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Verfasst: 23.02.2012, 15:11
von AOK_Bayern_Service
Hallo Matthew1904,

vielen Dank für Ihre Einträge, auf die wir aufmerksam geworden sind.

Offensichtlich stehen Sie ja schon mit der AOK Bayern im regen Austausch. Gerne möchten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch umfassend informieren. So können wir auch unsere Standpunkte austauschen. Unsere Direktion Bamberg steht dazu jederzeit zur Verfügung.

Deshalb mein Vorschlag: Mailen Sie mir doch einfach Ihren Namen und Ihre Anschrift. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin. Meine E-Mail-Adresse lautet internetservice@by.aok.de

Freundliche Grüße

Armin Meinelt
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

Verfasst: 23.02.2012, 18:50
von Gast

Verfasst: 23.02.2012, 21:35
von Machts Sinn
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Verfasst: 23.02.2012, 22:14
von Gast

Verfasst: 24.02.2012, 08:30
von AOK_Bayern_Service
Hallo zusammen,

vielen Dank für diesen Austausch hier.

Sie werden sicher alle Verständnis haben, dass wir in einem solchen öffentlichen Forum keinesfalls persönliche Daten preisgeben werden. Und wir können und dürfen hier auch nicht über konkrete, auf einzelne Versicherte bezogene Leistungen informieren. Deshalb unser Angebot für ein Gespräch, das selbstverständlich steht: E-Mail an internetservice@by.aok.de genügt.

Beste Grüße
Armin Meinelt
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

Verfasst: 24.02.2012, 12:56
von Czauderna
Fatbob hat geschrieben:Traurig wenn eine KK nicht bei dem Vorfällen weiss um wehn es sich handelt, oder sind es echt so viele Fälle mittlerweile ?.
Das die KK im Unrecht ist, tja, aber wo ist das Problem die Kuh vom Eis zu holen ?l, natürlich schwer wenn es 20 Fälle sind, und man nicht weiss wer so dreisst ist und hier schreibt...
Bei mir wussten sie es sofort, ist ja eh kleingeld gewesen um was es bei mir ging.
lg
Hallo Fatbob,
da solche Fälle nun wirklich nicht die Regel sind. sondern die Ausnahme, dürfte es für eine "aufmerksame" Kasse ein Kinderspiel sein herauszufinden, um wenn es sich in der Realität handelt - glaube mir, das ist ganz einfach. Dass die Kasse das hier nicht offen schreibt ist doch auch klar - erstens darf sie das nicht wegen des Datenschutzes und zweitens, da die Betroffenen allesamt unter einem Pseudonym schreiben, bleibt trotz aller "Klarheit" immer noch ein gewisses Restrisiko, dass es sich bei dem beschriebenen Fall eben nicht um den Versicherten handelt, den die Kasse da im Auge hat. Das alles gilt natürlich nur für die Kassen, die hier fleißig mitlesen.
Ach ja, trotz aller Zurückhaltung - hier scheint die Kasse nur erklären zu wollen,
von einer Prüfung des Falles habe ich nichts gelesen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.02.2012, 12:05
von Matthew1904
Hallo Leute

Da muss ich euch enttäuschen, denn wenn man sich bei Anwälten und in anderen Ämtern umhört, ist das keine Ausnahmesituation!!!..
Ein großes Problem war dieses Jahr wieder der 01.01.2012. Hier wurde dann wieder eine nciht lückenlose Krankenmeldung vorgeworfen!!!


