Gesund geschrieben vom MDK Fall / Widerspruch

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Christian.H.
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Gesund geschrieben vom MDK Fall / Widerspruch

Beitrag von Christian.H. » 21.07.2015, 14:21

Hi,
ich bin seit November letzten Jahres an einer Depression erkrant.

Letzten Freitag habae ich Post von der Krankenkasse bekommen, dass ich ab dem 31.7. wieder arbeitsfähig sei und mich dem Arbeitsmarkt vostellen könne ( Bitte unten lesen, ich war Vollzeit angestellt und wurde während meiner Krankheit gekündigt ABER nicht aus einem Arbeitsplatzkonflikt heraus sondern da das Geschäft in dem ich arbeite leider schließen muss, also das kann dann ja schonmal kein Grund für die Krankenkasse sein mir das Krankengeld zu streichen ) .
Ich beziehe jetzt also 8 Monate Krankengeld und habe mich in der Zeit bis jetzt leider vergebens nach einem Therapeuten gesucht. Warteschlangen, nicht der richtige Ort oder die nicht passenden Therapeuten sind mir dort begegnet. Die Anruflisten hierzu habe ich natürlich eingereicht. Der Berater der Krankenkasse wollte mich zu einem Facharzt schicken, da er meint, dass mein Hausarzt für meine Behandlung nicht geeignet ist. Mein Hausarzt kennt mich allerdings schon seit Kindesalter und weiss auch über meine Familäre Situation bescheid, somit fühle ich mich bei ihm am besten aufgehoben. Aus dem Aspekt des Krankenkassenberaters soll der Facharzt mir wohl schneller einen Therapieplatz verschaffen. Als ich das meinem Hausarzt erzählt habe sagter er, dass es quatsch ist und ich bei ihm bleiben kann. Das habe ich auch wiederum dem Berater bei der Krankenkasse erzählt und darauf hat er nichts mehr gesagt, ich wurde also nicht darauf hingewiesen, dass eine fachärztliche Behandlung für mich Pflicht ist um so lange Krankengeld zu bekommen. Auch suche nach einem Therapieplatz wurde mir nicht zeitlich eingegrenzt. Somit sehe ich schonmal keinen Grund warum der MDK mich nun einfach "gesund" schreibt und das schon bis zum 31.7. !??

Wie würden Sie meinen Fall einstufen ? Ich habe nichts falsch gemacht und das gemacht was die Krankenkasse wollte. Für die ausgebuchten Therapeuten kann ich nichts und für das mit meiner Arbeit auch nicht. Habe ich den Widerspruch so richtig verfasst ?



Um es deutlicher zu machen, habe ich einmal meinen Widerspruch hier mit reinkopiert :



Sehr geehrter Herr xxxxxx,

in Ihrem Bescheid vom 17.07.2015 erklären Sie, dass meine Arbeitsfähigkeit zum 01.08.2015 wiederhergestellt wäre. Folglich soll mein Krankengeldbezug am 31.07.2015 enden. Hiermit widerspreche ich der von Ihnen angekündigten Krankengeldeinstellung.
Eine Einstellung des Krankengeldes stellt die Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung dar. Diese ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen nach § 48 AGB X vorliegen. In meinem Fall ist dies nicht gegeben: Eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ist nicht eingetreten. Vielmehr bin ich nach wie vor arbeitsunfähig erkrankt. Zudem hätte zuvor gemäß § 24 SGB X eine Anhörung stattfinden und eine formale Aufhebungsentscheidung erfolgen müssen. Beides wurde nicht durchgeführt. Solange ich Ihnen unaufgefordert und pünktlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlege, die meinen Krankenstand lückenlos dokumentieren, ist die Krankengeldzahlung deshalb allein schon aus formalen Gründen fortzuführen. Sicherheitshalber verweise ich jedoch zusätzlich auf die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs.
Ich bitte in diesem Fall um die verbindliche Bestätigung der aufschiebenden Wirkung meines Widerspruchs. In diesem Zuge bitte ich außerdem, zu bestätigen, dass mein Krankengeld weiterhin ausgezahlt wird. Mein behandelnder Arzt hat mich bis zum 15.08.2015 krankgeschrieben. Leider ist mein Arzt derzeit im Urlaub und ich kann Ihnen einen Bericht meines Arztes erst mitte August einreichen, um Ihnen meine Arbeitsunfähigkeit nochmals zu bestätigen.



