Krankenkasse verweigert mit Krankengeld da nicht Lückenlos
Moderator: Czauderna
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Krankenkasse verweigert mit Krankengeld da nicht Lückenlos
Krankenkasse verweigert mir das Krankengeld da nicht Lückenlos
Hallo zusammen, ich muss sagen ich bin in dem Thema absolut Laie und kenn mich nicht aus, daher brauch ich unbedingt Hilfe.
Ich habe eine Bandscheibenverwölbung und sollte nun eine Schmerztharpie und dannach eine intensive Krankengymnatstik
ich habe gestern ein schreiben von meiner KK bekommen. Kann mir jemand helfen oder Tipps geben was ich machen kann!!!! Ich war Heute bei meinem Arzt und er bestätigte mir das eine Lückenlose Krankschreibeung vorliegt und ich bis auf weiteres Arbeitsunfähig bin.
Schreiben der Krankenkasse!!
Der Anspruch auf Krankengeld ensteht nach §46 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch V (SBG V) grundsätzlich ab dem Tag der auf den Tag der ärztlichen Feststellung folgt. Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat der Arzt jeweils auf der Arbeitsunfähigkeitsbscheinigung bzw. Auszahlschein für Krankengeld zu bestätigen. Der fortlaufende Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, das die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit jeweils vom behandelnden Arzt abschnittweise lückenlos festgestellt wird. ( d. h. spädestens am letzten Tag der zuletzt vorläufig bestätigten Arbeitsunfähigkeit).
Endet ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss während des Anspruches auf Krankheit, so bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des Bezuges vn Krankengeld erhalten. Entsprechendes gilt bei WEgfall von Arbeitslosengeld. Wird die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit allerdings nicht - wie verstehend beschrieben- -lückenlos ärztlich festgestellt, endet die mit dem Krankengeldanspruch ausgestellte Mitgliedshaft (vgl. Urteile des Bundessozialgerichtes vom 26.06.2007, B1 KR08/07 und vom 20.11.2007, B1 KR38/06R).
Es kommt für den Anspruch auf Krankengeld, der für jeden Bewilligungsabschnitt gesondert zu prüfen ist, also ausschließlich auf den Tag der gesetzlichen Feststelleung an. Eine rückwirkende Bescheinigung vom Arbeitsunfähigkeit hat keine Relevanz in Bezug auf das entstehen des Anspruches auf Krankengeld.
Wir haben für sie einen Auszahlschein von der Pr. *************, festgestellt am 16.12.2011 erhalten. die zuvor erhaltene Bescheinigung für die Krankengeldzahlung war bis zum 15.12.2011 begrenzt.
Ihre Beschäftigung endete am 23.10.2011 Da sie sich jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits im Krankengeldbezug befanden, ist ihre Mitgleidschaft bis zum Zeitpunkt erhalten geblieben, bis zu dem Ihr Arzt den auszahlungsschein begrenzt hatte. dies war der 15.12.2011.
Wir haben sie am 09.11.2011 Ausführlich über diese Regelung informiert und beraten.
Nur durch die rechtzeitige Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit, in Ihrem Fall spädestens am 15.12.2011, hätte ihre Mitgliedschaft auf Grund des Krankengeldbezuges erhalten bleiben können.
Sollten sie ine neune Beschäfdigung aufgenommen haben bzw. sich arbeitlos gemeldet haben, teilen sie uns das mit. ansonsten setzen sie sich mit uns wegen einer freiwilligen Versicherung mit uns in Verbindung..
gegn diesen Entscheid können sie innerhalb von 4 wochen einspruch einlegen...
Ende
P.S. ich muss dazu sagen mein Arbeitsverhältniss ist nicht gekündigt sondern ich habe eine Ruhendes Arbeitsverhältniss und ich habe zum erstemal am 7.11.2011 Krankengeld von der Krankenkasse bekommen.
Hallo zusammen, ich muss sagen ich bin in dem Thema absolut Laie und kenn mich nicht aus, daher brauch ich unbedingt Hilfe.
Ich habe eine Bandscheibenverwölbung und sollte nun eine Schmerztharpie und dannach eine intensive Krankengymnatstik
ich habe gestern ein schreiben von meiner KK bekommen. Kann mir jemand helfen oder Tipps geben was ich machen kann!!!! Ich war Heute bei meinem Arzt und er bestätigte mir das eine Lückenlose Krankschreibeung vorliegt und ich bis auf weiteres Arbeitsunfähig bin.
Schreiben der Krankenkasse!!
Der Anspruch auf Krankengeld ensteht nach §46 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch V (SBG V) grundsätzlich ab dem Tag der auf den Tag der ärztlichen Feststellung folgt. Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat der Arzt jeweils auf der Arbeitsunfähigkeitsbscheinigung bzw. Auszahlschein für Krankengeld zu bestätigen. Der fortlaufende Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, das die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit jeweils vom behandelnden Arzt abschnittweise lückenlos festgestellt wird. ( d. h. spädestens am letzten Tag der zuletzt vorläufig bestätigten Arbeitsunfähigkeit).
