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Verfasst: 07.11.2011, 12:17
von GerneKrankenVersichert
BEK-Frust hat geschrieben:Ich bin z.B. bei einem Facharzt in Behandlung der grundsätzlich keine Berichte schreibt. Er hat bisher weder von der Rentenversicherung noch von meiner Kasse eine Anfrage erhalten. Sowas bekommt immer nur mein HA.
Der nur vom hören sagen was notieren kann. Ist das richtig?
Warum sollte die Kasse Geld und Zeit in eine Anfrage an deinen Facharzt investieren, von dem sie sowieso keine Antwort bekommt? Ich würde mal eher fragen, ob es richtig ist, dass der Arzt seine Patienten nicht mit Berichten unterstützt.

Verfasst: 07.11.2011, 12:30
von GerneKrankenVersichert
Bully hat geschrieben: Die Kassen lehnen schriftliche Anhörungen wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes meist ab. Und nur aus dem Grunde rufen die Sachbearbeiter häufig auch an um von der Ansage zu berichten. Dies machen sie nicht, weil sie so freundlich sind und den Betroffenen trösten wollen, sondern, weil sie damit die Anhörung durchführen - meist, ohne das man es merkt.
Oh Mann, da hat aber ein klar umrissenes Feindbild. Wir rufen an, weil wir mit den Leuten reden wollen, statt ihnen einen Brief zu schicken, den die meisten doch nicht verstehen. Weil wir vom Image der Behörde wegkommen möchten. Das hat doch überhaupt nichts damit zu tun, den Betroffenen über den Tisch zu ziehen. Das könnte der Sachbearbeiter ganz leicht, indem er die Anhörung überhaupt nicht durchführt, würde überhaupt nichts ändern, denn die Anhörung kann später noch problemlos nachgeholt werden.

Ist es für den Versicherten wirklich hilfreich, wenn ich statt: "So und so hat der MDK geschrieben, haben Sie noch irgendwas anderes, was das Gutachten ändern könnte? Reden Sie doch mal mit ihrem Arzt und schicken uns ggf. ein neues Attest (bzw. Widerspruch des Arztes je nach Konstellation), ich nehme mir die Angelegenheit dann noch mal zwei Wochen auf Termin." dieses "Dies ist eine förmliche Anhörung nach § 24 SGB X. Der MDK hat in seinem Gutachten das und das geschrieben. Wenn Sie bzw. ihr Arzt Einwände dagegen haben, teilen uns diese bitte innerhalb von 14 Tagen mit." sage?
Bully hat geschrieben: Natürlich ist es viel einfacher für die Kasse, gar keine Anhörung durchzuführen, sondern direkt einen Bescheid ohne Rechtsbehelf zu versenden. Denn Otto Normalverbraucher weiß ja auch nicht, dass man auch dann in Widerspruch gehen kann, wenn kein Rechtsbehelf angegeben ist. Für ca. 70 % aller Anträge wird kein Widerspruch aus Unwissenheit eingereicht. Das erspart den Kassen mitunter Millionenbeträge.
Das ist ein alter Streit, der wahrscheinlich bei und mit allen Kassen geführt werden kann. Wenn jemand bei mir die Erstattung von Heilpraktikerkosten beantragt, soll ich ihn dann mit dem Rechtsbehelf quasi dazu auffordern, Widerspruch einzulegen, obwohl die Rechnung niemals nie von keiner Kasse bezahlt werden wird? Der Widerspruch, der dann nicht kommt, erspart der Kasse tatsächlich Verwaltungskosten.

Anders sieht es bei einer Entscheidung aus, die so oder so getroffen werden könnte. Da kenne ich es nur so, dass der Rechtsbehelf drauf kommt, schon alleine, um die Widerspruchsfrist nicht auf ein Jahr auszudehnen. Ja ja, ich weiß, böse Kasse :twisted:.

Verfasst: 07.11.2011, 12:41
von Avatar
Ist es für den Versicherten wirklich hilfreich, wenn ich statt: "So und so hat der MDK geschrieben, haben Sie noch irgendwas anderes, was das Gutachten ändern könnte? Reden Sie doch mal mit ihrem Arzt und schicken uns ggf. ein neues Attest (bzw. Widerspruch des Arztes je nach Konstellation), ich nehme mir die Angelegenheit dann noch mal zwei Wochen auf Termin." dieses "Dies ist eine förmliche Anhörung nach § 24 SGB X. Der MDK hat in seinem Gutachten das und das geschrieben. Wenn Sie bzw. ihr Arzt Einwände dagegen haben, teilen uns diese bitte innerhalb von 14 Tagen mit." sage?
Also ich glaube mir hätte das schon geholfen. Einmal weiß ich jetzt (1,5 Monate später) immer noch nicht was da in diesem Gutachten steht und zum anderen gehe ich davon aus, dass meine Ärztin dann anders reagiert hätte.
Stattdessen bekam ich einen Anruf: " Der MDK hat so entschieden ... gehen sie zum Arbeitsamt .... ich total verdutzt und überrascht, aber der SB war sehr bestimmend und mhm ich will nicht kotzig sagen, da ich sehr empfindlich bin, aber ich hatte keine Chance was zu sagen.
Ich hatte mit sowas überhaupt nicht gerechnett und war absolut fertig.