Da sich mein Arzt derzeit im Urlaub befindet, ich nicht weiss aus welchem Grund Sie mich gesund schreiben wollen und mir bis zur gennannten Frist nicht mehr viel Zeit bleibt, erläutere ich Ihnen zum Verständnis meinen Krankheitsfall.
Ich habe eine depressive Erkrankung und werde seit Ausbruch der Depression von meinem Arzt behandelt. Dieser hat mich seit Beginn medikamentös eingestellt. Seitdem habe ich mich regelmäßig, ohne Ausfälle, alle 2 Wochen vorgestellt, um mein Krankheitsbild zu besprechen. Zudem habe ich mich um einen Therapieplatz gekümmert, dessen Suche bisher leider erfolglos blieb. Meine Anruflisten hierzu habe ich eingereicht. Meine Depression basiert auf meiner familären Geschichte. Ich möchte deshalb darauf hinweisen, dass mein behandelnder Arzt mich seit der Kindheit kennt und über die familäre Situation im Bilde ist, weshalb die Behandlung durch diesen Arzt für mich am vertrauensvollsten und sinnvollsten ist.

Ich habe Maßnahmen mit meinem Arzt besprochen und versucht diese in Form von Freizeitaktivitäten, der Pflege von sozialen Kontakten und häuslichen Veränderungen umzusetzten. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass zur keiner Zeit ein Stillstand meiner Behandlung statt gefunden hat, während ich zeitgleich auf der Suche nach einem Therapieplatz gewesen bin. Leider habe ich im April diesen Jahres zu meiner aktuell schwierigen Situation nochmals einen Rückschlag in Form von der Kündigung meines Arbeitsverhältnisses erleben müssen, da mein Arbeitsplatz leider schließen wird. Es liegt und lag auch zu keinem Zeitpunkt ein Arbeitsplatzkonflikt vor, vielmehr war nach Besserung meines Gesundheitszustandes eine Wiedereingliederung geplant, die aufgrund der Filialschließung nun hinfällig ist. Diese Information hat mich gesundheitlich leider verstärkt zurückgeworfen. Mein behandelnder Arzt hat einen Urlaub mit meiner Frau befürwortet, nachdem ich zuvor einen langandauerenden sozialen Rückzug zu Hause durchlebt habe. In diesem Zuge möchte ich darauf hinweisen, dass diese Unternehmung gesundheitlich sinnvoll war. Darüber hinaus ist es in meiner Situation eine zusätzliche Belastung in einer finanziellen Abhängigkeit der Krankenkasse zu stehen und unter dem Druck, innerhalb eines gewissen Zeitfensters gesund werden zu müssen und dass meine Arbeitsunfähigkeit in Frage gestellt wird. Es ist keinesfalls förderlich für eine langanhaltende und schnelle Genesung.

Aufgrund der oben aufgeführten Punkte, möchte ich Sie nochmals darauf hinweisen, dass ich zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage bin, mich anderweitig zu bewerben und ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen.

Bitte teilen Sie mir Anhand dieses Bescheids mit, wie die MDK zu der Entscheidung gekommen ist mich in laufender Behandlung wieder gesund zu Schreiben und gewähren Sie mir Einsicht in die entsprechenden Unterlagen.


Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxx


Danke schonmal im voraus für alle Antworten und Tips ect. Ich würde mich sehr freuen wenn Sie ihr Wissen oder Ihre Erfahrungen an mich weitergeben könnten.


Gruß
Chris

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.07.2015, 15:55

Moin,

den ersten Absatz kannst Du weg lassen. Der trifft nicht zu und es ist verlorene Liebesmühe das zu verfolgen.

Kannst Du mal den Punkt mit dem Urlaub näher erläutern?

Christian.H.
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Beitrag von Christian.H. » 21.07.2015, 16:39

Ok, der Brief ist schon unterwegs. Hoffe das es nicht schlimm ist den ersten Absatz nun dort mit stehen zu haben.

Ich habe meinen Arzt nach einem Urlaub gefragt, der schon sehr lange geplant war. Es war ein einfacher Erholungsurlaub. Mein Arzt hat mir gesagt, dass es mir gut tun würde und ich diesen Urlaub ruhig antreten soll, da es auch nicht sinnvoll ist sich komplett sozial zurückzuziehen. Der Arzt hat dann in meine AU reingeschrieben, dass ein Urlaub aus gesundheitlicher Sicht sinnvoll ist. Die Krankenkasse wollte natürlich nicht für das Krankengeld aufkommen aber hat mir nach einem Telefonat dann doch noch die Hälfte des Krankengeldes gezahlt, da mir diese Reise gesundheitlich gut getan hat.

