Wegen Lücke am Wochenende nach KH keine KV und kein KG mehr

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Hilflos
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Wegen Lücke am Wochenende nach KH keine KV und kein KG mehr

Beitrag von Hilflos » 17.04.2013, 14:32

Ich habe folgendes Problem. Meine Folge AU Bescheinigung durch den Hausarzt endete am 21.3. 2013. Ich war aber vom 18.3. bis 22.3. 2013 im Krankenhaus, wo ich noch am 22.3. einen operativen Eingriff unter Vollnarkose hatte. 18.00 Uhr wurde ich dann zur Weiterbehandlung zu meinem behandelndem Arzt entlassen. Gegen 20.00 Uhr war ich an diesem Tag dann zu Hause. Das Krankenhaus ist nicht an meinem Wohnort, da es eine spezialisierte Klinik, Bauchzentrum, ist. Dahin kam ich im Februar mit dem Rettungswagen zur Not OP. Seitdem werden alle operativen Behandlungen auch dort durch geführt. Demnächst stehen noch 2 OP`s an.
Somit bin am 25.03.2013, an einem Montag bei meinem behandelnden Arzt wieder vorstellig geworden, da er ja Freitagabend keine Sprechstunde mehr hatte.
Nun hat mir die Krankenkasse ab 23.3. 2013 die Mitgliedschaft gekündigt und deshalb erhalte ich auch kein Krankengeld mehr seit dem 23.3. 2013.
Die Begründung lautete, ich hätte mir am 22.3.2013 eine erneute AU Folgebescheinigung ausstellen lassen sollen. Ja aber woher denn, es war mir unmöglich an diesem Tag eine AU zu bekommen, wer stellt denn Freitagabend noch eine AU aus? Bereitschaftsdienst war bei mir im Wohnort das Krankenhaus für Notfälle. Doch diese attestieren nur bei einem Notfall die Vorstellung oder behalten einem gleich da. Ich hatte aber keine akuten Beschwerden und eine AU stellt die Notaufnahme im KH nicht aus.
Den Notdienst anrufen, da wäre keiner gekommen wegen einer AU Folgebescheinigung. Da ich keine akuten Schmerzen hatte, ist somit auch kein Notfall gegeben.
Bei Nachfrage wurde mir dies bei beiden Stellen auch so bestätigt.
Da es mir also an diesem Wochenende unmöglich war eine Folgebescheinigung meiner AU zu bekommen ging ich in Widerspruch gegen den Bescheid.
Mir wurden am Mittwoch die Gallensteine und der Stent rausgenommen und Freitagnachmittag hatte ich noch einmal einen Eingriff. Da will man sich doch nur zu Hause ausruhen und liegen können und sich doch nicht mit Unmöglichem beschäftigen. Ich muss mich doch von diesen Eingriffen erholen können und es muss ja noch heilen.
Bis 15.3.2013 bezog ich Arbeitslosengeld I und ab 16.3. dann Krankengeld. Dieses bekam ich dann auch nur noch für eine Woche.
Meine größte Sorge ist nun, das Arbeitsamt ist nicht zuständig für mich, da ich noch arbeitsunfähig bin. Am 25.03. muss ich wieder zur meiner Hausärztin wegen erneuter AU Folgebescheinigung und für den 29.03. habe ich schon wieder eine Einweisung ins Krankhaus zur erneuten OP, aber ohne Krankenversicherung geht das wohl schlecht.

Was kann ich denn jetzt nur tun, um wieder weiter versichert zu werden, Familienkrankenversicherung kommt für mich nicht in Frage, da alleinstehend. Krankengeld war im Moment die einzigste Lebensgrundlage und die Kosten und Ausgaben laufen ja weiter.
Meine behandelnde Hausärztin sagte, auch wenn ich Freitag früh zur Sprechstunde hätte kommen können, hätte sie mich wieder unbehandelt weg schicken müssen, da an diesem Tag bis 24.00 Uhr das Krankenhaus für mich zuständig gewesen wäre, egal um welche Uhrzeit man da entlassen wird.
Und rückwirkend krankschreiben ging auch nicht, da sie mich nach einem Krankenhausaufenthalt ja erst sehen müsse. Ja, was denn nun?
Wie kann man etwas beibringen, was man nicht bekommen kann?
Meine behandelnde Hausärztin bestätigte mir noch einmal die durchgehende und fortwährende AU gegenüber der Krankenkasse.