lg
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Verfasst: 07.11.2011, 12:57
von BEK-Frust
Also ich glaube mir hätte das schon geholfen. Einmal weiß ich jetzt (1,5 Monate später) immer noch nicht was da in diesem Gutachten steht und zum anderen gehe ich davon aus, dass meine Ärztin dann anders reagiert hätte.
Stattdessen bekam ich einen Anruf: " Der MDK hat so entschieden ... gehen sie zum Arbeitsamt .... ich total verdutzt und überrascht, aber der SB war sehr bestimmend und mhm ich will nicht kotzig sagen, da ich sehr empfindlich bin, aber ich hatte keine Chance was zu sagen.
Ich hatte mit sowas überhaupt nicht gerechnett und war absolut fertig.
Hat dein Doc. den Bericht vom MDK denn nicht bekommen? Eigentlich ist das doch so.
Frag am besten bei deiner Ärztin nochmal nach. Sollte Sie das Gutachten nicht bekommen haben kann sie es auch anfordern.
Wenn alle Stricke reißen hilft oft auch der VDK o. SoVd

Gruß
BEK-Frust

Verfasst: 07.11.2011, 13:03
von BEK-Frust
Warum sollte die Kasse Geld und Zeit in eine Anfrage an deinen Facharzt investieren, von dem sie sowieso keine Antwort bekommt? Ich würde mal eher fragen, ob es richtig ist, dass der Arzt seine Patienten nicht mit Berichten unterstützt.
Vielleicht reagiert er ja auf Anfragen.
Richtig finde ich es auch nicht das er keinen Bericht schreibt aber er hat mir in den letzten Wochen geholfen und darauf kommt es doch am meisten an.

Bei mir hat sich das Thema MDK ja so oder so erstmal erledigt. Meine Sachbearbeiterin war total erschrocken nachdem ich ihr gesagt habe was bei mir in letzter Zeit so abgelaufen ist.

BEK-Frust

Verfasst: 07.11.2011, 13:41
von Avatar
Hat dein Doc. den Bericht vom MDK denn nicht bekommen? Eigentlich ist das doch so.
Frag am besten bei deiner Ärztin nochmal nach. Sollte Sie das Gutachten nicht bekommen haben kann sie es auch anfordern.
Wenn alle Stricke reißen hilft oft auch der VDK o. SoVd
Nein nur ein Schreiben, dass entschieden wurde, dass ich wieder gesund bin. Und die Ärztin war total Scheiße, sagte, dass sie mich weiter AU schreiben würde wenn ich nen Autounfall gehabt hätte. Aber das eben erst raus gekommen ist das ich Borreliose habe und es mir aus anderen Gründen schlecht geht interessierte sie "auf einmal" nicht mehr. Vorher ja!! Keine Ahnung sie sagte MDK sthet über ihr. Sie hat die arbeit gescheut keine Ahnung. Da geh ich nicht wieder hin. Als ich da raus bin brauchte ich viel Kraft nicht wirklich gegen nen Baum zu fahren.

Aber ich glaube das ist hier der falsche Thread darüber zu reden.

LG
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Verfasst: 07.11.2011, 13:41
von Kein Zuschauer mehr
Da hattest du mehr Glück als N. N hat auch mal bei der SB angerufen und wollte ihr auseinandersetzen warum diese Situation so ist wie sie ist. Da bekam sie zu hören das würde die Sb gar nicht interessieren.
Auch in der Gesprächsnotiz über dieses Gespräch steht: "Das will ich gar nicht wissen"

Vielleicht wird sie ja nicht dafür bezahlt, dass die den Versicherten zuhört. Finanzielle Einsparungen sind offenbar interessanter.