Was sagen Sie zu meinem Fall im allgemeinen ? Ich bin derzeit nicht in der Lage arbeit zu suchen und gesundheitlich in keiner guten Verfassung. ich habe im Widerspruch eigentlich alles sehr deutlich gemacht, hoffe auf gute Antwort.

KKA
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Beitrag von KKA » 21.07.2015, 18:57

Zunächst, es ist unzulässig, dass der MDK Sie per Ferndiagnose bei psychischer Erkrankung kurzerhand für arbeitsfähig erklärt.

Wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen attestiert, dass eine Reise Ihrem Genesungsprozess förderlich ist, muss die Kasse das Krankengeld in voller Höhe zahlen!

Allerdings ist zu klären, ob die Kasse auf fachärztliche Begutachtung insistieren darf. Hilfreich wäre es in jedem Fall! Ihr Hausarzt sollte Ihren Widerspruch mittels eines Gutachtens bekräftigen. Dieses Gutachten ist dem MDK vorzulegen.

Haben Sie bei der Kasse Akteneinsicht angefordert? Wenn nicht, bitte schnellstens nachholen. Daraus wird erkenntlich, anhand welcher Kriterien Sie als wieder 'arbeitsfähig' eingestuft werden. Darüber hinaus unbedingt auf persönliche Begutachtung durch den MDK bestehen (Schreiben an die Kasse).

Sollten Sie detaillierte und/ oder Formulierungshilfe benötigen, melden Sie sich bitte per PN bei mir.

Gruß
KKA

Sorry, sehe gerade, dass Sie einen Antrag auf Akteneinsicht bereits gestellt haben...

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.07.2015, 18:59

Moin,

also als erstes host Du Dir das MDK Gutachten. Das hast Du ja schon angefordert, um den Widerspruch entsprechend begründen zu können.

Als nächstes musst Du zwingend Deinen Arzt mit ins Boot holen. Bei der Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um eine ärztliche Feststellung.

Der Arzt hat Dich au geschrieben, der MDK sieht Arbeitsfähigkeit. Unabhängig von Deiner Einschätzung sind die Ärzte entscheidend.

Dein Arzt muss Widerspruch einlegen und dabei sollte er begründen warum er weitere Arbeitsunfähigkeit nach den AU Richtlinien sieht.

Vorsorglich würde ich mich ab dem 01.08. arbeitslos melden und dabei auf den laufenden Widerspruch hinweisen.

Wann war denn der Urlaub? Urlaub tut jedem gut. Urlaub kann man aber auch nur nehmen, wenn man arbeitsfähig ist.

KKA
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Beitrag von KKA » 21.07.2015, 19:11

broemmel hat geschrieben: Urlaub tut jedem gut. Urlaub kann man aber auch nur nehmen, wenn man arbeitsfähig ist.
Einspruch, Euer Ehren! Das ist nicht richtig. Bei psychischen Erkrankungen und mit Hilfe eines ärztlichen Attests, kann ein Urlaub der Genesung durchaus förderlich sein. Dazu bedarf es nun absolut keiner Arbeitsfähigkeit! Eigene Erfahrung mit Facharzt versus Kasse. Die Drohung, die KRGzahlung für den Zeitraum des Urlaubs einzustellen, stellte sich sehr rasch (und ohne Rechtsbeistand) als unzulässig heraus. Der Urlaub wurde 'genehmigt', das KRG in voller Höhe gezahlt.

Im Grundsatz teile ich natürlich Deine Ansicht und die entsprechenden Gesetzesvorlagen haben ihre Berechtigung, aber bei psychischen Erkrankungen gibt es dennoch Ausnahmen.

Gruß
KKA

billy
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Beitrag von billy » 21.07.2015, 19:28

Einspruch an beide Richter....

