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Verfasst: 29.01.2014, 15:09
von Poet
mrtattoo71 hat geschrieben:Bedeutet aber auch, dass sie dies an die stationäre Behandlung knüpfen könnte.
Und wo ist das Problem? So lange es hilft.... wobei das anzuzweifeln ist, da hier nur die Symptome kurzfristig angegangen werden. Aber einen Versuch ist es Wert.
Kein Problem. Wollte nur darauf hinweisen...
Sie hat die persönliche Begutachtung durch den MdK emfohlen und ein Zweitgutachten? Meint sie nicht dasselbe? Was ist mit dem Widerspruch der Ärztin zur Aufhebung der AU (s.Post von broemmel)?
Steht noch aus, da wir immer noch auf das Gutachten des MDK warten... seit Monaten. Allerdings werde ich sie morgen darum bitten, da vorab schon mal etwas zu verfassen, damit das Ganze Fahrt aufnimmt.
Sehr gut.
Das verstehe wer will. Ein Befund ist doch eine Ergänzung zur med. Begründung.
Eigentlich sehr einfach zu verstehen. Im Befund sind lediglich die somatischen Dinge aufgelistet, die so gefunden wurden. Ohne weitere Ausführung. Ohne weitere Ausführungen ist dieser Befund allerdings, bei meiner Problematik, unnütz.
Na ja, ist halt ein Befund und wie Du schon richtig erkannt hast keine Vorlage für einen Widerspruch in Deiner Sache.
Speziell eine Begründung für einen Widerspruch wird er nicht schreiben, weil er darauf keine Lust hat. Schon zu oft Ärger mit dem MDK. Wortwörtlich: "Er will es sich nicht mit dem MDK verscherzen."
Diese Haltung verstehe ich weder aus medizinischer, noch aus nichtmedizinischer Perspektive. Ich halte das für eine Ausrede.
Du meinst sicher, dass der Orthopäde die Auffassung der Arbeitsunfähigkeit nicht stützt. Was hat das mit der angebl.
Wie Du auf diese Interpretation kommst, würde mich mal interessieren? Du könntest gar nicht falscher liegen.
War nur eine Vermutung weil der Orthopäde Dich ja nicht wirklich unterstützt.
Ansonsten: Gute Besserung
Danke
Verfasst: 29.01.2014, 16:01
von mrtattoo71
Diese Haltung verstehe ich weder aus medizinischer, noch aus nichtmedizinischer Perspektive. Ich halte das für eine Ausrede.
Tja, was soll man/ich machen. Ich kann ihn nicht zwingen.
Verfasst: 29.01.2014, 17:37
von broemmel
Moin,
ich empfehle Dir wirklich den Widerspruch der beh. Ärztin zu holen. Hol Dir den Widerspruch selber ab und schick den zur Kasse.
Und da sollte wie ich das schon einmal geschrieben habe, begründet werden welche einschränkungen bestehen und aus welchen Gründen weiter Arbeitsunfähigkeit besteht.
Ein Zweitgutachten ohne Begründung ist doch wertlos. Wie soll denn dadurch die Meinung des Gutachters geändert werden.
Verfasst: 29.01.2014, 17:50
von mrtattoo71
broemmel hat geschrieben:Moin,
ich empfehle Dir wirklich den Widerspruch der beh. Ärztin zu holen. Hol Dir den Widerspruch selber ab und schick den zur Kasse.
Und da sollte wie ich das schon einmal geschrieben habe, begründet werden welche einschränkungen bestehen und aus welchen Gründen weiter Arbeitsunfähigkeit besteht.
Ein Zweitgutachten ohne Begründung ist doch wertlos. Wie soll denn dadurch die Meinung des Gutachters geändert werden.
Ja, werde ich morgen versuchen zu erledigen. Eigentlich sollte gewartet werden, bis das Gutachten da ist, damit da auch gleich Stellung bezogen werden kann, aber da die KK inzwischen wirklich alles macht, um den steinigen Weg noch steiniger werden zu lassen, wird das nun hoffentlich auch ohne vorliegendes MDK Gutachen erledigt.
Ich kann inzwischen nur froh sein, dass sich die AfA, trotz fehlender Zuständigkeit, bereit erklärt hat ALG I zu überweisen und sichd as Geld von der KK zu holen.
Verfasst: 29.01.2014, 18:50
von broemmel
Jeder Arzt muss sagen können es liegt die Diagnose xxx vor, es bestehen folgende Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit ....... und aus diesen Gründen besteht Arbeitsunfähigkeit in dem Beruf/keine Vermittlungsfähigkeit
Hol Dir doch mal dieses Attest von der behandelnden Ärztin. Das kann doch nicht so schwer sein das zu schreiben. Dazu braucht kein vernünftiger Arzt ein MDK Gutachten.
Das ist Grundlage für jeden Arzt wenn er eine AU ausstellt.
