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Verfasst: 14.09.2009, 12:33
von Bodi
Eine Besonderheit bei der Versicherungspflicht nach 5,1,13 ist, dass keine Kündigung erforderlich ist. Die GKV-Mitgliedschaft endet in diesen Fällen kraft Gesetzes, sobald ein PKV-Vertrag abgeschlossen wurde.
Allerdings erhebt die PKV keine Beitragsnachzahlungen, sondern einen einmaligen Strafzuschlag für jeden nicht versicherten Monat ab Februar 2009. Rückwirkenden Versicherungsschutz gibt es also nicht.
Bei Vertragsbeginn ab 01.10.09 z.B. hat die GKV daher Anspruch auf Beitragszahlungen bis September 2009, wenn sie denn dahinter kommt. Andererseits müsste dann wiederum der Strafzuschlag der PKV entfallen...
Normalerweise verjähren Beitragsforderungen der GKV nach 4 Jahren.
Die 30 Jahre gelten bei Vorsatz, der im Einzelfall schwer zu beweisen ist.
Verfasst: 14.09.2009, 13:10
von GerneKrankenVersichert
Bodi hat geschrieben:Eine Besonderheit bei der Versicherungspflicht nach 5,1,13 ist, dass keine Kündigung erforderlich ist. Die GKV-Mitgliedschaft endet in diesen Fällen kraft Gesetzes, sobald ein PKV-Vertrag abgeschlossen wurde.
Stimmt, war mir entfallen
. Interessanter finde ich allerdings die Frage, was geschieht, wenn die PKV (sofern Jonas bei dieser Vorgeschichte überhaupt eine findet - ich denke nur an die Beiträge, die die PKV nicht eintreiben konnte) keine Beiträge mehr bekommt oder eine kostenträchtige Krankheit auftaucht. Ob denen dann nicht plötzlich "auffällt", dass die damalige Versicherung nicht rechtmäßig war.
GKV
Verfasst: 14.09.2009, 13:47
von Bodi
Die PKV hat nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn der Antragsteller vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.
Das ist hier nicht der Fall.
Wo steht geschrieben, dass ihn keine PKV aufnehmen darf? Sicher, es besteht Versicherungspflicht in der GKV, aber mit Abschluss des PKV-Vertrages erlischt diese Pflicht sofort und automatisch.
Verfasst: 14.09.2009, 15:24
von Lady Butterfly
Wo steht geschrieben, dass ihn keine PKV aufnehmen darf? Sicher, es besteht Versicherungspflicht in der GKV, aber mit Abschluss des PKV-Vertrages erlischt diese Pflicht sofort und automatisch.
die Frage ist nicht, ob eine PKV Jonas aufnehmen
darf, sondern ob sie ihn aufnehmen
will - aus den Beiträgen von Jonas ist erkennbar, dass er bereits eine Insolvenz hinter sich hat und bei der PKV wg. Nichtzahlung von Beiträgen rausgefolgen ist. Außerdem gab es wohl Beitragsrückstände, die nicht zur Insolvenzmasse gerechnet wurden - ob diese Rückstände zwischenzeitlich gezahlt wurden, ist nicht erkennbar.
Die PKV darf sich ja (außer beim Basistarif) aussuchen, wenn sie als Kunden annimmt und wen nicht. Und bei der Vorgeschichte weiß ich nicht, wie seine Chancen sind...
Aber so oder so: versichern sollte er sich bald, bevor die zu zahlenden Beiträge noch höher werden
Gruß Lady Butterfly
Verfasst: 14.09.2009, 15:54
von heinrich
Hallo zusammen,
wie ich hier aus dem Forum entnehme, sind ja alle mit sehr viel Herzblut dabei den Fragestellern Tipps zu geben.
Ob so manch einer dies verdient hat oder nicht.
Auch ich bin bei einer Krankenkasse beschäftigt.
Bodi liegt mit seinen Aussagen vollkommen richtig.
Bei Abschluss einer PKV endet eine Bürgerversicherung (Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) automatisch (Betonung: Ohne Kündigung dieser 5,1,13er Versicherung) mit dem Vortag.
