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Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 18.06.2023, 15:41
von klaushei
Hallo
quote=michaelg post_id=109277 time=1687034128 user_id=30772]
ich bin zum Beispiel vor einer Woche wieder aus Deutschland weg bin in Deutschland gemeldet und bin aber im Ausland versichert das würde der AOK ausreichen wurde mir gesagt.
[/quote]
Die AOK erzählt viel scheixx wen der Tag lang ist
Gruß
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 18.06.2023, 16:47
von klaushei
michaelg hat geschrieben: ↑17.06.2023, 22:35
ich bin zum Beispiel vor einer Woche wieder aus Deutschland weg bin in Deutschland gemeldet und bin aber im Ausland versichert das würde der AOK ausreichen wurde mir gesagt.
Nur für mich kleines Dummerchen
was würde der AOK ausreichen und für was???
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 18.06.2023, 16:50
von klaushei
Czauderna hat geschrieben: ↑18.06.2023, 06:29
michaelg hat geschrieben: ↑17.06.2023, 22:35
ich bin zum Beispiel vor einer Woche wieder aus Deutschland weg bin in Deutschland gemeldet und bin aber im Ausland versichert das würde der AOK ausreichen wurde mir gesagt.
Hallo,
gesagt ist gut - schriftlich bestätigen ist besser. V
was bitte schriftlich bestätigen lassen das was ausreicht ????????????
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 18.06.2023, 22:28
von Czauderna
Hallo,
na, dass die Kündigung der Mitgliedschaft angenommen wird, weil, trotz Wohnsitz in Deutschland ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz im Ausland nachgewiesen wird.
Gruss
Czauderna
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 18.06.2023, 22:50
von klaushei
Hallo
michaelg hat geschrieben: ↑17.06.2023, 22:35
ich bin zum Beispiel vor einer Woche wieder aus Deutschland weg bin in Deutschland gemeldet und bin aber im Ausland versichert das würde der AOK ausreichen wurde mir gesagt.
ich bin aber auch ein Dummerschen stand ja hier LOL
und wen ich in Deutschland keinen Wohnsitz (Meldeadresse habe) ?
Gruß
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 19.06.2023, 01:08
von GS
@klaushei,
die AOK mag viel erzählen. wenn der Tag lang ist, - d'accord - aber was muss es sie jucken, wenn die Rentenversicherung dir keinen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag zahlt, z. B. weil dein Inlands/Auslandsstatus zwischen allen Stühlen hängt?
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 19.06.2023, 08:33
von ratte1
michaelg hat geschrieben: ↑17.06.2023, 22:35
ich bin zum Beispiel vor einer Woche wieder aus Deutschland weg bin in Deutschland gemeldet und bin aber im Ausland versichert das würde der AOK ausreichen wurde mir gesagt.
Hallo,
aus dem Beitrag ist nicht zu entnehmen, ob er die Auskunft von der AOK hat oder ihm nur Jemand gesagt hat, dasss es der AOK ausreichen würde. Daher ist der Vorschlag, sich das von der Krankenkasse schriftlich geben zu lassen, sehr sinnvoll.
Wenn michaelg im EU-Ausland leben sollte und dort gesetzlich versichert ist, muss er sich natürlich in DE nicht mehr versichern.
MfG
ratte1
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 19.06.2023, 11:14
von klaushei
Hallo
GS hat geschrieben: ↑19.06.2023, 01:08
@klaushei,
- aber was muss es sie jucken, wenn die
Rentenversicherung dir keinen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag zahlt, z. B. weil dein Inlands/Auslandsstatus zwischen allen Stühlen hängt?
Da ich ja noch keinen Antrag oder ähnliches bei der RV gestellt habe
Zwecks „Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag“ musst du Hellseher sein
oder zu mindestens eine Glaskugel haben du bist mein Man(n) schaue mal bitte
nach ob mein Antrag nächstes Jahr positiv beschieden wird (LOL) Danke
GS hat geschrieben: ↑19.06.2023, 01:08
, z. B. weil dein Inlands/Auslandsstatus zwischen allen Stühlen hängt?