Verfasst: 30.01.2014, 17:00
von mrtattoo71
broemmel hat geschrieben:
Hol Dir doch mal dieses Attest von der behandelnden Ärztin. Das kann doch nicht so schwer sein das zu schreiben. Dazu braucht kein vernünftiger Arzt ein MDK Gutachten.
Das ist Grundlage für jeden Arzt wenn er eine AU ausstellt.
Ist geklärt und wird nächste Woche erledigt. Finally. Mal sehen, was sich KK + MDK dann einfallen lassen.
Verfasst: 30.01.2014, 18:04
von broemmel
Naja. Wenn ich mir den Zeitablauf mal so anschaue....
Mein Rat an Dich. Hol Dir das Attest ab. Dann siehst Du was da geschrieben wurde und Du stellst sicher das das auch gemacht wird.
Verfasst: 30.01.2014, 18:07
von mrtattoo71
broemmel hat geschrieben:Naja. Wenn ich mir den Zeitablauf mal so anschaue....
Mein Rat an Dich. Hol Dir das Attest ab. Dann siehst Du was da geschrieben wurde und Du stellst sicher das das auch gemacht wird.
Der Ablauf wurde zu einem großen Teil von der KK Mitverschuldet. Ich sage nur, Verweigerung der Akteneinsicht (durch Ignorieren der Anfrage usw.).
Wird eh gemacht. Hat die Ärztin auch selbst vorgeschlagen, damit wir das Attest durchsprechen können.
Re: Aberkennung AU nach Aktenlage
Verfasst: 01.02.2014, 12:27
von BillBixby
mrtattoo71 hat geschrieben:Hallo in die Runde,
wie es so ist, landet man in einem Forum wie diesen, wenn man akut von etwas betroffen ist. So auch bei mir.
Ich beziehe seit einigen Monaten Krankengeld. Bis dato kann mir kein Arzt sagen, was wirklich Sache ist, weshalb der Tenor lautet, dass es sich um etwas psychisches handeln muss.
Ich habe chronische Schmerzen in Gelenken und Weichteilen und das teils so stark, dass ich nicht mal mehr wirklich laufen kann.
Der MDK wollte bereits zum 01.12. die AU nicht mehr anerkennen. Da hat mein damaliger Arzt erstmal nicht mitgespielt und weiterhin eine AU ausgestellt. Nach, wie mir dieser Arzt mitteilte, einem Telefonat mit dem MDK, teilte er mir mit, dass er nichts mehr für mich tun könne. Allerdings wechselte ich schon vorher den Arzt, weil ich mit der Diagnostik nicht einverstanden war und auch spürte, dass ich nicht auf ihn zählen kann, wenn es hart auf hart kommt. Dieser Arzt (Internist) sagte mir auch, dass der MDK nur noch Befunde des Schmerztherapeuten und des Psychologen anerkennt und die AU von da kommen muss. Nun weiß der MDK genau, dass ich bislang nur auf Wartelisten stand und die Psychotherapie erst in Kürze beginnt.
Inzwischen hat der MDK dann gesagt, dass nur bis zum 20.12. anerkannt wird. Meine jetzige Ärztin hat erst ihre Unterstützung zugesagt. Ich schilderte ihr die Lage und spielte von Anfang an mit offenen Karten. Sie wusste also, dass der MDK involviert ist. Widerspruch wurde meinerseits eingelegt. Die medizinische Begründung erfolgte nicht, da meine Ärztin meinte, wenn die was wollen, kommen sie schon auf sie zu. Ich sagte dies so auch meiner Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse.
Nun bekam ich am Freitag einen Anruf meiner Ärztin. Der MDK hätte sie mitten in der Sprechstunde angerufen und klipp und klar zu verstehen gegeben, dass meinem Widerspruch nicht stattgegeben wurde. Dies teilte sie mir mit und ließ auch durchblicken, dass sie ebenfalls nichts mehr für mich tun könne.
Am selben Tag bekam ich noch von meiner Krankenkasse das Schreiben (vorab per Email), dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird und gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann. Das alleine kommt mir schon sehr seltsam vor, da ein Widerspruchverfahren ja nun einmal nur einen Widerspruch zulässt und dann geklagt werden muss. Nun kann/soll ich aber gegen den Bescheid des abgelehnten Widerspruchs Widerspruch einlegen ?
Zudem hat eine Recherche ergeben, dass bei psychischen Krankheiten, was auf Grund fehlender somatischer Diagnose bei mir zutrifft, eine Entscheidung nach AKtenlage laut LSG Hessen und SG Aachen nicht zulässig ist. Zudem ist das Verlangen einer medizinischen Begründung, damit der Widerspruch überhaupt bearbeitet werden kann (dies geschah) laut SG Aachen ebenfalls rechtswidrig. Kann hierzu jemand mehr sagen? Hat jemand Erfahrung in ähnlich gelagerten Fällen? Hat jemand noch Ideen?
