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Verfasst: 15.11.2011, 01:53
von leser
Machts Sinn hat geschrieben:
Kollege hat geschrieben:Um das auch mal zu hinterfragen: Der MDK ist nur eine Scheinorganisation der Krankenkassen.
Danke Kollege,

das passt wunderbar auch hier her!
Hallo Machts Sinn,
wo wir gerade bei Behauptungen sind (Fragen enden ja normalerweise mit Fragezeichen...) Ich behaupte mal, dem Beitrag nach zu urteilen, sitzt der "Kollege" auf der Seite der Leistungserbringer. Da kann ich die Meinung natürlich nachvollziehen, wenn dort der Umsatz nicht mehr so üppig ausfällt :wink:

Lieben Gruß
Leser

Verfasst: 15.11.2011, 11:06
von Machts Sinn
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Verfasst: 18.11.2011, 23:39
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.11.2011, 00:09
von Machts Sinn
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Verfasst: 02.12.2011, 23:55
von Machts Sinn
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Verfasst: 03.12.2011, 03:12
von leser
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo,
jetzt mal von anderer Seite

aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/675174/bayerischer-aerztetag-will-mdk-umkrempeln.html
Wie hieß der Spruch noch mit den Krähen...? :lol:
(...allenfalls, wenn's um's Futter geht^^ )

Verfasst: 14.12.2011, 14:57
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2012, 12:20
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2012, 16:06
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
nun, ich meine, solange es nicht offiziell festgestellt wurde ist es nur in deinen
Augen rechtswidrig - ich bin bislang nicht der Meinung dass in der ganzen Sache, die du in diesem Strang angegangen bist bislang eine "Rechtswidrigkeit" vorlag,
aber ich bin ja auch kein Jurist - das überlasse ich den Gerichten und beuge mich dann den Urteilen (wie das in einem Rechtsstaat allgemein so üblich ist).
Nicht jede Klage eines Versicherten ist auch erfolgreich - weißt du sicher (vielleicht sogar aus eigener Erfahrung heraus) auch.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.01.2012, 18:16
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2012, 19:08
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,

also kommen wir mal zu den Fakten: kennst du das erwähnte Schreiben des Bundesversicherungsamtes vom Juli 2001 zur Einschaltung von externen Beratungsärzten durch die Krankenkassen und die Entwicklung seitdem? Wenn nicht, können wir unsere Meinungen natürlich nicht abgleichen - aber dann bleibt deine Meinung einfach nur "pauschales Bestreiten". Ich werde trotzdem weiter nachlegen ...

Gruß!
Machts Sinn
Aus dem Nachbarthread:
Machts Sinn hat geschrieben: DAK returnierte ignoranzstark hinter die Linie und teilte zur wiederholten Anfrage des Gerichts wegen der MDK-Beteiligung wörtlich mit

Zitat:
dass sie für ihre Beurteilung keinen Gutachter des MDK eingeschaltet hat und dies auch nicht vorgesehen ist.

Die Beklagte hat dem Gericht mit ihrer Verwaltungsakte auch Unterlagen zur Psychotherapie-Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Ab den Seiten 42 wird das Gutachterverfahren näher beschrieben.
Nach diesen Bestimmungen werden im vorliegenden Fall die Leistungsvoraussetzungen für das beantragte Kontingent nicht erfüllt. Eine Überprüfung dieser Feststellung erfolgt dann nicht über den zuständigen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Wie bereits dargelegt, erhielt der behandelnde Therapeut des Klägers eine ausführliche Begründung, weshalb dem Antrag auf Fortführung nicht zugestimmt wurde. Widerspruch oder Einwände gegen die Entscheidung des Gutachters legte der behandelnde Therapeut des Klägers nicht ein. Die Ausführungen des Herrn Dr. … in seinem Schreiben vom … sind nicht geeignet, den Leistungsantrag zu befürworten.

Dem Gericht reichte das schon, den Rechtsstreit als entscheidungsreif anzusehen. Aber ich war damit noch nicht zufrieden; meine Reaktion im nächsten Beitrag.
Das meine ich mit beratungsresistent. Auf die Psychotherapierichtlinien habe ich dich bereits mehrfach hingewiesen. Ebenso auf die Über- und Unterordnungsverhältnisse von Gesetzen, Richtlinien, Rechtssprechung, Gerichten und dem BVA. Interessiert dich alles nicht, noch nicht mal mit dann "gibst du dich zufrieden", wenn das Gericht so entscheidet.

Verfasst: 07.01.2012, 19:52
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2012, 20:09
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,

also kommen wir mal zu den Fakten: kennst du das erwähnte Schreiben des Bundesversicherungsamtes vom Juli 2001 zur Einschaltung von externen Beratungsärzten durch die Krankenkassen und die Entwicklung seitdem? Wenn nicht, können wir unsere Meinungen natürlich nicht abgleichen - aber dann bleibt deine Meinung einfach nur "pauschales Bestreiten". Ich werde trotzdem weiter nachlegen ...

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Macht Sinn,

ja, kenne ich - zwar erst seit letzter Woche - offengestanden ist mir der Inhalt aber ziemlich egal - denn ich kenne deinen Fall nur aus deiner Sicht, und die ist sehr einseitig, logischer Weise. Mich interessiert nur eines brennend - was wäre denn gewesen, wenn es ein MDK-Obergutachter gewesen wäre, der dich zum "Verlierer" gemacht hätte ??
Ob die Kassen externe Gutachter beauftragen dürfen oder nicht - und nach meinem Dafürhalten dürfen Sie es, denn soweit ich weiß (allerdings ohne Gewähr) gibt es sogar BKK`èn, die ganz ohne MDK auskommen, ist eine reine
Form-Frage und das der Datenschutz verletzt würde wenn ein externer Gutachter beauftragt wird, halte ich auch schlicht für unsinnig, denn im Falle, dass ein Gutachten positiv für den Versicherten ausgeht, spielt der Datenschutz
auch keine Rolle (klingt banal, ist aber so).
"Beratungsresistent" - ein schönes Wort - trifft aber auf dich nicht zu - denn Rat,
den suchst du schon lange nicht mehr in diesem Forum.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.01.2012, 20:36
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.01.2012, 21:37
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,

du kannst dich auf gar nix berufen, denn dieses Rundschreiben habe ich mir nicht
über meinen Arbeitgeber besorgt , nur der Ordnung wegen.

Gruss
Czauderna