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Verfasst: 14.09.2015, 14:26
von broemmel
h werde dem Arzt natürlich erstmal alles erklären und im klar machen, dass deren Entscheidung und vor allem deren Argumentationen völlig falsch sind. Aber das warum und wieso zu erklären wird für mich kein Problem sein, aber gibt es da irgendwelche Erfahrungen die ihr mit Ärtzen des MDK gemacht habt oder irgendwelche Tipps ?
Es geht doch um die Frage, ob die Beurteilung aus medizinischen Gründen falsch war. Da Du kein Arzt bist muss das Dein behandelnder Arzt machen. Hat er das getan? Oder nur mündliche Äußerungen Dir gegenüber getan?
Was möchte der Arzt mit der Aussage über den Anwalt bezwecken?
Verfasst: 14.09.2015, 14:39
von Weißnet
Hallo CH,
ich wurde in 2013 nach einem halben Jahr im 2-Wochen-Rhythmus von der SB der Krankenkasse angerufen. Ich war zunächst von Mai bis Juli in einer psychosomatischen Klinik und dachte, nach den 6 Wochen Therapie ist bestimmt wieder alles gut. Im September musste ich mir dann doch einen Therpapeuten suchen. Die Anrufe gingen im August los, ob ich meine Medikamente nehmen würde weil ich immer noch nicht arbeiten ginge
Beim nächsten Telefonat ob es sein könnte, dass ich durch Familie und Berufstätigkeit überfordert bin und ob ich es mir nicht leisten könnte aufzuhören zu arbeiten
Mein Therapeut hatte große Mühe, mich da immer wieder aus dem Loch herauszubegleiten. Anfang Januar hat die SB mir dann angekündigt dass sie das mit meiner Krankheit mal vom MdK überprüfen lassen will. Der MdK hat sich an meinen Arzt gewandt und danach der KK mitgeteilt dass ich auf keinen Fall mehr durch Anrufe oder Fragebögen unter Druck gesetzt werden soll. Auch eine - von der SB immer wieder geforderte - Wiedereingliederung wurde vom MdK in die Zukunft geschoben.
Nach der Aussteuerung durch die KK bezog ich aufgrund der Nahtlosigkeit ALG1, nun erhalte ich rückwirkend zum 23.07.2013 (Datum des Bezugs von ALG1) Rente.
Es hätte durchaus Sinn, wenn Dein behandelnder Arzt mit dem MdK in Kontakt tritt. (Bzw der MdK sich an Deinen Arzt wendet, er kann ihm auch sagen, dass eine Änderung der Umgebung - evtl. auch ins Ausland - für depressive Menschen gute Impulse leisten kann)
Verfasst: 14.09.2015, 18:21
von Czauderna
Hallo,
nur zur Klarstellung - Du gehst zu keinem Arzt der Krankenkasse, du gehst zum MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) - klar, für den Versicherten, der damit konfrontiert wird muss sich das anfühlen wie ein Arzt der Krankenkasse - dem ist aber nicht so - ich behaupte mal provokativ (als Krankenkassenmitarbeiter darf ich das), wenn es tatsächlich ein Arzt der Kasse wäre, wäre das insgesamt gesehen schlimm, sehr schlimm - für die Versicherten.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.10.2015, 12:49
von Christian.H.
So,
ich war nun beim MDK. Der Gutachter hat mir meine Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Die KK hat somit nun meinen widerspruch angenommen und alles zurückgezogen. Den ganzen Ärger hätten die sich auch sparen können, vorallem weil es meinen Zustand eher verschlechtert hat.
Komme ich beim MDK bzw bei der KK wieder auf Wiedervorlage, oder kann ich nun damit rechnen, dass ich erstmal Ruhe habe ?
Vielen Dank nochmal für eure Infos.
Gruss
Verfasst: 21.10.2015, 18:40
von GerneKrankenVersichert
Christian.H. hat geschrieben:
Komme ich beim MDK bzw bei der KK wieder auf Wiedervorlage, oder kann ich nun damit rechnen, dass ich erstmal Ruhe habe ?
Das kommt darauf an, was der MDK der Kasse als weiteres Vorgehen empfiehlt. Steht in dem Gutachten, das deinem Arzt zugeht.