ich will hier niemanden in den Dreck ziehen, wenn ich Kacke gebaut habe, dann steh ich dafür ein. Nur ist aus meiner Sicht keine Mitwirkungsverletzung vorgefallen. Wenn ich bis zum 15.12 (auf weiteres)per AZ-Schein Arbeitsunfähig geschrieben wurde und aus organisatorischen Gründen konnte ich nicht zum Arzt, deshalb hatte ich den Arzt angerufen und erklärte es ihm und kam dafür am folge Tag (also am 16.12.2011), wo er mich fortlaufend bis über den heutigen Tag hinaus Arbeitsunfähig geschrieben hat!!!. Also wo ist hier eine Lücke??
Das nicht erscheinen am 15.12 wurde vom Arzt sogar Attestiert. Nochmal wo ist hier die Juristische Lücke. Eine Krankheitstag geht immer im 24h Takt. Also bei mir zum 15.12 bis 24.00Uhr und dann wieder vom 16.12 0:00Uhr. Wenn wir es richtig nehmen, ist der 15.12 24:00uhr und der 16.12.2011 0:00Uhr eine identische Zeit.. Wie kann es dann zu einer unterbrechung kommen.

Das ist einfach nur ein Machtspiel von der Krankenkasse, es wird derjenige gewinnen der den längeren Atem hat. Ob das nun überall so gehandhabt wird weiß ich nicht, ich sprech nur von meiner Direktion und von meiner herablassenden Sachberarbeiterin will ich gar net anfangen.
Es kam mir so vor als müsste sie ihren eigenen Geldbeutel aufmachen .

Ich möchte nicht wissen wie viele Arbeitsunfähige Menschen auf diese weiße gezwungen werden wieder zur Arbeit zugehen, da sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten, denn ohne Geld geht nun mal nichts und die Fixkosten laufen weiter.
Den anderen ist es egal wo man sein Geld herbekommst, denn bei Versicherungen, Krediten etc. bin ich Verpflichtungen eingegangen und diese Verpflichtungen habe die ich Folge zu leisten.
Was ist nun mit meinen Versicherungen, wenn da Zahlungsstockungen auftreten können?? Sollte ich z.B. meine Unfallversicherung mal in Anspruch nehmen müssen, können die dann sich auf ihre AGB berufen und sagen.“ Wir müssen dafür nicht aufkommen, da sie ihre Beitragspflicht in dem Zeitraum nicht nachgekommen sind“.
Oder bei einen Kredit, wenn man seine Raten nicht Pünktlich und Rechtzeitig zurückzahlt. Viele wissen bestimmt nicht das diese Sachen bei Krediten sogar in die Schufa vermerkt wird, zwar nicht negativ aber es drückt einem seine Einstufung.
Es geht ja nicht nur um das Geld, aber ich wünsche es keinem, das man Wochenlang, keinen klaren Gedanken mehr hinbekommtt, Nächte lang nicht mehr schlafen kann, weil man nicht mehr weiß wie es weitegehen soll, oder man Angst bekommt zum Briefkasten zuegehen, weil man nicht weiß was als nächstes drin liegt.

Man zerstört hier Existenzen!!!

Ich kenn keinen der soviel angespartes hat, das er diese Zeit ohne Probleme überbrücken kann.
Das kann einen rießen Ratenschwanz hinter sich herziehen.

Ich finde es eine Unverschämtheit, das man mit Absicht Krankenkassenkunden 3 Monate warten lässt bis der Fall bei einer Widerspruchsausschuss-Sitzung bearbeitet wird, zum Krankengeldsperren brauchten sie doch auch nur 2 Kalendertage, bei mir kam es sogar zu Weihnachten. Bei der Sitzung ist es auch nicht Garantiert das ich Recht bekomme und mein Krankengeld bekomme. Sie reißen Menschen in ein finanzielles nichts.
Ich will da nicht unverschämt sein, aber wenn sich die KK das Recht nimmt mir die Krankengeldfortzahlung zu verweigern, darf ich vom Anwalt überprüfen lassen, wie meine Rechtssituation ist. Wie wir alle Wissen ist im § 86a Sozialgerichtsgesetz niedergeschrieben das sich hier eine aufschiebende Wirkung entstanden ist und die Krankenkasse verpflichtet ist die Krankengeldfortzahlung wieder leisten muss, bis ein Urteil getroffen worden sit, ob das nun von der KK ist oder vom SG. Nur kommt die KK dem nicht nach. Sie lassen mich weiterhin einfach in der Luft hängen
Ich wurde nicht mal Sachgerecht für ein widerrufverfahren aufgeklärt, man hat mich einfach im NICHTS sitzen lassen.


