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Verfasst: 24.04.2013, 23:28
von Paule0815
Hallo Hilflos,
Ihnen empfehle ich folgenden Artikel:
http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/kr ... 34072.html
Gruß
Paule
Verfasst: 24.04.2013, 23:30
von Poet
@Paule0815: Okay, und was schlägst Du *hilflos* jetzt vor als Lösung?
Verfasst: 24.04.2013, 23:32
von Paule0815
Siehe Artikel im letzten Beitrag.
Verfasst: 25.04.2013, 07:07
von CiceroOWL
Nicht wirklich hilfreich da erst der Weg des Widerspruches gegangen werden muss, bzw ewil nantrag an das Sozialgericht usw, das Ganze kann denn wenn man Pech hat sich bis zu 2 Jahre hinziehen.
Verfasst: 25.04.2013, 08:21
von Paule0815
Das Verfahren heißt Eilantrag, weil es in kürzerer Zeit bearbeitet wird. Ebenso habe ich von Ihnen keine hilfreicheren Vorschläge lesen können.
Wenn Sie sich das Rundschreiben vom Bundesversicherungsamt
-mittelhessen.verdi.de/sozialberatung/flyer-allgemein/krankengeld -
durchlesen werden Sie erkennen, dass die Kassen trotz besserem Wissen wie hier im Fall „Hilflos“ verfahren. Nach meiner Auffassung werden hier Grenzen überschritten und es bedarf deutlicher Worte – und Taten – des Gesetzgebers. Ethik und Moral sollten die Grundpfeiler, zu mindestens unseres Krankensystems sein, und nicht die Jagd nach Profit.
Paule
Verfasst: 25.04.2013, 08:42
von Czauderna
Hilflos hat geschrieben:Wenn es um Kann-Fälle geht, denke ich mag das so sein Paule 0815.
Czauderna, die KK muss sich doch auch noch klaren Richtlinien richten, wenn der GKV Spitzenverband eine Niederschrift erlässt mit gewissen Regelungen, so muss dies doch von den KK so auch entschieden werden oder irre ich mich da?
Hallo Hilflos,
ja, so sehe ich das auch - wenn alle gemeinsam etwas beschliessen, sollten sich auch alle daran halten, wir bekommen aber immer wieder bewiesen, dass dies eben in der Praxis nicht der Fall ist. Dann ist es gut, wenn man sich au solche Rundschreiben oder auch Niederschriften berufen kann.
Auch wenn unser Mitstreiter Paule0815 den Weg zum Gericht mit Eilantrag als notwendig erachtet, auch ich sage, das wird wahrscheinlich nichts bringen (zeigt die Praxis), solange das Widerspruchsverfahren (rechtsmittelfähiger Bescheid) nicht abgeschlossen ist. Natürlich ist es aber grundsätzlich möglich, so etwas direkt zu machen, aber das musst in diesem Falle du entscheiden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 25.04.2013, 09:29
von Hilflos
Ich habe aber auch schon gelesen, das beim SG eine dauerhafte Bewilligung des Krankengeldbezuges vorliegen muss, um Erfolg zu haben.
Sowas kann ich leider nicht vorweisen, da für eine Woche einfach das Geld überwiesen wurde und gut war es, ohne jeglichen Bescheid darüber.
Den Bescheid den ich bekam beinhaltete dann die Einstellung des KG wogegen ich ja dann Widerspruch einlegte.
Verfasst: 25.04.2013, 18:44
von CiceroOWL
Paule0815 hat geschrieben:Das Verfahren heißt Eilantrag, weil es in kürzerer Zeit bearbeitet wird. Ebenso habe ich von Ihnen keine hilfreicheren Vorschläge lesen können.
Wenn Sie sich das Rundschreiben vom Bundesversicherungsamt
- mittelhessen.verdi.de/sozialberatung/flyer-allgemein/krankengeld -
durchlesen werden Sie erkennen, dass die Kassen trotz besserem Wissen wie hier im Fall „Hilflos“ verfahren. Nach meiner Auffassung werden hier Grenzen überschritten und es bedarf deutlicher Worte – und Taten – des Gesetzgebers. Ethik und Moral sollten die Grundpfeiler, zu mindestens unseres Krankensystems sein, und nicht die Jagd nach Profit.
Paule
Dieses Rundschreiben wurde sozusagen wieder in die Tonne gekloppt
bundesversicherungsamt.de/cln_320/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben61,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben61.pdf
Daher nicht mehr aktuell und in sich gesehen nicht mehr anzuwenden.
Verfasst: 26.04.2013, 12:27
von Paule0815
[quote="CiceroOWL"]
dDeses Rundschreiben wurde sozusagen wieder in die Tonne gekloppt
bundesversicherungsamt.de/cln_320/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben61,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben61.pdf
Daher nicht mehr aktuell und in sich gesehen nicht mehr anzuwenden.[/quote]
Von wegen - auch hier ist wieder, wer lesen kann - klar im Vorteil!
Verfasst: 26.04.2013, 15:39
von Poet
@Paule0815: Hast Du das Schreiben auch gelesen und verstanden? Was hat das denn mit dem Fall von Hilflos zu tun?
Verfasst: 26.04.2013, 16:51
von KKA
Poet hat geschrieben:@Paule0815: Hast Du das Schreiben auch gelesen und verstanden? Was hat das denn mit dem Fall von Hilflos zu tun?
Gegenfrage: Hast du die Texte der von Paule eingestellten Links gelesen und verstanden? Ich vermute ja (und vermisse diesbezügliche , dem Ratsuchenden dienliche Anmerkungen von dir/euch).
Im Übrigen finde ich es durchaus angemessen Hilflos auf die Problematiken hinzuweisen bzw. ihn dahingehend zu unterstützen. Ob es ihm hilft, kann niemand außer Hilflos beantworten.
Gruss
KKA
Verfasst: 26.04.2013, 19:33
von Poet
@KKA: Stimmt. Bin aber mit *hilflos* schon in Kontakt.
Verfasst: 26.04.2013, 19:47
von CiceroOWL
Paule0815 hat geschrieben:CiceroOWL hat geschrieben:
dDeses Rundschreiben wurde sozusagen wieder in die Tonne gekloppt
bundesversicherungsamt.de/cln_320/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben61,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben61.pdf
Daher nicht mehr aktuell und in sich gesehen nicht mehr anzuwenden.
Von wegen - auch hier ist wieder, wer lesen kann - klar im Vorteil!
Hm und warum denn das neue Rundschreiben verfasst explezit im Hinblick auf die neue Rechtssprechung da ist doch das BVA zurückgerudert oder?
Verfasst: 26.04.2013, 19:50
von Poet
@CiceroOWL: Und dann steht da noch dieser nette Passus drin:
"An alle bundesunmittelbaren Krankenkassen..."
Das bringt uns hier nicht weiter.
Verfasst: 26.04.2013, 20:00
von CiceroOWL
ich weiss