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Verfasst: 20.03.2012, 11:59
von Sportsfreund
Hi Rossi,
Czauderna hat geschrieben:Hallo Rossi,
wenn die Beschäftigung eines freiwillig Versicherten beendet wird, dann endet auch die Versicherung mit Krankengeldanspruch zu diesem Tag, die freiwillige Versicherung als solches aber nicht, d.h. ab dem Folgetag wird der Versicherte in eine Klasse ohne Krankegeldanspruch umgestuft.
Wenn er also am letzten Tag zum Arzt geht und der ihn arbeitsunfähig schreibt, dann würde dem Grunde nach der Krankengeldanspruch
ab dem Folgetag entstehen, tut er aber nicht weil - siehe oben.
Ein nachgehender Anspruch geht gier in keinem Fall, selbst wenn innerhalb eines Monat eine Krankenversicherungspflicht eintreten würde.
Gruss
Czauderna
Czauderna ging ja davon aus, dass eine Beschäftigung endete während des KG. Deswegen kommst Du wohl mit seiner Antwort nicht zurecht.
Solange aber derjenige noch in einem Arbeitsverhältnis steht, besteht auch immer ein KG-Anspruch, spätestens am Tag nach der ärztlichen Feststellung. Und hierbei ist es wohl egal, ob freiwillig oder pflichtig versichert.
So entnehmen ich das zumindest aus einigen von Machts Sinn zitierten Urteilen. Aber fragt mich jetzt nicht welches. Bei der Menge blickt sowieso keiner mehr durch.

Das ganze Theater mit der Frage ob lückenlos oder nicht hat folgende Ursache... meines Erachtens:
- es gab Kassen: die zahlten das KG (rückwirkend, wie alle) solange AU als "weiterhin: Ja" bestätigt wurde (zumindest solange noch kein MDK hinzugezogen wurde)
Was eigentlich dem gesunden Menschenvestand entsprechen würde. Jedem leuchtete dieses Verfahren ein.
- und es gab Kassen, die nutzten diese "Lücken" im Gesetz, um KG beenden zu können, wenn nicht 100% lückenlos vom Arzt die AU bescheinigt wurde.
- und dadurch erst kam es zu Widersprüchen und Klagen durch die Versicherte.
- und die Gerichte gaben den Kassen sogar noch Recht, wegen der im Gesetz genannten Passage "nach ärztlicher Feststellung". Weil man scheinbar gar nicht zwischen Erst- und Folgebescheinigungen unterscheidet.
So, und jetzt haben wir den Salat und diskutieren hier munter in etlichen Threads fröhlich drauf los.
Gefragt ist meines Erachtens alleine der Gesetzgeber, hier in den KG-Gesetzen Klarheit zu schaffen.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 20.03.2012, 12:27
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Aha, Günter! Wo steht das? Rechtsgrundlage?!?

Ferner wird doch hier die Beschäftigung des freiw. Versicherten nicht beendet. Er ist und bleibt weiterhin krank und der Arbeitgeber wartet auf die Genesung. Ferner endet die freiw. Kv. auch nicht. Denn diese endet nur durch eine wirksame Kündigung.

Wie sieht es mit den freiw. Versicherten aus, die hauptberuflich selbständig sind und das Krankengeld gewählt haben?

Hier zieht die Nummer auch nicht, oder?
Hallo Rossi,

wie schon Sportsfreund geschrieben hat, du hast mich da missverstanden.
Beispiel:
Arbeitnehmer freiwillig versichert - Ende der Beschäftigung am 31.03..
Am 31.03. geht er zum Arzt und lässt sich ab 31.03. AU. schreiben.
Ender der Versicherung mit Krankengeldanspruch ist der 31.03..
Theoretischer Beginn des Krankengeldanspruchs wäre der 1.4. -
in diesem Falle aber nicht, da ab 1.4. zwar die freiwillige Versicherung weiterbesteht, aber keine Klasse mit Krankengeldanspruch vorliegt.
Und der nachgehende Leistungsanspruch gilt nur für pflichtversicherte.
Wäre er am 30.3. zum Arzt gegangen, sähe die Sache anders aus.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.03.2012, 13:04
von broemmel
Ihre Beschäftigung endete am 23.10.2011 Da sie sich jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits im Krankengeldbezug befanden, ist ihre Mitgleidschaft bis zum Zeitpunkt erhalten geblieben, bis zu dem Ihr Arzt den auszahlungsschein begrenzt hatte. dies war der 15.12.2011.
Das ist ein Zitat aus dem Schreiben der Krankenkasse im Eingangspost.

Dabei gehe ich davon aus das die Mitgliedschaft normal nach § 192 SGB V erhalten geblieben ist.

Die Konstellation freiwillig Versicherter von Rossi ist meiner Ansicht nach spekulativ und bringt uns hier nicht gerade weiter voran.


Zumal der letzte Beitrag vom Threadersteller vom 25.02. ist.
Nach über 3 Wochen Leerlauf gehe ich mal davon aus das das Problem gelöst wurde und uns das Ergebnis halt nicht mitgeteilt wurde.

Verfasst: 21.03.2012, 00:07
von Rossi
Na ja
Die Konstellation freiwillig Versicherter von Rossi ist meiner Ansicht nach spekulativ und bringt uns hier nicht gerade weiter voran.
Darüber kann man aber diskutieren. Denn so etwas nennt man dann ggf. eine planwidrige Regelungslücke, die durch das BSG geschlossen werden kann. Allerdings nur dann, wennn man mit der Nase druff gestossen wird, oder es ggf. selber erkennt.