Mal zum nachdenken
In der Regel ist ein Flugticket 12 Monate gültig
Die RV sagt zum Thema „von vornherein auf maximal 12 Monate begrenzt ist“
Mit dem 12 Monate gültigem Flugticket ist der Drops gelutscht
ölinsFeuergieß
Gruß
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 19.06.2023, 11:26
von klaushei
Hallo
ratte1 hat geschrieben: ↑19.06.2023, 08:33
Hallo,
aus dem Beitrag ist nicht zu entnehmen, ob er die Auskunft von der AOK hat oder ihm nur Jemand gesagt hat,
ratte1
ist nicht Dein Ernst
You made my day
Gruß
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 19.06.2023, 19:35
von michaelg
Ich war direkt bei der AOK und es wurde mir so gesagt das ich, wenn ich gemeldet bin und aber nicht in D anwesend bin evtl nachweisen muss das ich anderweitig versichert bin und das meine Abwesenheit bspw durch Flugtickets nachgewiesen werden müssen
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 19.06.2023, 19:52
von klaushei
michaelg hat geschrieben: ↑19.06.2023, 19:35
nachgewiesen werden müssen
Dieses wird geregelt in:
§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V (man achte auf das ODER zwischen den Absätzen!)
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall
begründet wird
oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.
was mich noch interessiert du bist in der Kolumbianischen KV drin
oder hast hier eine Auslands KV abgeschlossen falls hier Auslands KV
abgeschlossen würde mich interessieren bei welcher?
Name bitte als PN da ich ähnliches vorhabe.
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 27.06.2023, 13:16
von klaushei
au Marie, ming Droppe!
Hallo
habe Post von der RV erhalten
Zitat RV
Bei einem dauerhaften Verzug ins Ausland kann die Zahlung des
Beitragszuschusses nur erfolgen, wenn die Rentenberechtigte Person
- freiwillig bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse (wenn es sich
um keine Anwartschaftsversicherung nach §240 SGB V handelt) oder
- privat bei einem Krankenversicherungsunternehmen, das der deutschen
Aufsicht unterliegt versichert ist.
+ Ein Anspruch auf Beitragszuschuss, besteht für Personen nur dann, wenn
keine den Zuschuss ausschließende Pflichtversicherung in einer
ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt.
dauerhaften Verzug = gleich Wohnsitz ??????????????????????????
den letzten Absatz verstehe ich nicht so
kann mir das jemand erklären?
Danke
Gruß
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 28.06.2023, 03:09
von michaelg
was mich noch interessiert du bist in der Kolumbianischen KV drin
oder hast hier eine Auslands KV abgeschlossen falls hier Auslands KV
abgeschlossen würde mich interessieren bei welcher?
Name bitte als PN da ich ähnliches vorhabe.
Bin in der kolumb KV drinnen und das wird auch so bleiben auch wenn ich wieder in D versichert sein sollte,da ich aber seit dem 24 Mai 23 wieder in D gemeldet bin könnte theoretisch eine Nachfordeung kommen aber ich könne durch eine temporale RV und der kolumb KV nachweisen das ich anderweitig versichet gewesen bin und durch Flug-Tickets meine Abwesenheit bestätigen so jeden falls nach dem Gespräch mit dem Kundenberater.
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 19.07.2023, 00:30
von klaushei
Da schreibt mir mein Kompetenzteam der AOK
um einen Auslandsaufenthalt überprüfen zu können benötigen wir von
Ihnen folgende Unterlagen:
-Einwohnermeldeamt Ab und Anmeldung
Zitat RV
Ob Sie bei Ihrem Auslandsaufenthalt einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten können, hängt davon ab, ob Sie sich gewöhnlich oder nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Bei einem gewöhnlichen Auslandsaufenthalt ist die Zahlung eines Zuschusses zur KV grundsätzlich ausgeschlossen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenfo ... erung.html
Vorsicht Falle
Die AOK will eine Abmeldung
Die RV sagt kein Zuschuss falls Abmeldung
Grundsätzlich setzt die Gewährung der Zuschusses voraus, dass der Aufenthalt außerhalb Deutschlands nur vorübergehend ist (§ 30 SGB I).
so wird man von der AOK vorsätzlich in die Falle geführt
Re: Abmeldung beim Auslandsaufenthalt
Verfasst: 19.07.2023, 09:38
von Czauderna
Hallo,
das sehe ich nicht so, weil die beiden Sachverhalte direkt miteinander nichts zu tun haben. Der eine Sachverhalt betrifft die Krankenversicherung und die Frage, ob Krankenversicherung in Deutschland oder im Ausland erfolgen muss und der andere
Sachverhalt, ob ein Anspruch auf den Beitragszuschuss durch die Rentenversicherung besteht.
Der AOK ist es total egal, ob die Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zahlt oder nicht, Beitragsschuldner ist immer der Versicherte und der Rentenversicherung kommt es eben nur darauf an, ob die Voraussetzungen für die Zahlung dieses Zuschusses erfüllt sind.
Gruss
Czauderna