Ist es nicht so, dass die Kasse ihr Ermessen ausüben muss, ob sie einem Urlaub im Ausland zustimmt (gehe jetzt mal davon aus, dass es sich um einen solchen handelt)? Und bei Ermessen müssen doch alle Faktoren berücksichtigt werden? Ein Patient mit schwerem Rückenleiden sollte wohl kaum einen Langstreckenflug nach Australien unternehmen, schadet aber seiner Gesundheit nicht mit einem 3-Std-Flug nach Mallorca. Ein Patient in einer laufenden engmaschigen physikalischen Therapie dagegen sollte den Wohnort und die Therapie möglichst gar nicht verlassen, weil jede Unterbrechung die AU verlängert. Ähnlich sehe ich es bei psychischen Erkrankungen.....braucht der Patient eine engmaschige Betreuung, kann ein Verlassen des Wohnorts durchaus schädlich sein. Wackelt er nur alle paar Wochen zum Arzt und nimmt sonst Tabletten, schadet der Urlaub wohl nicht.

Die Frage nach der fachärztlichen Behandlung beantworten die Regelungen zur Mitwirkungspflicht. Danach kann die Kasse sehr wohl darauf bestehen. Macht auch Sinn, denn bei allem Verständnis.....mit einer psychischen Erkrankung gehört man nach so langer Zeit nicht zum Hausarzt, auch wenn der einen schon ewig kennt.

Zur Einstellung KG hat KKA schon alles gesagt....ohne persönliche Begutchtung durch den MDK wird dies wohl keinen Bestand haben. Fraglich ist nur, wer das feststellt. Ist es ein Sozialgericht, kann das ein paar Jahre dauern. Bis dahin braucht man Geld. Insofern ist der Rat mit der vorsorglichen Meldung bei der AfA nicht so verkehrt.

Dass Sie den Passus mit der aufschiebenden Wirkung geschrieben haben, ist nicht schädlich. Im schlimmsten Fall führt das bei der Kasse zu einem breiten Grinsen, aber Schaden kann es nicht anrichten.

Viel Glück
billy

Anton Butz
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Hallo Chris, ...

Beitrag von Anton Butz » 21.07.2015, 19:54

.
... nach der Logik deiner Krankenkasse und ihres MDK gilt wohl:

"wer Urlaub machen kann, muss arbeitsfähig sein".

Offenbar ist dir deswegen für die Dauer des Urlaubs die Hälfte des Kranken-
geldes "vorenthalten" worden und ab 01.08. soll die Zahlung ganz eingestellt
werden.

Für die Halbierung der Krankengeld-Zahlung gibt es keine Rechtsgrundlage;
deswegen erscheint auch dazu noch ein Widerspruch erforderlich.

Zum bereits eingelegten Widerspruch:
Mir gefallen die Hinweise auf das SGB X sehr gut, auch mit Blick auf die geltend
gemachte "aufschiebende Wirkung". Für einen Selbstvollzug des Krankengeld-
Rechts jenseits des SGB X
gibt es nämlich keine Rechtsgrundlage. Was beispiels-
weise das Sozialgericht Speyer von der BSG-Rechtsprechung hält, ergibt sich aus
dessen Beschluss vom 03.03.2015:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 4B5FB1C12C}

Und wer nachvollzieht, wie das BSG am 16.12.2014 über die Argumente des LSG
NRW vom 17.07.2014 hinweg gegangen ist, könnte noch deutlicher werden ...

Also hol´(vorab, spätestens nach Zugang des MDK-Gutachtens) erst mal deinen
Arzt oder seinen Vertreter für den Antrag auf ein Zweitgutachten in´s Boot, § 7 Abs. 2:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-81 ... -11-14.pdf
und stelle rechtzeitig Antrag auf Alg I. Da du entweder weiterhin Krankengeld
oder andernfalls Alg I zu beanspruchen hast, solltest du sowohl bei der Krankenkasse
wie auch bei der Arbeitsagentur bereits jetzt ausdrücklich Anträge auf vorläufige
Leistungen
stellen, § 43 SGB I: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__43.html
Dann hast du nach Ablauf eines Monats bessere Karten für ein ER-Verfahren beim
Sozialgericht:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

In der Zwischenzeit kannst du dich an die Rechtsaufsicht (Bundesversicherungsamt
oder Landesministerium) wenden - je nach Krankenkasse.