Es liegt hier völlig auf der Hand. Die freiw. Versicherten mit Krankengeldanspruch (oberhalb der JAEG oder hauptberuflich Selbständige mit Krankengeldanspruch) werden über die Krücke des § 192 SGB V nicht herausgekickt. Sie bekommen lediglich nur für diesen 1 Tag kein Krankengeld, aber danach offensichtlich sehrwohl. Und genau um diese Problematik geht es doch!?

Welchen Sinn macht es hier ein gravierende Unterscheidung - mit erheblichen finanziellen Auswirkungen - vorzunehmen?

Den Versicherungspflichtigen im Sinne von § 5 SGB V kicke ich komplett raus; den freiwillig Versicherten nur für 1 lächerlichen Tag?!

Jenes hat für mich den Anschein einer planwidrigen Lücke im Gesetz. Und wenn ich die hierzu bislang teilweise ergangene Rechtsprechung (siehe auch LSG NRW) mir reinpfeiffe, dann haben die Richter nach einer Stecknadel im Heuhafen gesucht, um die Kunden nicht im Regen stehen zu lassen. Das ist alles. Ich versuche zwischen den Zeilen zu lesen.

Verfasst: 21.03.2012, 10:08
von Sportsfreund
Hi Rossi,

also meines Erachtens liegst Du nicht ganz richtig:
Es macht keinen Unterschied, ob derjenige pflichtig, oder freiwillig versichert ist. Solange man in einem Arbeitsverhältnis steht, besteht ein Anspruch auf KG (nach ärzlicher Feststellung).
Lediglich Arbeitslose unterliegen der von Dir genannten "Krücke des § 192 SGB V", weil bei der nächsten ärztl. Feststellung halt keine KV mit Anspruch auf KG vorliegt.
Aber auch das unterscheidet nicht einen pflichtig von einem freiwillig Versicherten.

Also meines Erachtens gibts es hier keine Ungleichbehandlung.

Gruß

Verfasst: 25.03.2012, 20:01
von Matthew1904
Hallo

Sorry das ich mich jetzt erst wieder melde....

Die AOK wird am 16.04 meinen widerruf besprechen und dann ihr Urteil fällen.

Nun kann ich es ja auf den Tisch legen, durch dieses Tread wurde der SWR auf mir aufmerksam und hat mich gefragt ob ich nicht interesse hätte den film in ihrer Doku zu schildern. Dem habe ich zugestimmt!!!!

Die Produktionsfirma hat bei der AOK wegen einem Interview angefragt, was die AOk auch zustimmte. Ich habe die Unterlagen dafür ausgefüllt und Unterschrieben wieder zur AOK geschickt.

Gestern bekam ich dann einen Rückruf der Produktionsfirma, das die AOk einen Rückzieher gemacht hat, da sie kein Interview in einem offenen Verfahren machen will und wird....

Mir fehlen bis zum 17.03 genau 91 Tage Krankengeld!!!!

sollte der widerruf negativ für mich ausfallen, werde ich vors Sozialgericht ziehen!!!!


Gruß

Matthew

Verfasst: 26.03.2012, 09:55
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.03.2012, 12:14
von broemmel
Wenn Bedarf an Druckerpapier besteht, einfach bei Machts Sinn melden.

Hab ich schon mal erwähnt, aber trotzdem nochmal. Ziemlich ermüdend diese Versuche die Schreiben testen zu lassen.

gegen illegale Praktiken der Krankenkassen

Verfasst: 26.03.2012, 12:48
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.03.2012, 14:20
von broemmel
Schreib noch mehr fett :)
ist ja einfach wie leicht man das bei dir erreichen kann.

Unabhängig davon nur zu deiner Info: Sowas selbst kopiertes von Dir lese ich mir gar nicht mehr durch

Verfasst: 29.03.2012, 07:34
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.03.2012, 21:42
von Matthew1904
Aus meiner Sicht gibt es keine schlechtere KK wie die AOK.......

Ob das nun rechtens ist oder nicht wie sie meine Sache handhaben..

Nur wer weng Lust hat und sich weng vor seiner Haustüre umhört, dann wird er hören das von 10 Fällen 8 über die AOK schimpfen und das nicht nur in der KGzahlung.....

Verfasst: 06.04.2012, 09:58
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.04.2012, 11:48
von Matthew1904
Morgen Macht Sinn!!!

Danke für den Link, den habe ich aufmerksam durchgelesen habe und muss sagen die Krankenkasse liegt im meinem Fall absolut falsch, denn dieses Urteil spiegelt meine Angelegenheit zu 100% wieder.
Leider müssen wir noch bis zum 16.04 warten, erst da ist eine Widerrufssitzung der AOK, eher können wir nichts machen... sollte die sitzung negativ für mich ausfallen stellen wir einen Antrag am LSG.


eine aufschiebende Wirkung hat die Krankenkasse verneint und eine einstweillige Verfügung wird bei der Antragstellung nicht stattgegeben da finanzielle Mittel von der ARGE bei mir eingegangen sind.

Das Produktionsteam vom ARD/SWR war ebenfalls nochmal da und hat auch meinen Anwalt wegen der ganzen Sache befragt. Die AOK wollte sich dazu auch äußern, nur hat sie sich zurückgezogen und wollte zum aktuellen Fall keine Stellung beziehen, auch nach einer Entscheidung sieht es Mau aus.
Herr L**k der Produzent/Autor hat auch mehrfach beim Ministerium für Gesundheit telefonisch nachgefragt und wurde direkt mit der Begründung " Man nehme diesbezüglich keine Stellungsnahme und schon gar nicht am Telefon" verwiesen.

Ich kann euch leider zum aktuellen Zeitpunkt nichts neues sagen, wir müssen den 16.04 warten. ( plus die Zeit wo die KK mir den Entscheid zukommen lässt).

Gruß

Matthew1904

Verfasst: 06.04.2012, 12:28
von Machts Sinn
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