Bahn wenigstens zu versuchen. Die Verlängerung erfolgt dann schon fast automatisch..."

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