Viel Erfolg!
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.07.2015, 22:40

Hallo,
was den Urlaub betrifft, da habe ich nicht gelesen dass der Urlaub im Ausland stattfinden soll, von daher gebe ich Anton recht, da fehlt für die Kürzung auch meiner Meinung nach die gesetzliche Grundlage.
Gruss
Czauderna

KKA
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Beitrag von KKA » 22.07.2015, 08:48

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
was den Urlaub betrifft, da habe ich nicht gelesen dass der Urlaub im Ausland stattfinden soll, von daher gebe ich Anton recht, da fehlt für die Kürzung auch meiner Meinung nach die gesetzliche Grundlage.
Gruss
Czauderna
In meinem, damaligen, Fall war ich im Ausland (Türkei) und die Kasse hatte das, nach heftiger Intervention des Facharztes, akzeptiert. Natürlich sollte man davon ausgehen, dass ein Urlaub am Ballermann einer psychischen Erkrankung nicht gerade zuträglich ist.. :D :D

Gruß
KKA

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.07.2015, 09:20

In diesem Fall muss unterschieden werden, ob tatsächlich Arbeitsfähigkeit für den bisherigen Beruf festgestellt wurde oder eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgte. Je nachdem sind die Anforderungen unterschiedlich.

Auch sollte nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Auf der einen Seite wird ohne das tatsächliche Wissen vermutet, dass beim MDK kein Facharzt an der Einschätzung beteiligt war. Dies wird als negativ und unzulässig ausgelegt. Auf der anderen Seite wird die alleinige hausärztliche Behandlung über 8 Monate (!) kritiklos akzeptiert und die Einschätzung des Hausarztes als die einzige wahre und richtige angenommen. Aus der Sicht eines Patienten verständlich, aber objektiv betrachtet diagnostiziert hier ein Arzt eine Depression, dem der fachliche Hintergrund dazu fehlt und der mit seinem Verhalten verhindert,, dass der Patient schnellstmöglich zu einem Facharzt (nicht zu verwechseln mit einem Psychotherapeuten) wechselt.

Ich gehe davon aus, dass auch bei den Therapeuten das Urteil eines Facharztes ein ganz anderes Gewicht hat, sprich, drängt ein Facharzt auf einen zeitnahen Termin, schätzen sie die Dringlichkeit ganz anders ein als wenn ein Hausarzt (wenn überhaupt) sich darum kümmert.

Als Gegenbeispiel kann sich jeder mal vorstellen, ob er es für zielführend halten würde, wenn ein Hausarzt einen gebrochenen Fuß schient, Schmerztabletten verschreibt und alle zwei Wochen eine neue Schiene anbringt statt zum Orthopäden zu überweisen, der mal genau nachschaut, was mit dem Fuß passiert ist, ob eine OP erforderlich ist oder eine andere Maßnahme. Nichts anderes sollte laut Behandlungsleitlinien psychische Erkrankungen erfolgen, der Hausarzt ist für depressive Verstimmungen über einen kurzen Zeitraum zuständig, verbessert sich der Gesundheitszustand nicht, ist der Facharzt gefragt. Und natürlich muss zu diesem, wenn man ihn bisher nicht kennt, ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Das ist ja aus diesem Grund nicht unmöglich, man muss nur irgendwann mal damit anfangen.

Ohne jetzt die genauen Details zu kennen, könnte ich mir vorstellen, dass der MDK davon ausgeht, dass die Erkrankung nicht so massiv ist, dass weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn die einzige Behandlung darin besteht, dass über 8 Monate Tabletten eingenommen und zweiwöchentlich ein Gespräch mit dem Hausarzt durchgeführt wird. In Verbindung mit dem zeitlichen Ablauf deutet das für mich darauf hin, dass Christian nicht in (s)einem anerkannten Ausbildungsberuf gearbeitet hat und eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgt.

Eine Sache geht natürlich überhaupt nicht. Die Teil-Krankengeldzahlung während des Urlaubs. Entweder erkenne ich das als Kasse an und zahle das Krankengeld weiter oder ich lehne die Krankengeldzahlung begründet ab. Aber nicht so.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.07.2015, 09:45

KKA hat geschrieben:
Sollten Sie detaillierte und/ oder Formulierungshilfe benötigen, melden Sie sich bitte per PN bei mir.