Endet ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss während des Anspruches auf Krankheit, so bleibt die Mitgliedschaft für die Dauer des Bezuges vn Krankengeld erhalten. Entsprechendes gilt bei WEgfall von Arbeitslosengeld. Wird die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit allerdings nicht - wie verstehend beschrieben- -lückenlos ärztlich festgestellt, endet die mit dem Krankengeldanspruch ausgestellte Mitgliedshaft (vgl. Urteile des Bundessozialgerichtes vom 26.06.2007, B1 KR08/07 und vom 20.11.2007, B1 KR38/06R).
Es kommt für den Anspruch auf Krankengeld, der für jeden Bewilligungsabschnitt gesondert zu prüfen ist, also ausschließlich auf den Tag der gesetzlichen Feststelleung an. Eine rückwirkende Bescheinigung vom Arbeitsunfähigkeit hat keine Relevanz in Bezug auf das entstehen des Anspruches auf Krankengeld.
Wir haben für sie einen Auszahlschein von der Pr. *************, festgestellt am 16.12.2011 erhalten. die zuvor erhaltene Bescheinigung für die Krankengeldzahlung war bis zum 15.12.2011 begrenzt.
Ihre Beschäftigung endete am 23.10.2011 Da sie sich jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits im Krankengeldbezug befanden, ist ihre Mitgleidschaft bis zum Zeitpunkt erhalten geblieben, bis zu dem Ihr Arzt den auszahlungsschein begrenzt hatte. dies war der 15.12.2011.
Wir haben sie am 09.11.2011 Ausführlich über diese Regelung informiert und beraten.
Nur durch die rechtzeitige Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit, in Ihrem Fall spädestens am 15.12.2011, hätte ihre Mitgliedschaft auf Grund des Krankengeldbezuges erhalten bleiben können.
Sollten sie ine neune Beschäfdigung aufgenommen haben bzw. sich arbeitlos gemeldet haben, teilen sie uns das mit. ansonsten setzen sie sich mit uns wegen einer freiwilligen Versicherung mit uns in Verbindung..
gegn diesen Entscheid können sie innerhalb von 4 wochen einspruch einlegen...
Ende
P.S. ich muss dazu sagen mein Arbeitsverhältniss ist nicht gekündigt sondern ich habe eine Ruhendes Arbeitsverhältniss und ich habe zum erstemal am 7.11.2011 Krankengeld von der Krankenkasse bekommen.
Zuletzt geändert von Matthew1904 am 18.01.2012, 13:41, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
und offenbar wieder so ein Fall bei dem die Kasse dieses Urteil dazu verwendet um Krankengeld zu sparen - wäre der Schein am 15.12. ausgestellt worden, wäre auch nix passiert - der Schein ist am 16.12. ausgestellt worden, und schon ist am 15.12.
Ende mit der KG-Zahlung - ich kann nur raten Widerspruch einzulegen - z.B. wenn der Termin für die erneute Vorstellung beim Arzt von diesem auf den 16.12. festgelegt wurde - dann war es dem Versicherten eben nicht möglich am 15.12. sich den Schein bestätigen zu lassen.
Gruss
Czauderna
und offenbar wieder so ein Fall bei dem die Kasse dieses Urteil dazu verwendet um Krankengeld zu sparen - wäre der Schein am 15.12. ausgestellt worden, wäre auch nix passiert - der Schein ist am 16.12. ausgestellt worden, und schon ist am 15.12.
Ende mit der KG-Zahlung - ich kann nur raten Widerspruch einzulegen - z.B. wenn der Termin für die erneute Vorstellung beim Arzt von diesem auf den 16.12. festgelegt wurde - dann war es dem Versicherten eben nicht möglich am 15.12. sich den Schein bestätigen zu lassen.
Gruss
Czauderna
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Hallo,Matthew1904 hat geschrieben:Ich habe das nun schon öfters gelesen das es so ist. Mein Arzt hat mir Bestätigt das eine Lückenlose Krankschreibung vorliegt und das seit dem 10.10.2011 Auf seinem Auszahlungschein hat er nciht nur das Datum eingetragen sondern azum Datum bis auf weiteres vermerkt.......
da mag schon sein - für die Kasse zählt aber eben nur, dass der Arzt dies am 16.12. und nicht am 15.12. getan hat .
Gruss
Czauderna
Re: Krankenkasse verweigert mit Krankengeld da nicht Lückenl
Hallo,Matthew1904 hat geschrieben:
Wir haben sie am 09.11.2011 Ausführlich über diese Regelung informiert und beraten.
hier möchte Deine KK auf fehlende Mitwirkung Deinerseits raus,
wie bereits beschrieben,
"wenn der Termin für die erneute Vorstellung beim Arzt von diesem auf den 16.12. festgelegt wurde "
Kann man dann noch den Vorwurf " fehlende Mitwirkung " aufrechterhalten, eher weniger.