Anna

Verfasst: 07.11.2011, 13:49
von GerneKrankenVersichert
Avatar hat geschrieben:
Ist es für den Versicherten wirklich hilfreich, wenn ich statt: "So und so hat der MDK geschrieben, haben Sie noch irgendwas anderes, was das Gutachten ändern könnte? Reden Sie doch mal mit ihrem Arzt und schicken uns ggf. ein neues Attest (bzw. Widerspruch des Arztes je nach Konstellation), ich nehme mir die Angelegenheit dann noch mal zwei Wochen auf Termin." dieses "Dies ist eine förmliche Anhörung nach § 24 SGB X. Der MDK hat in seinem Gutachten das und das geschrieben. Wenn Sie bzw. ihr Arzt Einwände dagegen haben, teilen uns diese bitte innerhalb von 14 Tagen mit." sage?
Also ich glaube mir hätte das schon geholfen. Einmal weiß ich jetzt (1,5 Monate später) immer noch nicht was da in diesem Gutachten steht und zum anderen gehe ich davon aus, dass meine Ärztin dann anders reagiert hätte.
Stattdessen bekam ich einen Anruf: " Der MDK hat so entschieden ... gehen sie zum Arbeitsamt .... ich total verdutzt und überrascht, aber der SB war sehr bestimmend und mhm ich will nicht kotzig sagen, da ich sehr empfindlich bin, aber ich hatte keine Chance was zu sagen.
Ich hatte mit sowas überhaupt nicht gerechnett und war absolut fertig.

lg
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Das, was du beschreibst, war keine Anhörung.

Das Problem liegt aber eher darin, dass deine Ärztin dich nicht unterstützt hat und vielleicht sogar froh war, dass der MDK entschieden hat. Das gibt es auch öfter, als ihr denkt, dass die Ärzte auf eine Anfrage schreiben: MDK, damit sie den schwarzen Peter los sind.

Verfasst: 07.11.2011, 14:22
von BEK-Frust
Kein Zuschauer mehr hat geschrieben:Da hattest du mehr Glück als N. N hat auch mal bei der SB angerufen und wollte ihr auseinandersetzen warum diese Situation so ist wie sie ist. Da bekam sie zu hören das würde die Sb gar nicht interessieren.
Auch in der Gesprächsnotiz über dieses Gespräch steht: "Das will ich gar nicht wissen"

Vielleicht wird sie ja nicht dafür bezahlt, dass die den Versicherten zuhört. Finanzielle Einsparungen sind offenbar interessanter.

Anna
Na ja ob ich jetzt von Glück sprechen kann weiß ich auch nicht.
Werde im moment zusätzlich von meinem Ex-Chef total nervlich fertig gemacht. Gehört hier nicht her sondern ist Arbeitsrecht. Der will jetzt für sein jahrelanges Mobbing jedemenge Geld von mir weil ich über einen Anwalt gekündigt habe. Der Brief kam zusammen mit der Einlandung zum MDK Freitag bei mir an. Das hatte mich total umgehauen.
Mein Doc. hatte auf den Bericht, der für den MDK war, heute morgen geschrieben das ich im moment nicht in der Lage bin zum MDK zu fahren.
Bei mir kommt gerade so einiges zusammen. Könnte deswegen auch nur noch heulen.

Gruß
BEK- Frust

Anhörung und Rechtsbehelfsbelehrung

Verfasst: 07.11.2011, 15:42
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 12.11.2011, 21:56
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 14.11.2011, 14:27
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 14.11.2011, 17:37
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
jetzt bin aber schon ein kleines bischen enttäuscht von dir - dass du
dich da dranhängst - da nehme ich dich überall als leuchtendes Beispiel
dafür, wie man doch relativ sachlich als Betroffener in einem solchen Forum agieren kann und dann "klatschst" du Beifall für einen diesen
"Stammtisch-Beitrag".
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.11.2011, 18:15
von Gast

Verfasst: 14.11.2011, 20:08
von BEK-Frust
dann gebe ich auch nochmal was dazu.

1. Gutachten nach Aktenlage. Danach war ich nur angeblich krank :twisted:
2. Gutachten nach Widerspruch: Die Ärztin hatte von meiner Krankheit gar keine Ahnung, war aber dann doch krank. Danach wurde ich in die Reha geschickt. Der Arzt in der Reha lass sich das Gutachten durch und fragte mich wer denn so einen Mist verfasst hat. Bin dann aber wegen dem Gutachten in einer falschen Klinik gelandet.
3. Gutachten im letzten Jahr nach Aktenlagen: wieder Arbeitsfähig obwohl ein Bruch vorlag.

Und dann wollen einem Kassenmitarbeiter weiß machen das da nur kompetente Ärzte sitzen. Das ich nicht lache.

Nachdem ich aber letzte Woche mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen habe meinte sie, das sie meinen Unmut versteht und ich dann nicht zu diesem MDK geschickt werde. Bin mal gespannt wann die nächste Aufforderung kommt. Soll erstmal die großen psychosom. Probleme in den Griff bekommen.

Gruß
BEK-Frust