Gruß
KKA
Das lese ich jetzt zum wiederholten Mal. Ich finde dieses Vorgehen höchst problematisch, einmal im Bezug auf die Rechtsberatung unter Ausschluss von korrigierend eingreifen könnenden Fachleuten und auf die vom Fragesteller nicht einzuschätzende Qualifikation von dir. Gepaart mit deinen als unumstößlich dargestellten Weisheiten, die allein auf der Beurteilung deiner eigenen Geschichte beruhen, ergibt das für mich eine ziemlich ungenießbare Geschichte.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 22.07.2015, 11:01

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:In diesem Fall muss unterschieden werden, ob tatsächlich Arbeitsfähigkeit für den bisherigen Beruf festgestellt wurde oder eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgte. Je nachdem sind die Anforderungen unterschiedlich.

Auch sollte nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Auf der einen Seite wird ohne das tatsächliche Wissen vermutet, dass beim MDK kein Facharzt an der Einschätzung beteiligt war. Dies wird als negativ und unzulässig ausgelegt. Auf der anderen Seite wird die alleinige hausärztliche Behandlung über 8 Monate (!) kritiklos akzeptiert und die Einschätzung des Hausarztes als die einzige wahre und richtige angenommen. Aus der Sicht eines Patienten verständlich, aber objektiv betrachtet diagnostiziert hier ein Arzt eine Depression, dem der fachliche Hintergrund dazu fehlt und der mit seinem Verhalten verhindert,, dass der Patient schnellstmöglich zu einem Facharzt (nicht zu verwechseln mit einem Psychotherapeuten) wechselt.
von "kritiklos akzeptieren" hat hier niemand geredet - allerdings hat jeder die freie Arztwahl. Ob dies nun sinnvoll ist oder nicht, sei mal dahingestellt.

wenn bei jemanden z. B. die Diagnose "Bronchial Ca." gestellt wird, werden die Ärzte als Behandlung wahrscheinlich eine OP, eine Bestrahlung, eine Chemo-Therapie oder ähnliches - selbstverständlich alles ausgeführt von verschiedenen Fachärzten - vorschlagen. Ohne Behandlung ist eine Besserung mehr als unwahrscheinlich - im Gegenteil: der Tod ist zu befürchten.

Trotzdem kann man sich für oder gegen eine Behandlung entscheiden. Und niemand - auch die Krankenkasse nicht - kann auf eine Behandlung drängen oder sie durchsetzen. Und die Krankenkasse muss für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zahlen.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass auch bei den Therapeuten das Urteil eines Facharztes ein ganz anderes Gewicht hat, sprich, drängt ein Facharzt auf einen zeitnahen Termin, schätzen sie die Dringlichkeit ganz anders ein als wenn ein Hausarzt (wenn überhaupt) sich darum kümmert.
spielt das eine Rolle für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit? sinnvoll - aus Sicht der Krankenkasse und aus Sicht von Christian - wäre es doch, wenn die Kasse bei der Terminvereinbarung mit einem geeigneten Therapeuten helfen würde...
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Als Gegenbeispiel kann sich jeder mal vorstellen, ob er es für zielführend halten würde, wenn ein Hausarzt einen gebrochenen Fuß schient, Schmerztabletten verschreibt und alle zwei Wochen eine neue Schiene anbringt statt zum Orthopäden zu überweisen, der mal genau nachschaut, was mit dem Fuß passiert ist, ob eine OP erforderlich ist oder eine andere Maßnahme.
sie mein Beispiel oben - sinnvoll aus unserer Sicht ist es sicher, aber es gibt keine Verpflichtung dazu, zu einem Chirurgen oder zu einem Orthopäden zu gehen.
Nichts anderes sollte laut Behandlungsleitlinien psychische Erkrankungen erfolgen, der Hausarzt ist für depressive Verstimmungen über einen kurzen Zeitraum zuständig, verbessert sich der Gesundheitszustand nicht, ist der Facharzt gefragt.
auch hier: du magst recht haben, aber du kann daraus keine Verpflichtung ableiten - es besteht die freie Arztwahl
Und natürlich muss zu diesem, wenn man ihn bisher nicht kennt, ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Das ist ja aus diesem Grund nicht unmöglich, man muss nur irgendwann mal damit anfangen.
auch richtig
Ohne jetzt die genauen Details zu kennen, könnte ich mir vorstellen, dass der MDK davon ausgeht, dass die Erkrankung nicht so massiv ist, dass weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn die einzige Behandlung darin besteht, dass über 8 Monate Tabletten eingenommen und zweiwöchentlich ein Gespräch mit dem Hausarzt durchgeführt wird.
ich würde es für fragwürdig halten, wenn der MDK ein Gutachten aufgrund von Vermutungen erstellt hätte (wenn jemand sich nur vom Hausarzt behandeln lässt, kann es ja nicht so schlimm sein....)