Aber um das ganze nicht zu einer NeverEnding Story werden zu lassen
d.h. selber Widerspruch, der eventuell dann abgeschmettert wird
ein SG Verfahren anstreben, dann sprechen wir jetzt von Ende 2012
darum würde ich sofort einen Anwalt, der im Sozialrecht zu Hause ist,
einschalten in der Hoffnung das Deine KK hier schon vor dem Widerspruchsverfahren einlenkt.
schau mal, nur damit Du mal eine Zeitvorstellung bekommst
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t4590.html
und dann schau mal hier,
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t5506.html
viel Erfolg
Gruß Bully
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Leiter weiß ich nicht ob man hier Bilder ins Forum stellen kann dann würde ich die AU hier reinstellen, bzw man kann doch so Bilderiploads machen, das mach ich mal und stell den Link hier rein oder das Bild.....Machts Sinn hat geschrieben:das bedeutet, dass die AU bis 15.12. - und darüber hinaus - festgestellt war und die Krankenkasse einen Rückzieher machen muss !
Zuletzt geändert von Matthew1904 am 23.12.2011, 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Auzahlungscheine fortlaufend vom 17.11.2011 bis zum 31.12.2011. Ich habe hier noch Auszahlungscheine kopiert, am 30.12 werde cih trotzdem zur Vertretung meines Arztes gehen und mir den Unterschreiben lassen
Zuletzt geändert von Matthew1904 am 23.12.2011, 18:12, insgesamt 2-mal geändert.
Hallo,
einwandfrei, die Kasse beruft sich darauf - vorletzter Auszahlschein Au bis 15.12. bescheinigt, letzter Auszahlschein "erst" am 16.12. bestätigt, und schon ist es passiert.
@Machts Sinn - ob du es glaubst oder nicht, auch wenn die Kasse formal rechtlich hier nicht angreifbar ist, ich nenne das nach wie vor einen billigen
"Taschenspielertrick", denn hier hat man den Versicherten ins offene Messer laufen lassen. Was mich allerdings etwas stutzig macht ist der kassenseitige Hinweis auf die Beratung aus dem November 2011. Um die Kasse auch moralisch aus der Schuss-Linie nehmen zu können, müsste in diesem Beratungsgespräch exakt dieses Szenario beschrieben worden sein - nur wenn das der Fall wäre, ja, dann hat er Pech gehabt und kann sich allenfalls über seinen Arzt ärgern, dass der nicht mit gedacht hat und ihm den Auszahlschein mit dem 15.12. bestätigte..
Gruss
Czauderna
einwandfrei, die Kasse beruft sich darauf - vorletzter Auszahlschein Au bis 15.12. bescheinigt, letzter Auszahlschein "erst" am 16.12. bestätigt, und schon ist es passiert.
@Machts Sinn - ob du es glaubst oder nicht, auch wenn die Kasse formal rechtlich hier nicht angreifbar ist, ich nenne das nach wie vor einen billigen
"Taschenspielertrick", denn hier hat man den Versicherten ins offene Messer laufen lassen. Was mich allerdings etwas stutzig macht ist der kassenseitige Hinweis auf die Beratung aus dem November 2011. Um die Kasse auch moralisch aus der Schuss-Linie nehmen zu können, müsste in diesem Beratungsgespräch exakt dieses Szenario beschrieben worden sein - nur wenn das der Fall wäre, ja, dann hat er Pech gehabt und kann sich allenfalls über seinen Arzt ärgern, dass der nicht mit gedacht hat und ihm den Auszahlschein mit dem 15.12. bestätigte..
Gruss
Czauderna
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Morgen
ich hab dem Bundesministerium für Gesundheit eine Email geschickt.
bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-service/buergertelefon.html
die soziale Organisation VDK hab ich ebenfalss eingeschaltet und meine Situation geschildert.
vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=by1
die Unabhängigen Patientenberatung Deutschland | UPD habe ich ebenfalls angeschrieben...
.unabhaengige-patientenberatung.de
Mal sehen was ich als antwort zurückbekomme. Ich werde da nicht nachlasen, denn ich finde ich bin nicht im Unrecht
Gruß
Matthew1904
ich hab dem Bundesministerium für Gesundheit eine Email geschickt.
bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-service/buergertelefon.html
die soziale Organisation VDK hab ich ebenfalss eingeschaltet und meine Situation geschildert.
vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=by1
die Unabhängigen Patientenberatung Deutschland | UPD habe ich ebenfalls angeschrieben...
.unabhaengige-patientenberatung.de
Mal sehen was ich als antwort zurückbekomme. Ich werde da nicht nachlasen, denn ich finde ich bin nicht im Unrecht
Gruß
Matthew1904