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Verfasst: 10.01.2013, 19:39
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.01.2013, 20:24
von Krankenkassenfee
Hallo,

also SuperIllu ist eine Illustrierte, die aber in jeder Ausgabe eine Doppelseite über Hilfe gegen Behörden berichtet.

Kontakt: superillu.de/kontakt.html
Günstige Rechtsberatung: superillu.de/recht/index.php?page=rechtsberatung.html

Oder Herr Escher vom MDR. Der setzt sich auch für solche Fälle ein. Kontakt: http://www.mdr.de/escher/kontakt/index.html

Und das ist einer Verbrauchermagazin, welches auch gerne sich solcher Fälle annimmt: http://www.wdr.de/tv/markt/kontakt/

LG, Fee

Verfasst: 10.01.2013, 21:11
von roemer70
Machts Sinn hat geschrieben:[...]falls noch nicht, ich würde nach wie vor nicht weiter ausholen, sondern mit zwei drei Sätzen reagieren und nur allgemein dazu schreiben, dass die Situation besprochen und bekannt war, die angekündigte Entscheidung also undenkbar ist. Im Übrigen kannst du dich ja auf die Forumsdiskussion hier beziehen.
Sehr ungewöhnlicher Tipp von Dir, Machts Sinn! Aber okay...
Ich würde eher zu Fees Brief mit der ausführlichen Schilderung der Situation und der Absendung an Vorstand / Aufsichtsbehörde (ggf. Presse) tendieren - damit setzt Du einen Automatismus in Gang. Dieser sorgt für eine sehr detaillierte Betrachtung und höheres Tempo.
Warum ich dazu rate? Weil ich eine schnelle, saubere Lösung in Deinem Fall einem "Ausfechten" deutlich bevorzuge. Entscheide selbst, wie Du handeln möchtest!

edit: Presse beinhaltet natürlich auch die lokale Tageszeitung.

Verfasst: 10.01.2013, 22:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 10.01.2013, 22:26
von roemer70
Hallo Machts Sinn,

mein "aber okay..." soll keine Wertung Deiner Vorgehensweise sein und lässt wohl auch wenig Rückschlüsse auf die Tiefe meiner SGB-Kenntnisse zu. :)
Es drückte eher meine Verwunderung aus, dass Du (hier) ein Freund des kurzen Schriftsatzes bist. Ist halt noch ungewohnt... :wink:

Welche Reaktion erwartest Du seitens der Kasse auf das zweizeilige Schreiben?

Gruß
roemer70

Verfasst: 10.01.2013, 22:53
von Bachlein
24. Beitrag

Verfasst: 10.01.2013, 23:00
von Bachlein
25. Beitrag

Verfasst: 10.01.2013, 23:51
von Machts Sinn
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Verfasst: 13.01.2013, 01:15
von Machts Sinn
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Verfasst: 13.01.2013, 12:24
von Bachlein
26. Beitrag

Verfasst: 13.01.2013, 12:38
von Czauderna
Hallo,
Bachlin, es sei dir zu wünschen, dass dieses Urteil dir hilft bei deinem Fall, allerdings bleibe ich, wie ich es auch schon im Nachbar-Thread schrieb, nach wie vor bei meiner Einschätzung, dass die Kasse einen anderen Weg gehen wird (wenn sie sich nicht eines Besseren besinnt), all deine vorgetragenen Gründe nicht abstreitet, sondern lediglich auf die Tatsache verweist, dass Du ohne die vorherige Zustimmung deinen Widerspruch direkt an den RV-Träger gerichtet hast - wenn dann der Richter dies als unerheblich beurteilt, dann hast du gewonnen, was ich dir wie geschrieben auch wirklich wünsche.
Sollte ich mit meiner Einschätzung hinsichtlich der Kassenseite daneben gelegen haben, na dann wirst du mit Sicherheit gewinnen wenn es zum Verfahren kommt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.01.2013, 13:23
von Bachlein
27. Beitrag

Verfasst: 13.01.2013, 13:30
von Czauderna
Hallo,
also ich weiß, dass ich solche Mitteilungen schon selbst in Akten gesehen habe, allerdings kann ich nicht bestätigen ob das generell beim RV-Träger so gehandhabt wird oder ob es im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters liegt die Kasse darüber zu informieren. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass dies im Falle von Anträgen, die mit Hinweis auf den § 51 SGB V. durch die Kassen "veranlasst" wurden schon die Regel ist - schließlich wird auf dem Antragsvordruck
selbst genau danach gefragt, ob der Antrag Folge einer Aufforderung ist und ic h kenne es auch, dass Kassen den Rentenversicherungsträger von der Aufforderung zur Antragstellung auch informieren.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.01.2013, 13:49
von Bachlein
28. Beitrag