gerade bei psyschichen Erkrankungen wird eine eigene Untersuchung für notwendig gehalten:
Bei psychiatrischen Begutachtungen ist eine persönliche Untersuchung durch den Sachverständigen selbst unabdingbar
Die körperliche Untersuchung ist Kernstück der Begutachtung und auch bei einem psychiatrischen Gutachten nicht entbehrlich....Auch in psychiatrischen Gutachten stellt allein die Aufnahme der Beschwerdeangaben keine tragfähige Grundlage für die Feststellung des Befundes dar. Sie ist mit der Beobachtung des Probanden und der sonstigen Konsistenz­/Plausibilitätsprü-fung zu verbinden. Normierte Testverfahren (Selbst­ und Fremdbeurteilungsfragebögen, computergestützte Verfahren)29 sind eine wichtige Erkenntnisquelle. Weiter geht die üblicherweise von einem Psychologen durchgeführte testpsychologische Untersuchung oder Zusatzbegutachtung. Das völlige Fehlen einer Testung stellt einen Mangel des Gutachtens dar. Raum muss aber auch für den persönlich gewonnenen Eindruck des Sachverständigen bleiben. Insbesondere in psychiatrischen Gutachten ließe sich bei einer Beschränkung auf „harte Fakten“ oftmals nur der Negativbe-weis führen (der Proband simuliert oder aggraviert) oder feststel¬len, dass die Beschwerdeangaben allein möglicherweise zutreffen können. Ein positiver Nachweis darf aber nicht von vornherein ausscheiden. Der erfahrene Diagnostiker und Therapeut kann durchaus eine Einschätzung abgeben, ob die Beschwerdeangaben authentisch sind.
Die Erhebung der Befundtatsachen soll nicht schema-tisch durchgeführt, sondern auf das Notwendige beschränkt werden.
http://www.krankenkassenforum.de/die-re ... =gutachten
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: In Verbindung mit dem zeitlichen Ablauf deutet das für mich darauf hin, dass Christian nicht in (s)einem anerkannten Ausbildungsberuf gearbeitet hat und eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgt.
wissen wir aber nicht

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.07.2015, 11:40

@ LB: Aus der Erfahrung heraus lasse ich mich mit dir auf keine weitere Diskussion ein. Deine Äußerungen lassen mich erkennen, dass du weder über Erfahrung im Krankengeldfallmanagement noch über fundiertes Hintergrundwissen verfügst. Also lassen wir das. Möge Christian entscheiden, was er hier für sich rauszieht und was nicht.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 22.07.2015, 12:22

mir ist Krankengeldfallmanagement durchaus bekannt - im Gegensatz zu dem, was du glaubst

das bedeutet allerdings nicht, dass die Rechte der Versicherten außer Kraft gesetzt werden, z. B. das Recht auf freie Arztwahl und das Recht, sich für oder gegen Therapien zu entscheiden. Und zwar unabhängig davon, was medizinische Laien wie Kassenmitarbeiter meinen zu wissen oder was Leitlinien als Standart vorsehen.

und auch wenn es "effizienter" ist und wenn die Zeit der MDK-Ärzte beschränkt ist - Gutachten, mit denen in Rechte der Versicherten eingegriffen wird, sollten aufgrund einer körperlichen Untersuchung erfolgen.

nicht nur die Kassen haben Rechte, sondern auch die Versicherten. Manchmal habe ich den Eindruck, dass du die Rechte der Kassen sehr genau kennst und sehr weit auslegst - dass dir aber fundiertes Wissen über die Rechte der Versicherten fehlt.

Auch über med. Leitlinien ["Guidelines") solltest du dich genauer informieren - zur Beurteilung ist es z. B. auch wichtig, von wem sie stammen und mit welcher Intention sie von wem verfasst wurden. Es reicht nicht, sie auswendig zu lernen und runter zu beten. Und vielleicht solltest du dich mit der Bedeutung von Leitlinien befassen - und inwiefern Ärzte sich daran halten können/sollen/müssen.

Krankengeldmanagement ist gut und schön, aber keine Grundlage, in Rechte der Versicherten unzulässig einzugreifen.

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