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Verfasst: 31.03.2013, 19:25
von CiceroOWL
Herzlichen Glückwunsch und alles gute für die zukunft deiner Freundin udn wie äusserte sich die betroffenen Kasse.
Verfasst: 02.04.2013, 10:35
von ardiana1991
also der anwalt hat den widerspruch bei der krankenkasse gestellt. meine freundin hat keinen schreiben erhalten. ihr wurde nur mitgeteilt das dem widerspruch stattgegeben wurde und sie weitergin ihr krankengeld erhält. sie hat auch schon ihr krankengeld erhalten. aber dem widerspruch wurde nur stattgegeben weil meine freundin vor der ablauffrist bei der aok vorgesprochen hat und sie aber abgewimmelt wurde. denn dort war eine auszubildende tätig die keine ahnung hatte. obwohl der antrag vor der ablauffrist gestellt wurde (siehe einschreiben) und erst eine paar tage später bei der rentenversicherung eingegangen ist, gab es für meine freundin keine chance für weiterzahlung des krankengeldes. der antrag muss spätestens zum ablauffrist bei der rentenversicherung eingegangen sein. also leute wer noch vorhat den antrag zu stellen, bitte tut dies rechtszeitig. ihr könnt es auch persönlich bei der rentenversicherung abgeben. ihr müsst es nicht schicken.
liebe grüße
ardiana