Gesundschreiben lassen geht nicht, da ich arbeitsunfähig und in ständiger Behandlung jetzt bin. Ich will doch nur schnellst möglichst gesund werden können, um dann wieder arbeiten gehen zu können. Aber dazu muss die Gallenblase und das Wasser aus dem Bauch noch raus, nachdem die Entzündung ausgeheilt ist.

Wie gehe ich nun vor, um wieder krankenversichert zu werden, da ja ein Widerspruch aufschiebende Wirkung haben soll.
Wenn ich mich nun zur Not freiwillig weiter versichern müsste, was ja nicht vorhandenes Geld kostet.
Bekomme ich da im Fall meinem Widerspruch wird statt gegeben das Geld dafür zurück?
Wie verhalte ich mich nun, wenn die Entscheidung über den Widerspruch länger dauern sollte.
Im Moment sieht es so aus, das ich ab 23.4. 2013 ohne Krankenversicherung da stehe.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 17.04.2013, 15:01

Hallo,

bei Entlassung aus einer stationären Behandlung (bei Kur oder Krankenhaus) gilt, dass für einen lückenlosen Nachweis der AU es ausreicht, dass die Nachfolgekrankmeldung am nächsten Arbeitstag, also bei einem Wochenende am nächsten Montag, ausgestellt wird.
2. Feststellung und Bescheinigung der weiteren Arbeitsunfähigkeit nach Ende medizinischer
Leistungen zur Rehabilitation oder stationärer Behandlung
Für den lückenlosen Nachweis einer weiterhin bestehenden Arbeitsunfähigkeit wird es in Fällen, in
denen die Versicherten arbeitsunfähig aus einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation oder
einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen werden, als ausreichend angesehen, wenn die
weitere Arbeitsunfähigkeit am darauffolgenden Arbeitstag (Montag bis Freitag) festgestellt wird.
Auszug aus einer Niederschrift des GKV-Spitzenverbandes vom 27./28.06.11.

Weise Deine Kasse bitte darauf hin.

Gruß
Sportsfreund

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 17.04.2013, 18:24

Ich danke Dir Sportsfreund für die schnelle Antwort, dieses sagte auch meine behandelnde Ärztin. Im Widerspruch habe ich auch darauf hin verwiesen. Nun muss es nur noch die Krankenkasse anerkennen bzw. auch so sehen.
Meine Hausärztin wollte es auch telefonisch meiner persönlichen Ansprechpartnerin darlegen, diese war dazu aber nicht gesprächsbereit.

Welche Möglichkeiten habe ich zur Weiterversicherung?
Ein Anruf bei meiner Krankenkasse wird wohl nicht viel bringen, da sie wohl auf ihren Bescheid beharrt.

Poet
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Beitrag von Poet » 17.04.2013, 21:11

Hilflos hat geschrieben:Meine Hausärztin wollte es auch telefonisch meiner persönlichen Ansprechpartnerin darlegen, diese war dazu aber nicht gesprächsbereit.
@Hilflos: Wie bitte? Was ist denn hier los? Aber das spielt auch keine Rolle ob die zuständige Ansprechpartnerin das hören wollte. Es ist so. Punkt.

Du hast nur die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung wenn das KRG nicht gezahlt wird.

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 17.04.2013, 21:42

Und wenn dem Widerspruch statt gegeben wird werden da die Beiträge zur freiwilligen Versicherung auch wieder zurück erstattet?

Und kann man nur in der jetzigen KK sich freiwillig weiter versichern oder kann man zu einer neuen KK dazu wechseln?

Poet
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Beitrag von Poet » 17.04.2013, 22:38

Hilflos hat geschrieben:Und wenn dem Widerspruch statt gegeben wird werden da die Beiträge zur freiwilligen Versicherung auch wieder zurück erstattet?