Nur leider trauen sich viele Leute nicht an eine mächtige KK ran, aber diesmal sind sie da auf den Holzweg..

Ich bin mittlerweile davon überzeugt das ich das nicht nur für mich mache, sondern auch für die, die in der gleichen oder ähnlichen Situation sind.

@ Macht Sinn: Nein ich habe meinen Trumpf noch nicht ausgespielt, das hab ich Dir vor kurzen per PN geschrieben..

@ AOK_Bayern_Service: Wenn Sie mir wirklich helfen wollen dann melde ich mich bei Ihnen, nur hab ich zu viel negatives von der KK mitbekommen. Schade das man mit Kunden so umgeht die seit Jahrzehnten bei euch versichert sind!!! Ich werde erst Rücksprache mit meinem Anwalt halten, was ich machen soll!!!!

Gruß
Matthew1904

Verfasst: 26.02.2012, 17:24
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.02.2012, 10:44
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.03.2012, 00:27
von Machts Sinn
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Verfasst: 12.03.2012, 17:44
von Machts Sinn
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Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot

Verfasst: 18.03.2012, 11:27
von Machts Sinn
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Verfasst: 19.03.2012, 22:41
von Rossi
Ich werfe mal vielleicht ein ganz anders Argument in den Ring. Es hat etwas mit der Gleichbehandlung zu tun.

Bei den Versicherungspflichtigen und der Feststellung der AU reiten die Kassen wie die wilde Wutz auf § 192 SGB V (Fortbestehen einer Mitgliedschaft) herum.

Wenn die Feststellung der AU nicht min. 1 Tag vor Ablauf der letzten AU erfolgt ist, dann ist Feierabend. Man verabschiedet sich im Rahmen des Krankengeldmanagement komplett von diesem Kunden und kickt ihn raus. Okay!

Aber wir haben ja nicht nur Versicherungspflichtige mit Krankengeldanspruch (§ 5 SGB V) sondern auch freiwillig Versicherte (§ 9 SGB V) mit Krankengeldanspruch.

Bei den freiw. Versicherten nach § 9 SGB V kann die Kasse mit diesem dollen Argument, dass die Mitgliedschaft nach § 192 SGB V nicht mehr fortwirkt nicht um die Ecke kommen.

Hier müsste dann die Kasse lediglich für 1 Tag die Krankengeldzahlung aussetzen lassen (Krankengeldanspruch beginnt immer erst 1 Tag nach Feststellung der AU) und dann gibt es wieder frohlustig Krankengeld.

Kann mir dies jemand mal erklären oder übersetzen?

Verfasst: 20.03.2012, 09:10
von Czauderna
Hallo Rossi,
wenn die Beschäftigung eines freiwillig Versicherten beendet wird, dann endet auch die Versicherung mit Krankengeldanspruch zu diesem Tag, die freiwillige Versicherung als solches aber nicht, d.h. ab dem Folgetag wird der Versicherte in eine Klasse ohne Krankegeldanspruch umgestuft.
Wenn er also am letzten Tag zum Arzt geht und der ihn arbeitsunfähig schreibt, dann würde dem Grunde nach der Krankengeldanspruch
ab dem Folgetag entstehen, tut er aber nicht weil - siehe oben.
Ein nachgehender Anspruch geht gier in keinem Fall, selbst wenn innerhalb eines Monat eine Krankenversicherungspflicht eintreten würde.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.03.2012, 09:34
von Rossi
Aha, Günter! Wo steht das? Rechtsgrundlage?!?

Ferner wird doch hier die Beschäftigung des freiw. Versicherten nicht beendet. Er ist und bleibt weiterhin krank und der Arbeitgeber wartet auf die Genesung. Ferner endet die freiw. Kv. auch nicht. Denn diese endet nur durch eine wirksame Kündigung.

Wie sieht es mit den freiw. Versicherten aus, die hauptberuflich selbständig sind und das Krankengeld gewählt haben?

Hier zieht die Nummer auch nicht, oder?