Also versuch in irgendeine PKV reinzukommen (diese muss ja nicht in der letzten PKV sein, wie Lady Butterfly wohl vermutet). Mit dieser PKV meinen ich keinen Basistarif, wofür ab 01.01.2009 noch Bußgelder zu zahlen sind. Der Basistarif ginge auch überhaupt nicht, da nach der letzten GKV-Versicherung ja "EIGENTLICH" eine 5,1,13erMitgliedschaft (= Pflichtmitgliedschaft) durchzuführen wäre. UND wer Pflichtmitglied ist, kann nicht in den Basistarif (§ 193 VVG).
Da keine Vorversicherung nachgewiesen werden kann, wird es in der PKV wohl eine Wartezeit zu geben.
Jedenfalls brauchen in dieser PKV (nochmals: kein Basistarif) dann keine Beiträge nachgezahlt zu werden. Dies ist doch, was gewollt ist.
Die GKV hat bisher nicht reagiert und wird es wohl auch nicht mehr machen. Falls doch, ist ein Tag vor der PKV mit der Bürgerversicherung Schluss. Wenn nun eine PKV abgeschlossen wird, werden keine weiteren Beiträge bei der GKV mehr auflaufen.
Noch etwas: Verdient hat der Fragesteller hier meines Erachtens eigentlich keine Hilfe. Zu uns als Krankenkassenmitarbeiter würde er doch ankommen, wenn er eine schlimme Erkrankung hätte und dann "plötzlich" wieder unseren Schutz bräucht.
Die Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten wären dann wieder die Doofen.
Die Beiträge könnten dann nicht gezahlt werden.
Du schreibst: treibst mich KV-Pflicht in den Ruin
Du treibst dich selbst in den Ruin. Hättest dich September 2008 versichern können (sogar müssen).
Warum ich diesen Tipp denn trotzdem gebe:
Damit die gesetzliche Krankenkasse (welche auch immer)
nicht schon wieder so einen "Opferfall" hat, dem sie bis zum Lebensende hinter den Beiträgen herlaufen und hervollstrecken muss. Danach dann noch die Erben haftbar machen muss.
Verfasst: 14.09.2009, 17:18
von GerneKrankenVersichert
Bodi hat geschrieben:Die PKV hat nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn der Antragsteller vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.
Das ist hier nicht der Fall.
Naja, noch hat er keine Angaben gemacht. In meinem naiven Kassenmitarbeiterhirn hatte ich mir vorgestellt, dass die PKV ähnlich der GKV prüft, ob die Versicherungspflicht (mit Strafzuschlag) eintritt oder die Versicherung ab 01.10. möglich ist. Und sich, wenn sie auch keine Nachweise anfordert, zumindest mit Unterschrift bestätigen lässt, ob zur Zeit eine Versicherung bei einer GKV vorliegt oder die PKV die letzte Versicherung war. Beides müsste Jonas falsch beantworten, um in die PKV zu kommen. Aber wenn die PKV das nicht prüft - wende dich doch per PN einfach vertrauensvoll an Joachim Röhl, da wird dir geholfen.
GKV
Verfasst: 14.09.2009, 19:08
von Lady Butterfly
Also versuch in irgendeine PKV reinzukommen (diese muss ja nicht in der letzten PKV sein, wie Lady Butterfly wohl vermutet)
nee, hab ich nicht vermutet. Aber ich denke, dass es in der PKV wohl auch eine Art gemeinsame Datenbank gibt, wo solche Fälle gespeichert werden - die PKVen arbeiten in diesem Bereich glaub ich besser zusammen als die GKVen
Gruß
Lady Butterfly
Verfasst: 14.09.2009, 19:26
von Joachim Röhl
Ach du lieber Heinrich .. fast wie im Lied, aber Du hast absolut Recht und wir alle haben einfach die seit 01.01.2009 in der BRD greifende Pflicht zur Versicherung
in der Privaten Krankenversicherung einfach vergessen. Betriebsunfall? Nö, wir sind als Sofas oder Mitarbeiter der freien Versicherungswirtschaft manchmal einfach zu sehr im Stoff. -> (
http://www.pkv.de/recht/gesundheitsrefo ... sicherung/)