Weil es gerade so gut läuft, hat die AfA angeblich die Unterlagen nicht erhalten, die ich Ihr vor einigen Wochen zusandte, um mich abzusichern, falls die Krankenkasse meint, das zu tun, was sie nun tut. Ich bekomme also im Moment gar kein Geld von irgendwoher.
Widerspruch ist erneut eingelegt. Rechtsanwalttermin habe ich in Bälde.
Wie gesagt: Für Ideen und Anregungen wäre ich sehr dankbar.
Gruß
MT
Hallo,
kannst du mir ggf sagen, welche Aktenzeichen diese hier hat:
Entscheidung nach AKtenlage laut LSG Hessen und SG Aachen nicht zulässig
Evtl muss ich mich damit auch beschäftigen!
Verfasst: 05.02.2014, 16:54
von mrtattoo71
Urteil des Landessozialgerichts Hessen mit dem AZ L 8 KR 228/06.
Urteil des Sozialgericht Aachen mit dem AZ.: S 6 KR 76/04
Und dann gibt es noch:
Landessozialgericht München mit dem Urteil vom 11.08.2011 (Az.: L 5 KR 271)
Das ist bezüglich der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs.
Verfasst: 05.02.2014, 16:57
von BillBixby
Danke, vllt nützt mir das ja was
Verfasst: 05.02.2014, 17:11
von mrtattoo71
BillBixby hat geschrieben:Danke, vllt nützt mir das ja was
Lies Dir die Urteile durch, ob sie bei dir passend sind. Und mit etwas Recherche findest Du sicherlich noch mehr.
Verfasst: 25.03.2014, 17:49
von mrtattoo71
Die KK fährt weiterhin Hinhaltetaktik. Auf den letzten Drücker (Frist) kam eine Anfrage, ob der Widerspruch aufrecht erhalten bleibt, obwohl schon vom RA klar gemacht wurde, dass der Widerspruch keinesfalls zurückgenommen wird.
Jetzt ist der Widerspruchsausschuß dran, der sich auch schon eine ganze Weile Zeit nimmt (fast 4 Wochen). Eine Untätigkeitsklage ist, laut RA, leider noch nicht möglich.
Morgen habe ich wieder ein Gespräch mit dem RA. Mal sehen, ob sich etwas getan hat, wovon ich natürlich nicht ausgehe.
Der MDK hat schon vor einiger Zeit einen 4-seitigen Diagnosebericht der Fachärztin erhalten. Also SEHR ausführlich. Aber interessiert ja alles nicht.
Verfasst: 25.03.2014, 18:03
von Czauderna
mrtattoo71 hat geschrieben:Die KK fährt weiterhin Hinhaltetaktik. Auf den letzten Drücker (Frist) kam eine Anfrage, ob der Widerspruch aufrecht erhalten bleibt, obwohl schon vom RA klar gemacht wurde, dass der Widerspruch keinesfalls zurückgenommen wird.
Jetzt ist der Widerspruchsausschuß dran, der sich auch schon eine ganze Weile Zeit nimmt (fast 4 Wochen). Eine Untätigkeitsklage ist, laut RA, leider noch nicht möglich.
Da hat er auch Recht der Rechtsanwalt - der Widerspruchsausschuss einer Krankenkasse tagt nicht nur wegen einem Fall - er tagt turnusmässig - bei den großen Kassen gibt es mehrere Ausschüsse, die meines Wissens nach monatlich tagen, bei kleineren Kassen kann es auch quartalsweise sein wo der Ausschuss tagt.
Morgen habe ich wieder ein Gespräch mit dem RA. Mal sehen, ob sich etwas getan hat, wovon ich natürlich nicht ausgehe.
Der MDK hat schon vor einiger Zeit einen 4-seitigen Diagnosebericht der Fachärztin erhalten. Also SEHR ausführlich. Aber interessiert ja alles nicht.
Vom Widerspruchsausschuss bekommt du entweder eine Abhilfe, d.h. deinem Widerspruch wird stattgegeben (ja, so etwas gibt es auch, zwar nicht oft, aber es gibt es) oder einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit dem du dann klagen kannst.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 25.03.2014, 18:06
von mrtattoo71
Czauderna hat geschrieben:
Vom Widerspruchsausschuss bekommt du entweder eine Abhilfe, d.h. deinem Widerspruch wird stattgegeben (ja, so etwas gibt es auch, zwar nicht oft, aber es gibt es) oder einen rechtsmittelfähigen Bescheid mit dem du dann klagen kannst.
Gruss
Czauderna
Weiß ich. Nur muss dieser Bescheid auch mal erstellt werden, was bis dato ausblieb. Ohne diese Bescheid ist im Moment keine Klage möglich, da auch die Untätigkeitsklage wegfällt (zumindest noch).