Und kann man nur in der jetzigen KK sich freiwillig weiter versichern oder kann man zu einer neuen KK dazu wechseln?
Zu 1.: Ja.

Zu 2.: Nur mit Kündigung und DEN Gefallen würde ich der Kasse zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht machen.

Rest via PN.

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 19.04.2013, 11:50

Ich habe heute bei meiner KK angerufen wegen Weiterversicherung. Es wurde gefragt warum ich das nicht über das AfA wäre, meine Antwort dies geht nicht da ich immer noch krank bin.
Nun sendet mir die KK ein Antragsformular zur Weiterversicherung zu.
Freiwillige Weiterversicherung??????
Ausserdem wurde mir bestätigt das mein Widerspruch eingegangen wäre.

Poet
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Beitrag von Poet » 19.04.2013, 12:05

@Hilflos: Ja, freiwillige Weiterversicherung unter dem Vorbehalt dass kein KRG gezahlt wird, was aber ja noch nicht entschieden ist.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.04.2013, 12:42

Hallo,
lass dich darauf nicht ein sonst legen die dir u.U. den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung so aus, als ob du das mit dem Krankengeld akzeptiert hättest.
Gruss
Czauderna

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 19.04.2013, 12:47

@ Czauderna, danke für den Hinweis.
Was kann ich da noch tun, ich muss ja weiterhin zu meinem behandelnden Arzt, schon allein wegen der weiteren AU Folgebescheinigung, und es steht demnächst eine OP an.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.04.2013, 13:15

Hallo,
nun, in diesem schriftlichen Widerspruch würde ich klar und deutlich formulieren dass es dir nicht möglich ist eine "freiwillige" Weiterversicherung zu beantragen,
eben wegen des Widerspruchs und was den Krankengeldanspruch angeht, dass du du für die Dauer des Widerspruchsverfahrens ersatzweise Krankengeld im Rahmen des nachgehenden Leistungsanspruchs forderst (ein Monat nach Ende der Versicherungspflicht) damit du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.
Damit hat die Kasse dann schon drei Probleme.
1, durchgehender Krankengeldanspruch (Nachweis der Arbeitsunfähigkeit)
2. wieso freiwillige Versicherung - was ist daran freiwillig ?
3. Beurteilung des nachgehenden Leistungsanspruchs

Ich weiß - über 3. kann "diskutiert" werden, aber diskutieren können wir hier im Forum, die Kasse muss sich ernsthaft und entscheidend damit befassen.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 19.04.2013, 13:27

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Hilflos
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Beitrag von Hilflos » 19.04.2013, 14:05

@Czauderna,
die nachträgliche Versicherungspflicht ist ja ein gesetzlicher Anspruch, soweit ich das weiß.
Ich hatte ja erst am 6.4. Bescheid bekommen, das nach Meinung der KK nun keine Mitgliedschaft ab 23.03.2013 bestünde.
Somit endet am 22.04.2013 diese nachträgliche Versicherungspflicht.
Bevor ich auf dieses Forum hier kam suchte ich schon Rat bei der Patientenberatung und beim Sozialverband, die mir jedoch auch nicht weiter helfen konnten.
Erst in diesem Forum wurde ich nun fündig, so wie es "Sportsfreund" auch geschildert hat.

Poet
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Beitrag von Poet » 19.04.2013, 14:54

Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Hilflos,

der einzig richtig hilfreiche Hinweis hier war der von Sportsfreund, alles andere ist nachrangig, denn wenn dieser Punkt geklärt ist, stellen sich alle anderen Fragen nicht (mehr). Aber du merkst ja, die übrigen GKV-Vertreter gehen die Problematik gerade umgekehrt an.
@Machts Sinn: Du bist nicht auf der Höhe der Zeit, ich bin längst mit *Hilflos* via PN im Kontakt und der Widerspruch ist längst geschrieben.

Außer Dir scheinen das auch alle gelesen zu haben. Deine Auffassungsgabe lässt nach...

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 19.04.2013, 15:20

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

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